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Kauf mangelhafter Produkte BGH stärkt Verbraucherrechte

Hat ein Verbraucher ein mangelhaftes Produkt erworben, ist er zukünftig nicht mehr in der Pflicht, dem Verkäufer zur Fehlerbehebung einen festen Zeitraum einzuräumen. Das entschied das BGH in einem Grundsatzurteil.
13.07.2016 - 20:54 Uhr
Im Streit um eine Einbauküche hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt. Käufer müssen Verkäufern künftig keine fest definierten Fristen zur Mängelbehebung mehr einräumen. Quelle: dpa
BGH stärkt Verbraucherrechte

Im Streit um eine Einbauküche hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt. Käufer müssen Verkäufern künftig keine fest definierten Fristen zur Mängelbehebung mehr einräumen.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzurteil die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die ein mangelhaftes Produkt gekauft haben. Kunden müssen in solchen Fällen dem Verkäufer zwar weiterhin eine Frist zur Nachbesserung einräumen, einen bestimmten Termin dazu müssen sie künftig aber nicht mehr nennen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete.

Im Ausgangsfall hatte ein Ehepaar eine Einbauküche zum Preis von rund 83.000 Euro bei einem Küchenstudio bestellt. Nach dem Einbau stellten die Kläger erhebliche Mängel fest und forderten unter anderem in einer E-Mail mit fünfseitiger Mängelauflistung eine „schnelle Behebung“ der Fehler.

Weil der Verkäufer dem nicht nachkam, klagte das Ehepaar auf Rückabwicklung. Zunächst ohne Erfolg: Das Landgericht München entschied, dass die Kläger dem Küchenstudio eine „angemessene Frist von vier bis sechs Wochen“ zur Nacherfüllung hätten setzen müssen.

Wer beim illegalen Streaming haftet
Zurückgezogene Herstellergarantie berechtigt zum Kaufrücktritt
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen mit Herstellergarantie gestärkt. Zieht ein Hersteller diese Garantie noch vor ihrem Ablauf zurück, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 15. Juni verkündeten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 134/15). Im aktuellen Fall hatte der Kläger von einem Händler für über 42.000 Euro einen gebrauchten Audi gekauft, für den eine noch mehr als ein Jahr laufende Herstellergarantie galt. Kurz nach dem Kauf musste der Wagen wegen Motorproblemen repariert werden. Wegen der Herstellergarantie blieb dies für den Kläger zunächst kostenfrei. Später verweigerte der Hersteller jedoch weitere Garantieleistungen, weil Motorsteuergerät und Kilometerzähler unterschiedliche Laufleistungen angaben. Audi forderte zudem Kosten der ersten Reparatur teilweise zurück. Der Kläger trat daraufhin wegen der fehlenden Herstellergarantie vom Kaufvertrag zurück und verlangte vom Autohändler die Rückzahlung des Kaufpreises sowie den Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen - und bekam nun vor dem BGH grundsätzlich Recht. Dem Urteil zufolge ist eine Herstellergarantie beim Autokauf ein „Beschaffenheitsmerkmal“ mit „erheblichem wirtschaftlichem Gewicht“.

(Foto: dpa)
Gute Nachricht für Besitzer von Internet-Anschlüssen
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Der Eigentümer eines Internetanschlusses haftet nicht, wenn volljährige Mitbewohner oder Besucher darüber illegal Daten mit anderen Personen austauschen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Mai ist es nicht notwendig, dass Anschluss-Besitzer ihre Gäste oder Mitbewohner über die zulässige Internet-Nutzung belehren (Az.: I ZR 48/15). Damit wurde die Klage eines Filmverwerters gegen einen Privatperson aus Hamburg abgewiesen. Dessen Nichte aus Australien war mit ihrem Freund mehrere Tage lang zu Besuch. Sie nutzten den Internetzugang des Onkels und luden im Rahmen eines sogenannten „Filesharing“ einen Film herunter. Der Verwerter der Filmrechte klagte auf Schadenersatz.

