Wer vergisst, seine Kontoauszüge online regelmäßig abzurufen, bekommt sie mit der Post zugeschickt. Für diesen Dienst dürfen Banken von ihren Kunden keine Gebühren einfordern.
Aktenzeichen der Landesgerichte: Dortmund (8 O 361/09), Frankfurt a.M. (2- 19 O 106/12), Göttingen (2 O 62/10), Magdeburg (7 O 1525/09)
Nur weil die Bank am Markt mehr bezahlen muss, darf sie die Kosten nicht automatisch auf die Kunden übertragen. Wenn die Vertragsklauseln die Pflichten der Banken nicht klar und nachvollziehbar benennen und zum Nachteil der Kunden ausgelegt werden können, sind sie unwirksam. Es muss transparent dargestellt werden, inwieweit Kostensteigerungen und Gebührenerhebung aneinander gekoppelt sind.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 55/08 und 78/08
Die Verwaltung von Freistellungsaufträgen berechtigt nicht zur Gebührenerhebung. Nur wenn Banken für ihre Kunden eine klare Dienstleistung erbringen, dürfen sie dafür auch Gebühren verlangen.
Aktenzeichen Bundesgerichtshof: XI ZR 198/00
Geldinstitute müssen bei Überweisungen dafür sorgen, dass das Geld beim Empfänger ankommt. Kommt das Geld nicht an, müssen sie Nachforschungen anstellen – sie handeln daher im eigenen Interesse und dürfen dem Kunden dafür keine Gebühren in Rechnung stellen.
Aktenzeichen LG Frankfurt: Az. 2/2 O 16/99
Quelle: focus.de
Wer am Bankschalter persönlich Bargeld abhebt, darf dafür nicht extra belangt werden. Die Begründung von Kreditinstituten, dass am Schalter die Personalkosten höher seien als am Geldautomaten, ist nicht zulässig.
Aktenzeichen Bundesgerichtshof: XI ZR 217/95
Der Dauerauftrag ist fällig – aber es ist nicht genug Geld auf dem Konto? Dafür darf das Kreditinstitut keine zusätzlichen Kosten verbinden. Die Deckungsprüfung liegt allein im Eigeninteresse des Kreditinstituts und ist keine Serviceleistung für den Kunden.
Aktenzeichen Bundesgerichtshof: ZR 5/97; XI ZR 296/96
Vertragsklauseln einiger Banken forderten zwei Prozent eines Darlehenbetrags oder mindestens 50 Euro als Bearbeitungsgebühr. Das wurde verboten – entsprechende Klauseln sind unwirksam.
Aktenzeichen Oberlandesgericht Karlsruhe: 17 U 192/10
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@gregor77
ich stimme Ihnen zu. Bei der Bank wird jede Gebühr gerichtlich geprüft. über eine Glas Wasser im Restaurant, was 2€ kostet, beschwert sich keiner, obwohl man dafür einen ganzen kasten bekommt. Oder die Gebühren für einen Personalausweis, 28€, da klagt kein Verbraucherschutz.
Die Bank handelt richtig! Fr. Merkel befahl: Banken dürfen keine Schranken haben und sind bedingslos zu unterstützen. Sie sind wichtig! Der Bürger muss lt. Fr. Merkel abgezockt werden und für die Fehler der Banken haften. Dafür wurde Sie gewählt!
15 € für einen separat angeforderten Kontoauszug. Respekt !
Das sind die Folgen, wenn eine Bank ein Ausgabenproblem hat, und diese über die Einnahmenseite aus der Welt schaffen möchte.
Wer überprüft eigentlich die Gebühren für Zweitschriften von Telefongesellschaften ? Oder von Erstschriften ? Selbst eine einfache Rechnung kostet dort Geld, sofern man diese nicht online abruft. Was wiederrum das Finanzamt nicht akzeptiert.
Herumdoktoren am Problem: 15 Euro für einen Kontoauszug, mitunter fast 20% Dispozinsen, wo der DB ea inzwischen die Steuerfahndung auf den Eiern sitzt: und imkmer noch fahren deutsche Banken die Dickwurst: das sei doch wohl eine Frechheit.
Mit nem durchgewurstelten Libor e a wäre mal ein Kulturwandel angesagt, statt die Kunden weiter für blöd zu verkaufen.
Aber das fällt den Bankhanswürstchen ihrer eigenen Gelüste auch nicht ein?
Okay: schaun mer mal, wie die Läden sich selbst dichtmachen, ohne dass man dazu etwas zu tun braucht.