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Gastbeitrag zu Verdi Ein Streik als Erpressung

Ohne Rücksicht auf Verluste legen überdrehte Funktionäre das Land lahm. Der „General-Warnstreik“ von Verdi verstößt gegen das Recht. Wann schreiten endlich Politik und Gerichte ein? E in Gastbeitrag von Christoph Abeln.
27.03.2014 - 14:02 Uhr 6 Kommentare
Ziel erreicht: Die Gewerkschaft Verdi legt den Flufverkehr lahm. Quelle: dpa

Ziel erreicht: Die Gewerkschaft Verdi legt den Flufverkehr lahm.

(Foto: dpa)

Großstadt-Flaneure machen aktuell eine interessante Erfahrung. Die Straßen sind voller Menschen. In großen Trauben gehen sie durch die Metropolen, schnellen Schritts und mit Rucksäcken und Aktentaschen bepackt.

Es ist aber nicht das frühlingshafte Wetter, das die Menschen auf die Straßen treibt. Es ist die Gewerkschaft Verdi, die tagelang den öffentlichen Nahverkehr blockiert. Seit zwei Tagen beschränken sich die Hardliner der Gewerkschaft nun nicht mehr nur auf Busse und Bahnen. Jetzt werden auch die Flughäfen lahmgelegt. Nicht nur wütende Passagiere stellen die Frage, ob die Gewerkschafter das überhaupt dürfen.

Christoph Abeln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Quelle: PR

Christoph Abeln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

(Foto: PR)

Seit einigen Wochen verhandeln die Tarifvertragsparteien und Verdi über neue Vergütungsregelungen auch für das Personal an Flughäfen in der Abfertigung und im Sicherheitsbereich. Der Artikel 9 des Grundgesetz gewährleistet das Streikrecht und damit die Zulässigkeit von Warnstreiks während laufender Tarifverhandlungen.

In den vergangenen Wochen zuletzt im Februar 2014 fanden solche Warnstreiks bereits statt. Die neuerlichen Warnstreiks und die Bestreikung von sieben zentralen Flughäfen in Deutschland zur gleichen Zeit und nahezu ganztägig überschreitet jedoch das zulässige und erträgliche Maß in unerträglicher Weise.

Arbeitskämpfe stehen unter dem obersten Gebot der Verhältnismäßigkeit. Dies ist ein zentraler Grundsatz des Arbeitskampfrechtes. Gleiches gilt für Warnstreiks. Die wirtschaftlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen und das Gemeinwohl darf nicht für alle sichtbar verletzt werden. Es gilt der Grundsatz: Der Arbeitskampf ist erst dann zulässig, wenn die Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

„Missbrauch überdrehter Gewerkschaftsfunktionäre“
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6 Kommentare zu "Gastbeitrag zu Verdi: Ein Streik als Erpressung"

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  • Dieser Streik und ich wünsche mir einen echten Generalstreik, ist seit vielen Jahren überfällig !

  • Der öffentliche Nahverkehr freut sich über jeden Streiktag.Er spart das Geld für die streikeinden Angestellten und hat keine lfd. kosten für Fahrstrom etc. und die Dauerkarteninhaber (90 % der Fahrgäste - wieso eigentlich Gäste, die zahlen doch) müssen zahlen. Mit derartigen Streiks wird meistens nicht die öffentliche Hand als Arbeitgeber geschädigt, sondern nur der Bürger.

  • Das Problem ist, dieser Maximalstreik bestraft vor allem Unbeteiligte, und zwar wahllos, inkl. zahlreicher Mitarbeiter anderer öffentlichen Dienste, die heute Fliegfen oder einfach nur zur Arbeit fahren müssen. Die Verkehrsbetriebe, deren Kunden vor allem mit längst bezahlten Monatskarten am Weg zur Arbeit gehindert werden, sind sogar nicht im geringsten betroffen. Ich hoffe, die meisten ver.di Mitglieder kündigen jetzt ihre Mitgliedschaft.

  • 10% Diätenerhöhung für Parlamentarier, dagegen 3,5% Lohnsteigerung im öffentlcihen Dienst.
    Während die Konzerne das ganze Jahr über erpressen, auch noch ihre Steuernzahlungen optimieren, in dem sie diese im günstigen Ausland "anfallen" lassen, soll ein Streik von Arbeitnehmern gleich Erpressung sein und große Schäden anrichten? Wie groß sind denn die Schäden, die die Banken angerichtet haben und immer noch anrichten?

  • Warum sagt niemand was darüber was die streikenden für Millionenschaden anrichten? Wer soll das bezahlen? Sicher die Typen nicht! Außerdem wird dann alles wieder für die Allgemeinheit teurer. Auch kein Wort darüber! Ich habe kein Verständnis dafür, außerdem gibt es genug die für den Lohn arbeiten würden!

  • Arbeitnehmer haben können völlig zu Recht ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgerber auch in gewerkschaftlich organisierter Form zu vertreten
    Seitens der Politik sollte aber dringend eine rechtliche Regelung für den Begriff des "Warnstreiks" und des zulässigen Ausmaßes der Streikfolgen für die Bürger gefunden werden.
    Aber dazu fehlt unseren regierenden Politikern sicher der Mut.

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