Mal ganz abgesehen von romantischen Motiven, eine Hochzeit oder auch schon das Zusammenziehen, kann sich lohnen. Finanzielle Erleichterungen gibt es nicht nur bei der Steuer, sondern auch beim Versicherungsschutz.
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann über seinen Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Mitversicherten muss in Deutschland liegen, er darf nicht freiwillig versichert sein oder Versicherungsfreiheit genießen. Der Mitversicherte darf nicht hauptberuflich selbstständig sein und sein Gesamteinkommen darf monatlich nicht über 375 beziehungsweise bei geringfügiger Beschäftigung nicht über 400 Euro liegen, so der Bund der Versicherten.
Paare, die einen gemeinsamen Haushalt führen, können eine gemeinsame Haftpflichtversicherung nutzen. Ein Abkommen zwischen den Versicherungsunternehmen regelt, dass der zuerst geschlossene Haftpflichtvertrag bestehen bleibt und der später abgeschlossene aufgehoben werden kann, so die Angaben der Zurich Versicherung. Hierfür muss das Paar die Versicherer schriftlich über die neue Lebenssituation informieren. Der Partner, dessen Vertrag erlischt, wird dann über den Vertrag des anderen mitversichert. Wurde der Vertrag nach einem „Singletarif“ abgeschlossen, wird die Police umgestellt und die Prämie neu berechnet.
Auch bei der Hausratversicherung können Paare durch Zusammenziehen sparen: Der jüngere Vertrag kann auch hier einfach aufgehoben und nur eine gemeinsame Hausratversicherung weitergeführt werden. Allerdings sollte der Wert des Hausrates aktualisiert werden. Bei einer gemeinsamen neuen Wohnung muss der Versicherer spätestens beim Umzugsbeginn über die neue Anschrift und die Quadratmeteranzahl informiert werden. Vorteil: Während des Umzuges sind sowohl die bisherige als auch die neue Wohnung versichert.
Haben beide Partner eine eigene Rechtsschutzversicherung, ist das Paar quasi „überversichert“. In diesem Fall sollte geprüft werden, welcher Vertrag länger besteht beziehungsweise den größeren Leistungsumfang hat. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag oder der mit weniger Schutz, sollte aufgehoben werden, damit eine weitere Prämie entfällt.
Haben die Ehepartner unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen, können sie auch bei der Kfz-Versicherung sparen: Sie können einfach beide Pkws über den Partner mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichern.
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@ueberwachungsstaat
" wie kalt die Menschen hier in Europa ..."
Bin auf der Welt viel herumgekommen. Sie können mir glauben, in vielen Entwicklungsländern und vor allem in den USA und China geht es den Menschen noch viel mehr ums Geld als bei uns hier in Europa. Traurig aber wahr.
schon traurig, wie kalt die Menschen hier in Europa mit Gefühlen umgehen. Geld scheint wohl wichtiger zu sein
Kranzgeld von wegen Gleichstellung abgeschafft. Beschneidung für Jungen wurde gerade erlaubt, nicht jedoch die Beschneidung von Mädchen.
Religionsfreiheit wird höher angesiedelt, als Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Sind das Indizien für einen "Gottesstaat"?
Aber was interessiert Frau Merkel und "ihre" CDU schon die Verfassung. Wie soll Herr Pofalla doch gleich gesagt haben: „Lass mich mit so einer S. in Ruhe“
Das alte Europa.
Gibts überhaupt noch irgendwas, das auf dem alten Kontinent noch funktioniert!? Niedergang und Zerfall, wohin man sieht.
Und diejenigen, die den Untergang massiv vorantreiben, halten sich auch noch für die Speerspitze der Zivilisation.
Wer eine/n Frau/Mann kennenlernt sollte sich überlegen ob er sie sichs leisten kann.
Ansonsten eine Samenbank oder ein Pornoseite konsultieren in Sachen Triebabfuhr.
Insbesondere sollte man es sich zehnmal (besser: hundertmal) überlegen, sich mit einem Juristen/einer Juristin zu verloben.