
Anlegeranwalt Klaus Nieding erklärt die Rechte von Anleihegläubigern.
Alternativ können die Anleihegläubiger sich aber auch gemeinsam wehren. Welchen Vorteil hätte das?
Die Anleihegläubiger können ihre Rechte auch im Kollektiv, der Gläubigerversammlung, durchsetzen und Entscheidungen als Gesamtheit treffen. Die Beschlüsse sind dann für alle Anleihegläubiger der gleichen Anleihe verbindlich. Die wichtigsten Beschlüsse sind die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters und die Möglichkeit der Änderung der Anleihebedingungen. Insbesondere in Sanierungsfällen ist ein kollektives Vorgehen angeraten, um als Gläubiger geschlossen aufzutreten und ein einheitliches Vorgehen mit der entsprechenden Handlungsstärke gegenüber dem Anleiheschuldner durchzusetzen.
Die Anleihegläubiger können also gemeinsam ablehnen, dass die Vertragsbedingungen geändert und die Zinszahlungen reduziert werden?
Das ist grundsätzlich möglich. Für die wirksame Beschlussfassung der Gläubigerversammlung stellt das Gesetz gewisse Anforderungen auf. So muss ein bestimmter Teil des ausstehenden Kapitals bei der Versammlung anwesend sein und für die Beschlussfassung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Ist die Gläubigerversammlung bei der ersten Versammlung nicht beschlussfähig, so kann eine zweite Versammlung folgen. In diesem Fall gelten erleichterte Bedingungen für die wirksame Beschlussfassung. In den meisten Fällen kommt es zur Wiederholung der Gläubigerversammlung, da die Kleinanleger, die bereits Geld verloren haben, nicht bereit sind auch noch Fahrtkosten für die Teilnahme an der Versammlung aufzuwenden.
Nein. Und das dürfte vorerst auch so bleiben, weil Zentralbanken und Regierungen die Zinsen unten halten. Nur so können sie vermeiden, dass Staaten von den Schulden erdrückt werden. Wer die Inflation schlagen will, muss begrenzt Risiken eingehen. Mit Aktien zum Beispiel.
Wann, wenn nicht jetzt? Zehnjähriges Baugeld gibt’s für 2,5 Prozent, von der staatlichen KfW für eine neue Heizung oder ein gedämmtes Dach sogar ab einem Prozent. Auch der Einsatz von Erspartem lohnt: Auf der Bank bringt es kaum Zinsen, und Investitionen für Dämmung und Heizung schützen gut vor Inflation. Die wird stark von Öl-, Gas- und Strompreisen getrieben. Und: Maßnahmen, die Erhalt und Modernisierung dienen, steigern den Wiederverkaufswert.
Am Garantiezins aus alten Verträgen kann die Finanzaufsicht nur im Notfall rütteln. Wer neu abschließt, bekommt 1,75 Prozent auf Beiträge garantiert, nach Abzug von Provision und Kosten. Der Garantiezins orientiert sich an der Rendite von AAA-Anleihen im Schnitt der vergangenen zehn Jahre (zuletzt 3,7 Prozent). 60 Prozent davon können sich Versicherer als Garantiezins noch leisten – etwa 2,2 Prozent. Noch bleibt Luft.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist praktisch erledigt, weitere Steuer- CDs können durchaus noch in die Hände der Finanzbehörden geraten. Und: Per Selbstanzeige kommen Steuerhinterzieher relativ milde davon. Das muss aber nicht so bleiben. Nebenbei: Was passiert, wenn Bürger ihre Steuern nicht zahlen, lässt sich in Griechenland besichtigen.
Jedes Elternteil darf jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Schön fürs Kind: Es bekommt das Elternhaus schon zu deren Lebzeiten und spart Steuern. Wer seine Villa nur steueroptimiert übertragen, aber selbst noch bewohnen will, sollte vorsichtshalber ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Mit Kindern kann man sich zer- streiten, Verschenktes aber nur bei „grobem Undank“ zurückfordern. Die Hürden dafür aber sind hoch.
Käme eine deutsche Bank oder Sparkasse in Schieflage, müssten zunächst die Einlagensicherungs-systeme der Geldhäuser die Sparer entschädigen. Doch klar ist: Bei Pleite einer sehr großen Bank oder einer Kettenreaktion wären die Töpfe schnell leer. Unabhängig davon garantiert daher seit Ende 2010 das Gesetz pro Kopf und Bank 100.000 Euro; wer mehr hat, sollte das Geld also auf mehrere Banken verteilen.
Eher nicht. Aktien sind, gemessen an der global schwachen Konjunktur und der Euro-Krise, zwar schon recht weit gelaufen. Und Aktienkurse zieht es nach unten, wenn die Wirtschaft darbt. Aber Investoren suchen Rendite. Sichere Staatsanleihen bringen zu wenig. Aktien solide geführter Konzerne mit guten Dividenden rentieren höher als Anleihen der Unternehmen. Wer Geld übrig hat, steckt einen Teil in solide Aktien.
