Gesetzlich geregelt ist das Einsichtsrecht in § 83 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 26 Abs. 2 Sprecherausschussgesetz (SprAuG). Die Inanspruchnahme des Einsichtsrechts kann grundsätzlich ohne Nachweis eines besonderen Grundes jederzeit während der Betriebszeiten der die Personalakten führenden Stelle erfolgen.
Das Einsichtsrecht besteht nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 16.11.2010, 9 AZR 573/09) auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Dies folgt aus der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers. Diese verlangt, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit auch auf dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung nimmt.
„Die Personalakten dürfen nicht allgemein zugänglich sein, sondern müssen sorgfältig verwahrt werden. Der Arbeitgeber muss bestimmte Informationen vertraulich behandeln oder für die vertrauliche Behandlung durch die Sachbearbeiter Sorge tragen (…). Auch muss der Kreis der mit Personalakten befassten Beschäftigten möglichst eng gehalten werden (…). Sensible Daten, zu denen insbesondere auch solche über den körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheitszustand und allgemeine Aussagen über die Persönlichkeit des Arbeitnehmers gehören (…), bedürfen des verstärkten Schutzes (…).“ (BAG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86)
„Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann. (Leitsatz des Gerichts) Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilungen in die Personalakten aufnehmen.“ BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07
„Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in die Personalakten aufnehmen.“ (BAG, Urteil vom 18. August 2009 - 9 AZR 617/08)
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Dürfen Arbeitnehmer denn den Arbeitgeber fragen, ob dieser Mitglied im Arbeitgeberverband usw. ist?
Warum auch sollte verboten werden, den präsumtiven Mitarbeiter zuvor auf den Grad seiner Intelligenz zu prüfen?