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Illegaler Musiktausch im Internet BGH gibt Plattenfirmen recht

Der Bundesgerichtshof hat Revisionen von drei Familien abgewiesen, die von Plattenfirmen wegen illegaler Musik-Downloads verklagt worden waren. Allerdings haften Eltern nicht automatisch für ihre Kinder.
11.06.2015 - 16:20 Uhr Kommentieren
Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Im konkreten Fall hat der BGH jedoch zu Gunsten der Plattenfirmen entschieden. Quelle: dpa
Musik-Downloads

Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Im konkreten Fall hat der BGH jedoch zu Gunsten der Plattenfirmen entschieden.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder von dem PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung. Im konkreten Fall jedoch wiesen die Richter Revisionen von drei Familien ab, die von Plattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen. (Az.: I ZR 19/14 u.a.)

Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten den Familien Urheberrechtsverletzungen durch das sogenannte Filesharing vorgeworfen. Dabei werden Daten wie Musiktitel über das Internet heruntergeladen und gleichzeitig für andere Anwender ins Netz hochgeladen. Wenn die Rechteinhaber damit nicht einverstanden sind, ist es illegal.

Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben und waren in allen Fällen in den Vorinstanzen zu Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Diese scheiterten jetzt.

  • dpa
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