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Grauer Kapitalmarkt Fall Picam: Schlechte Beratung mit Folgen

Das Landgericht in Kleve verurteilt einen Vermittler der Picam-Gruppe zu 270.000 Euro Schadensersatz. Doch der geht in Berufung.
15.05.2019 Update: 16.05.2019 - 17:03 Uhr Kommentieren
Verbraucherschützer raten dazu, Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen. Quelle: imago/photothek
Geschäftsleute im Gespräch

Verbraucherschützer raten dazu, Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen.

(Foto: imago/photothek)

Berlin Der Skandal um das mutmaßliche Schneeballsystem der Picam-Vermögensverwaltung droht auf die Finanzmakler überzugreifen. In Nordrhein-Westfalen steht ein Vermittler vor dem Ruin, nachdem ihn das Landgericht Kleve verurteilt hat, einer Picam-Anlegerin 270.000 Euro Schadensersatz zu leisten. „Der Beklagte hat die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung verletzt“, schrieb die 4. Zivilkammer in der Urteilsbegründung Ende April.

Der Makler habe demnach nicht genug auf Widersprüche in Zeichnungs- und Werbeunterlagen der Picam-Gruppe hingewiesen. Das Urteil gegen den Anlagevermittler habe Breitenwirkung, sagt Jochen Strohmeyer von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, der es erstritten hat.

Dem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zufolge haben rund 70 Anlagevermittler der Picam-Gruppe „nahezu immer die gleichen Präsentationsunterlagen verwendet“. Das Urteil liegt dem Handelsblatt vor. Es ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Finanzmaklers, Daniel Blazek von den BEMK Rechtsanwälten aus Bielefeld, hat am Dienstag Berufung eingelegt.

Der Picam-Skandal kam Anfang 2018 ans Licht, nachdem fällige Gelder nicht mehr an Anleger ausgezahlt worden waren. Insgesamt sollen die Vermögensverwalter unter den Bezeichnungen Picam-Gruppe, Piccor AG und Piccox-Zertifikat mehr als 340 Millionen Euro von bis zu 3.000 Anlegern eingesammelt haben.

Ihre Verkaufsstory: Ein Computersystemhandel mit Dax-Futures in der Schweiz könne jährliche Renditen von bis zu 20 Prozent erlösen. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht inzwischen von Kriminellen aus, die sich an einem Schneeballsystem bereichert haben sollen.

Die Ermittlungen gegen zahlreiche Beschuldigte laufen seit mehr als einem Jahr. Im Mittelpunkt der Vermögensverwalter soll Thomas E. stehen. Auch ihn versuchen Anlegeranwälte zurzeit zur Kasse zu bitten. Die Landgerichte in Ellwangen und Stuttgart hätten in Versäumnisurteilen E. zur Zahlung von insgesamt 170.000 Euro verurteilt, teilten die Kläger der Witt Rechtsanwälte aus Heidelberg am Montag mit.

Demnach sei ein Urteil bereits rechtskräftig, bei den beiden anderen Versäumnisurteilen habe E. Einspruch eingelegt. Unklar ist allerdings, ob sich bei ihm entsprechendes Vermögen finden und dann vollstrecken lässt. Thomas E. hat sich bislang trotz zahlreicher Anfragen nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Der ehemalige Picam-Vertriebschef agierte von Berlin aus und koordinierte offenbar 70 bis 100 freie Finanzmakler, die, ausgerüstet mit Picam-Werbeunterlagen, Anleger ansprachen.

Wer vor dem Kollaps im Sommer 2017 mit den Picam-Maklern redete, bekam wenig Skeptisches zu hören. Es gebe keine Beschwerden, die Kunden seien zufrieden, das System funktioniere schon seit vielen Jahren, lautete der Tenor.

Wenn Anleger aussteigen wollten, erhielten diese pünktlich Rückzahlungen. Nicht wenige Makler waren so sehr überzeugt, dass sie ihr eigenes Geld bei Picam investierten. Andere vermittelten die Anlagen ihrem halben Freundeskreis oder quer durch den Heimat- und Feuerwehrverein.

