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Girokonto So einfach können Sparkassen nicht kündigen

Die Kündigungsklauseln von Sparkassen sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die bisherige Wortwahl verstoße gegen das Transparenzgebot und muss überarbeitet werden.
05.05.2015 - 16:46 Uhr 1 Kommentar
Sparkassen sind als meist öffentlich-rechtliche Kreditinstitute grundsätzlich verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen Quelle: dpa
Sparkassen-Heißluftballon

Sparkassen sind als meist öffentlich-rechtliche Kreditinstitute grundsätzlich verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen

(Foto: dpa)

Karlsruhe Die Kündigungsklauseln von Sparkassen müssen überarbeitet werden. Sie seien „unklar und intransparent“ stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe klar. Der Kläger, der Verbraucherschutzverband Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB), hatte einer bayerischen Sparkasse vorgeworfen, nicht klar genug darauf hinzuweisen, dass das Institut Girokonten von Privatkunden nur im Ausnahmefall und aus wichtigem Grund kündigen darf.

Eine klarere Formulierung sei den Sparkassen durchaus zuzumuten, erklärte der Vorsitzende Richter. Die bisherige Wortwahl verstoße gegen das Transparenzgebot und sei zu unterlassen. Die bundesweit rund 400 Sparkassen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun neu fassen, sonst droht ihnen unter anderem ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Der Vorsitzende des Schutzverbandes, Jörg Schädtler, zeigte sich hochzufrieden. „Das ist natürlich grandios“, sagte er nach der Entscheidung. „Unsere Klage hat sich gelohnt.“

Anwaltsroben müssen frei von Werbung sein
Anwaltsrobe ist kein Werbeträger
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Anwälte dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht mit ihrem Namen oder der Internetadresse der Kanzlei auf der Robe werben. Das hat der Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden (1 AGH 16/15 vom 29. Mai 2015). Ein Rechtsanwalt will demnach eine Anwaltsrobe vor Gericht tragen, die selbst aus acht Metern Entfernung noch gut lesbar mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Kanzlei im Schulterbereich bestickt ist. Mit der Robe solle die Stellung der Anwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit besonderen Rechten und Pflichten sichtbar gemacht werden, erklärte der Anwaltsgerichtshof. Dieser Zweck schließe jede Werbung vor Gericht aus. Die Rechtsanwaltskammer Köln habe die Zusätze zu Recht untersagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt geht nach Angaben eines Gerichtssprechers in Berufung beim Bundesgerichtshof.

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Widerruf bei Online-Bestellung von Heizöl erlaubt
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Verbraucher können eine Online-Bestellung von Heizöl nun doch widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 14. August bekannt gewordenen Urteil entschieden. Bei „Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl“ sei das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen, heißt es in dem Grundsatzurteil, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt (Az. VIII ZR 249/14). Damit widersprach der BGH unteren Gerichten.

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Späße unter Erwachsenen nicht gesetzlich unfallversichert
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Verletzungen nach Neckereien unter Erwachsenen fallen laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall liegt nach einer am 7. Juli in Darmstadt veröffentlichten Mitteilung nur dann vor, „wenn die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen“ ist. Späße und Neckereien hätten damit nichts zu tun. Im konkreten Fall ging es um einen 27-Jährigen, der bei einer Umschulung von einem Mitschüler nass gespritzt wurde. Der Mann sprang durch ein Fenster, um dem Wasserstrahl auszuweichen. Dabei stürzte er durch ein Wellblechdach, das sich draußen befand. Er verletzte sich an Fuß und Wirbelsäule. Das Landessozialgericht schloss sich mit seiner Entscheidung der Meinung der Berufsgenossenschaft an, die eine Anerkennung als Arbeitsunfall ablehnte. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az: L 3 U 47/13)

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Grundstücksbesitzer muss Schatten von Parkbäume hinnehmen
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Sie wollten Licht und Sonne auf ihrem Grundstück für sich und ihre kleinen Bonsais. Vor dem Bundesgerichtshof scheiterte ein Ehepaar am Freitag jedoch mit seiner Forderung an die Stadt Bielefeld, deswegen zwei hohe Eschen in einem öffentlichen Park zu fällen, die Schatten auf das Grundstück werfen. Die Kammer sah in dem Fall keinen Anlass, die ständige Rechtsprechung zu ändern. Demnach müssen sogenannte negative Emissionen - etwa wenn Bäume oder Bauten Licht und Luft abhalten - geduldet werden, wenn sie nicht unerträglich sind. Die Kläger waren zuvor bereits vor dem Landgericht Bielefeld und dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert (Az.: 1 O 307/12).

