Gerichtsurteil Keine Verrechnung der Mietkaution

Mit Kaution darf nur das aktuelle Mietverhältnis abgesichert werden.
Karlsruhe Mietkautionen dürfen vom Vermieter nicht mit anderen Forderungen außerhalb des Mietverhältnisses verrechnet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit muss ein Vermieter aus Berlin seinen ehemaligen Mietern rund 1.000 Euro Kaution plus Zinsen zurückzahlen.
Das Mietverhältnis endete bereits im Juni 2009. Der Vermieter gab die Kaution aber nicht zurück, weil es noch angebliche Gegenforderungen aus einem anderen Mietverhältnis gebe.
Der BGH lehnte das Zurückbehaltungsrecht jetzt in letzter Instanz ab. Kautionen dienten nur der Absicherung des aktuellen Mietverhältnisses. Auf die Frage, ob es tatsächlich offene Forderungen aus einem früheren Mietverhältnis gab, kam es wegen des Aufrechnungsverbots nicht an.
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