Kaum einer störte sich an Warnhinweisen. Etwa daran, dass Kapitalaufstellungen an die Kunden mit Picam-Briefköpfen verschickt wurden, obwohl Picam lediglich ein Name war und dahinter keine Rechtsperson stand. Auch die Mondrenditen nahmen viele Makler als realistisch hin.

Viele hatten keine Zulassung der Bafin, was auch daran lag, dass lange nicht klar war, ob diese Form der Vermittlung von Vermögensverwaltungsportfolios überhaupt aufsichtspflichtig ist. Erst 2016 urteilte der EuGH dann, sie sei es nicht.

Trotzdem war einigen Maklern die Sache wohl nicht ganz geheuer, worauf verbale Feinheiten schließen lassen. So bestanden Vermittler bereits 2016 darauf, nur gegen Informationshonorar Adressen weiterzugeben („tippen“) und nicht Anlagevermittlung oder -beratung zu betreiben.

Das Gericht fand nur Widersprüche

Diese Argumentation war damals schon erstaunlich. Immerhin lag den Zeichnungsunterlagen auch ein „Beratungsprotokoll“ bei, das Anleger und Vermittler abzeichneten. Dieser Schutzbehauptung folgte das Landgericht in Kleve nicht. „Zwischen den Parteien wurde ein Anlagevermittlungsvertrag geschlossen“, wird darin festgehalten. Der Beklagte habe gegen Geld ein Vermögensverwaltungsmandat der Piccor AG vermittelt.

Den Anlegern legten die Makler „Kundenmappen“ und Zeichnungspapiere der Picam-Gruppe vor. In diesen Unterlagen fand das Gericht nun Widersprüche. An einer Stelle sei vermerkt, die Piccor AG agiere auf Rechnung und Risiko des Anlegers.

An anderer Stelle habe hingegen gestanden, die Firma handle für eigene Rechnung, wunderten sich die Richter. Dass ein Wirtschaftsprüfer für 2002 Renditen bestätigte, die Piccor AG aber erst 2003 gegründet worden sei, machte sie ebenfalls stutzig. Diese Widersprüche hätte der Makler dem Anleger aufzeigen müssen, entschieden sie.

Daniel Blazek, der Rechtsanwalt des Maklers, ist damit nicht zufrieden. „Die Anforderungen an einen Vermittler wurden überspannt“, sagt er. Seine Kanzlei vertritt mehr als 50 Picam-Makler. Die Bilanz vor Gericht bezeichnet der Jurist als „durchwachsen“.

Bislang gebe es eine Niederlage, eine Klagerücknahme und einen Vergleich. Bei zwei weiteren Verfahren sei er optimistisch. „Die Investitionssummen waren zu hoch, und die Vermittler sind nicht versichert“, warnt Blazek die Anleger. „Die meisten Klagen gegen den Piccor-Vertrieb sind wirtschaftlich sinnlos.“

Die Frankfurter Kanzlei LSS Rechtsanwälte hat ebenfalls zwei Vermittler verklagt. Rechtsanwalt Matthias Schröder sagt, er habe bewusst größere Maklerfirmen ausgewählt, bei denen er eine Haftpflichtversicherung vermute. „In den Klagen rügen wir weitere Pflichtverletzungen, auch im Rahmen einer Anlageberatung.“ Die Verhandlungen sind für den Sommer geplant.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) rät Anlegern grundsätzlich dazu, sorgfältig die Chancen und Risiken einer Klage gegen Vermittler abzuwägen. „Der Anleger muss vorher schon darauf achten, dass der Makler den Schadensersatz auch wirklich leisten kann, den er einklagen will“, sagt SdK-Sprecher Daniel Bauer.

Sonst drohe im schlimmsten Fall, dass der Anleger trotz juristischen Erfolgs auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibe. Bauer weist darauf hin, dass seriöse Makler eine Vermögenshaftpflichtversicherung haben sollten. Bei der Vermittlergruppe von Picam sei das nicht immer der Fall gewesen.

Das Mindestanlagevolumen von 50.000 Euro pro Anleger lässt deshalb befürchten, dass ehemals besonders fleißige Picam-Vermittler leicht in die Insolvenz gedrängt werden könnten.

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