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Teilerfolg für Rocker im Kuttenstreit
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Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen: Sie dürfen nicht pauschal bestraft werden, wenn sie ihre Kutten tragen. Voraussetzung ist, dass darauf die Ortsbezeichnung einer nicht verbotenen Gruppe (Chapter) angebracht ist, entschied der BGH am 9. Juli in Karlsruhe (Az.: 3 StR 33/15). Polizei und Sicherheitsbehörden bedauern den Richterspruch - und fordern die Politik zu raschem Handeln auf. Der BGH verwarf eine von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen ein Urteil des Bochumer Landgerichts vom vergangenen Oktober, das zwei Bandidos aus Nordrhein-Westfalen freigesprochen hatte. Vor dem Landgericht ging es darum, ob die Männer aus Bochum und Unna 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen müssen, weil andere Bandidos-Gruppen - das „Chapter Aachen“ und das „Probationary Chapter Neumünster“ - verboten sind. Der BGH bestätigte den Freispruch. Die Strafbarkeit sei in den Fällen ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber diese Regelung nicht in die Strafvorschrift des Vereinsgesetzes einbezogen habe.

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Einbetten von Internet-Videos verletzt kein Urheberrecht
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Wer fremde Videos auf seiner eigenen Webseite einbettet, verletzt nicht grundsätzlich das Urheberrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 9. Juli entschieden. Das sogenannte Framing ist aber nur gestattet, wenn der Rechteinhaber das Video selbst zuvor für Internetnutzer frei zugänglich gemacht hat. (Az.: I ZR 46/12). Den BGH-Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film, der mittlerweile auf YouTube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite eingebaut. Der BGH legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Der EuGH urteilte im vergangenen Jahr, das Einbetten fremder Videos auf der eigenen Internetseite verstoße nicht gegen das Urheberrecht. Danach war der BGH erneut am Zuge.

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Auch für Bauklötze oder Puppen gilt EU-Recht
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Deutschland muss nach einem Urteil die europäischen Schadstoff-Grenzen für Spielzeug anwenden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 9. Juli entschieden (Rechtssache C-360/14 P). Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten. Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. Mit seiner Klage dagegen scheiterte Deutschland im vergangenen Jahr vor dem EU-Gericht bereits in erster Instanz. Der übergeordnete Europäische Gerichtshof entschied nun, dass dieses Urteil des Gerichts rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. Das Urteil ist endgültig, die Bundesregierung kann dagegen nicht vorgehen.

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Sparkassen sind als meist öffentlich-rechtliche Kreditinstitute grundsätzlich verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen - auch Kunden mit geringer Kreditwürdigkeit. Nur wenn der Kunde „unzumutbar“ sei, dürfe ihm gekündigt werden. „Eine geplatzte Lastschrift reicht dafür aber nicht aus“, sagte Schädtler. Gerade solche Fälle landeten aber oft auf den Schreibtischen von Verbraucherschützern.

  • dpa
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1 Kommentar zu "Girokonto: So einfach können Sparkassen nicht kündigen"

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  • Sie erwecken mit der Berichterstattung den Eindruck, dass alle Sparkassen vom Urteil betroffen sind. Die Nachritenagentur Reuters ist da schon präziser:

    ... Sparkassen sind laut dem Sparkassengesetz in vielen Bundesländern verpflichtet, den Bürgern in ihrer Region ein Konto zur Verfügung zu stellen. Die Institute dürften Girokonten deshalb "nur aus sachgerechten Gründen kündigen", betonte der BGH. Der Deutsche Sparkassen-Verband (DSGV) respektiere das Urteil, sagte ein Sprecher. "Es gab gute Gründe, die beanstandete AGB-Klausel als wirksam anzusehen, weil sie bereits die Einschränkung enthält, dass eine ordentliche Kündigung nicht erfolgt, wenn zwingende Vorschriften entgegenstehen." Darüber hinaus könne sich der DSGV derzeit nicht äußern, da ihm noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege.

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