(Foto: obs)
Verwertung von „Dashcam“-Aufnahme ist zulässig
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Die Aufnahme einer im Auto angebrachten Videokamera kann einem Gerichtsurteil zufolge grundsätzlich in einem Bußgeldverfahren verwertet werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 18. Mai in einem Fall, bei dem mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen wurde, wie ein Autofahrer über Rot fuhr. Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren war. Nachgewiesen wurde ihm die Tat durch die Dashcam-Aufnahme eines anderen Autofahrers. Umstritten ist die Entscheidung mit Blick auf den Datenschutz (Az.: 4 Ss 543/15).

(Foto: dpa)
Keine Schalldämpfer für Berufsjäger in NRW
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Zwei Berufsjäger sind mit Klagen gegen das Verbot von Schalldämpfern für ihre Gewehre vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht wies die Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen am 10. Mai zurück (Az.: 22 K 4721/14). Zwar sei das Anliegen der Jäger anerkennenswert, da sie ihre Ohren vor dem Schusslärm schützen wollen, begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Es gebe aber andere geeignete Mittel wie elektronische In-Ohr-Hörschutzgeräte. Mehrere andere Bundesländer haben Schalldämpfer als Lärmschutz inzwischen ausdrücklich begrüßt.

(Foto: dpa)
Tierarzt muss nach Tod eines Pferdes zahlen
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Tierärzte können künftig leichter für die Folgen grober Behandlungsfehler haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Mai entschieden, dass Tiermediziner in solchen Streitfällen ihre Unschuld grundsätzlich beweisen müssen (Az.: VI ZR 247/15). Bislang galt diese sogenannte Beweislastumkehr nur im Bereich der Humanmedizin. Einem Tierarzt aus Niedersachsen kommt die BGH-Entscheidung teuer zu stehen. Er muss einer privaten Züchterin für ihren wertvollen Islandhengst Schadenersatz zahlen – es geht um mehr als 110.000 Euro. Deckhengst Leiknir hatte im Juli 2010 getötet werden müssen, nachdem der Tiermediziner einen Knochenriss nicht erkannt hatte.

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Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages wegen Umzugs
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Ein Umzug ist kein Grund zur kostenfreien vorzeitigen Kündigung des Fitnessstudios. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Mai (Az.: XII ZR 62/15). Im konkreten Fall war ein Soldat aus Hannover in eine andere Stadt abkommandiert worden und wollte deshalb seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio vorzeitig kündigen. Aber das Studio bestand auf Bezahlung für die vereinbarte Laufzeit. Es ging um zehn Monate und einen Betrag von rund 720 Euro. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtige, liege etwa bei Krankheit oder einer Schwangerschaft vor, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose. Ein Umzug sei aber ein Risiko des Nutzers, egal ob beruflich oder privat veranlasst.

(Foto: dpa)
Tod des Partners kein Reiserücktrittsgrund
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Wenn der Ehepartner stirbt, ist das nach Auffassung des Amtsgerichts München kein Grund für den Rücktritt von einer gemeinsam geplanten Reise. Die Trauer sei keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen, beschloss das Gericht in einem am 4. März veröffentlichten Urteil (Az.: 233 C 26770/14). „Die (schwere) Trauer ist vielmehr als ganz normale Folge des Versterbens eines nahen Angehörigen zu sehen.“ Die Reiserücktrittsversicherung müsse nicht zahlen. „Die Klägerin zeigte nachvollziehbarerweise eine akute Belastungsreaktion - mithin einen psychischen Schock. Dies ist jedoch keine psychische Störung im Sinne eines regelwidrigen Zustandes.“ Geklagt hatte eine Frau aus Straubing, die für sich und ihren Mann für den Juni 2014 eine zehntägige Schiffsreise von Paris in die Normandie für mehr als 5.700 Euro gebucht hatte. Am 30. April 2014 beantragte sie die Reiserücktrittsversicherung für sich selbst, ihren Ehemann und zwei weitere Reisende. In der Nacht darauf starb ihr Mann völlig unerwartet. Die Versicherung nahm den Antrag der Klägerin rund eine Woche später an - nicht wissend, dass der Ehemann gestorben war. Die Klägerin stornierte die Reise am 20. Mai 2014. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn die Frau die Versicherung früher abgeschlossen hätte.

(Foto: dpa)

Der BGH hob dieses Urteil nun auf und entschied, dass es für eine Fristsetzung genügt, „wenn der Käufer durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen“ deutlich macht, dass dem Verkäufer nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht. Die Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten Endtermins sei nicht nötig.

  • afp
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