Gericht urteilt Kundenparkplätze dürfen teilweise glatt sein

Ein Parkplatz im Winter.
Koblenz Kundenparkplätze müssen im Winter nicht komplett von Schnee und Eis befreit werden. Solange die glatten Flächen umgangen werden können, haften die Inhaber der Parkflächen nicht bei einem Sturz, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Geklagt hatte eine Frau, die an Heiligabend 2010 vor einer Bäckerei im Landkreis Altenkirchen auf einer Eisfläche ausgerutscht war. Sie brach sich Schien- und Wadenbein und musste eine Woche stationär behandelt werden. Die Frau forderte 12 500 Euro Schadenersatz und Verdienstausfall sowie mindestens 15 000 Schmerzensgeld. Bereits das Landgericht Koblenz hatte die Klage abgewiesen.
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