Die goldene Regel heißt: Setze nie alles auf eine Karte. Das gilt auch für Währungen. Problem: Die Fluchtwährungen, allen voran der Schweizer Franken, sind schon sehr teuer. Ein paar norwegische, schwedische oder kanadische Staatsanleihen aber können Sie Ihrem Depot ruhig beimischen.
Indem Sie sicherstellen, dass sie etwas bekommen, wenn Ihnen etwas zustößt: Unerlässlich ist eine Risikolebensversicherung, für etwa 30 Euro monatlich gibt es im Todesfall 250 000 Euro. Dazu regelmäßig eine feste Summe ansparen, am besten in Aktien für ein Kinderdepot. Vorsichtige schließen noch eine Kinder-Invaliditätsversicherung ab, die greift weiter als eine Unfallpolice.
Kredite sind billig, Konsum kurbelt die Wirtschaft an. Ist Ihr Job sicher, kaufen Sie sich was Schönes, viel Zinsen gibt es sowieso nicht. Bei Immobilien gilt: Auch Niedrigzins-Kredite müssen verlängert und zurückgezahlt werden. In zehn Jahren können die Zinsen viel höher sein. Wer zu wenig tilgt, ist bis zur Rente nicht schuldenfrei. Baukredite also nur so hoch ansetzen, dass Sie die Rückzahlung in einem vernünftigen Zeitraum stemmen können.
Die Preise sind hoch, eigentlich ein guter Zeitpunkt. Aber die Euro-Krise ist nicht gelöst, Sachwerte bleiben gefragt. Wer verkaufen will, braucht vor allem aber einen Plan, wie er das Geld anlegt. Wer es nur auf dem Sparbuch parken möchte, sollte seine vermietete Wohnung behalten. Das gilt erst recht für das Eigenheim – so man sich wohl darin fühlt.
Im Zweifel ja. Wer Gold als Währung betrachtet, kann Papier immer in Edelmetall tauschen, egal, zu welchem Preis. So gesehen ist Gold das einzige Tauschmittel, das Inflation und Währungsreform überlebt hat. Wer davor Angst hat, kauft Gold – als Versicherung.
Kaum. Solange die EZB Banken Geld für 0,75 Prozent gibt, müssen nur kapitalschwache Institute für zwei bis drei Prozent Geld sammeln. Oft greift dann nur die ausländische Einlagensicherung. Bei Pleiten wird es mühsam, an sein Geld zu kommen.
Klar doch, wenn Sie Spaß daran haben – und etwas davon verstehen. Die Angst vor Inflation treibt die Preise von Sachwerten, auch von schönen, nutzlosen, wie Cézanne und Mercedes SL. Aber Vorsicht: Laien werden von Experten übervorteilt. Lassen Sie sich unabhängig beraten, auch wenn das erst mal Geld kostet.
Gläubiger können also die Beschlussfassung verzögern, wenn sie der Versammlung fernbleiben?
Ja, hier ist jedoch nach dem Zweck und dem individuellen Fall zu fragen. Als Anleihegläubiger weiß ich, dass ich mit mehreren in einem Boot sitze. Auch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Anleger die gleichen Motive wie ich hat, nämlich zumindest das investierte Kapital zurückzuerhalten.
Bei der Gläubigerversammlung von Praktiker steht an diesem Mittwoch die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters auf der Tagesordnung. Welche Vor- und Nachteile bringt ein solcher Vertreter mit sich?
Bei der Wahl des Gemeinsamen Vertreters werden auch seine Befugnisse von der Gläubigerversammlung festgelegt, also inwieweit er für die Anleihegläubiger handeln darf. Im Ergebnis sind die Nachteile für den einzelnen Anleihegläubiger daher gering. Der Vorteil ist, dass ein gebündelter Informationsfluss und eine zentrale Anlaufstelle für die Anleihegläubiger beispielsweise neben dem Insolvenzverwalter geschaffen wird, welcher meist mit der Unternehmensverwertung oder Sanierung befasst ist.
Der Gemeinsame Vertreter kann also nicht über die Köpfe der anderen Gläubiger hinweg entscheiden?
Ein Durchentscheiden einer Person, also die alleinige Entscheidung ohne vorherige Ermächtigung durch die Gläubigerversammlung (Marschroute), gibt es grundsätzlich nicht. Er kann also nicht allein die detaillierten Bedingungen für einen Zinsverzicht festlegen. Aufgrund der Befugnis der Gläubigerversammlung kann er zwar gegebenenfalls Verhandlungen führen, über einen Konsens muss jedoch die Gläubigerversammlung entscheiden. Auch im Falle einer Abwicklungsinsolvenz bietet sich der Gemeinsame Vertreter an, da die gesamte Forderungsanmeldung auf diesen ausgelagert werden kann und die einzelnen Gläubiger sich nicht mehr individuell um die Forderungsanmeldung kümmern müssen.
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