Flugverspätungen im Ausland EuGH entscheidet über Entschädigung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über die Rechte von Passagieren bei verspäteten Flügen. Dabei geht es um die Frage, ob Kunden auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie bei einem Flug umsteigen müssen und es auf einer Teilstrecke zu Verspätungen kommt.
Karlsruhe Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob deutsche Passagiere bei Flugverspätungen im Ausland eine Entschädigung auch im Inland einklagen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte am Dienstag ein entsprechendes Verfahren aus und legte es den Luxemburger Richtern vor. Der Kläger hatte einen Flug von Stuttgart über Paris nach Helsinki gebucht, der auf der Etappe von Paris nach Helsinki eine Verspätung von drei Stunden und zwanzig Minuten hatte. Es geht nun generell darum, ob ein deutscher Passagier vor deutschen Gerichten eine Ausgleichszahlung einklagen kann, wenn sich ein mehrteiliger Auslandsflug auf einer Teilstrecke außerhalb Deutschlands mindestens drei Stunden verspätet hat. (Az. X ZR 2/15)
Der Kläger verlangt eine Entschädigung von 400 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung - und zwar von der finnischen Fluggesellschaft Finnair, die den verspäteten Flug ausgeführt hatte. Der Passagier hatte zwar den gesamten Flug bei Air France gebucht. Die französische Airline hatte aber nur die erste Etappe von Stuttgart nach Paris bedient – planmäßig. Die zweite Teilstrecke nach Helsinki hatte Finnair als Air-France-Partner übernommen. Die finnische Airline machte jedoch geltend, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien. Das Amtsgericht Nürtingen folgte der Auffassung von Finnair und wies die Klage ab. Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung.
Vor dem BGH argumentierte der Anwalt des Klägers, dieser sei bereits in Stuttgart für die zweite Teilstrecke von Paris nach Helsinki abgefertigt worden. Deshalb sei doch ein deutsches Gericht zuständig. Der BGH deutete an, dass er ebenfalls zu dieser Auffassung neigt. Er fragte aber den EuGH, ob es hier eine Rolle spielt, dass der Passagier nicht Vertragspartner von Finnair, sondern von Air France ist.
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