Klage gegen Flixbus BGH verhandelt über Kunden-Gebühr für einzelne Online-Bezahlungen

Die Wettbewerbsschützer sollen nach eigenen Angaben auch Beschwerden über andere Internetseiten erreicht haben.
Karlsruhe Ob Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen dürfen, ist umstritten - jetzt aber klärt der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage.
Die Karlsruher Richter verhandelten am Donnerstag eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus, das solche Entgelte kassiert hatte. Das Urteil wird voraussichtlich im neuen Jahr verkündet. (Az. I ZR 203/19)
Nach vorläufiger Einschätzung des Bundesgerichtshofs dürfen Online-Plattformen wie Flixbus ihren Kunden jedoch Gebühren berechnen. Wenn ein Zahlungsdienstleister wie Paypal oder Sofortüberweisung eingeschaltet werde, dürfe der Anbieter die Kosten dieses Zusatzdienstes eventuell auf den Kunden abwälzen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in einer Verhandlung am Donnerstag.
Laut Gesetz müsse nur eine klassische Überweisung für den Kunden kostenlos sein. Eine neue Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet seit Anfang 2018 Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Unklar ist, ob das auch für Paypal und Sofortüberweisung gilt, die nicht erwähnt werden.
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Die Wettbewerbsschützer, die nach eigenen Angaben auch Beschwerden über andere Internetseiten erreicht haben, verfolgen zwei Ziele: Transparenz für den Kunden und einheitliche Bedingungen für die Unternehmen.
Eine neue Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet seit Anfang 2018 Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Unklar ist, ob das auch für Paypal und Sofortüberweisung gilt, die nicht erwähnt werden.
Flixbus erhebt nach eigenen Angaben inzwischen keine Extra-Gebühren mehr. Paypal hat Händlern in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten, den Kunden Aufschläge für die Nutzung zu berechnen. Laut Wettbewerbszentrale kommt es trotzdem noch zu Verstößen.
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