Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben am 22. Mai gemeinsam einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vorgestellt. Wichtiger Teil davon ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes der Kleinanleger.
Wichtiges Element des Aktionsplans ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes der Kleinanleger im Grauen Kapitalmarkt. Es besteht aus diversen gesetzgeberischen Einzelmaßnahmen zur Schließung von Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten, zur Erhöhung der Transparenz von Finanzprodukten sowie zur Verschärfung der produkt- und vertriebsbezogenen Vorgaben.
Nach Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten werden Verbraucher bei allen vertraglichen Streitigkeiten mit Unternehmern – Finanzdienstleistungen eingeschlossen – Zugang zu Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung haben. Zusätzlich werden – unter Wahrung der Pflicht zu Neutralität und Verschwiegenheit der Schlichtungsstellen – die Informationsrechte der BaFin gegenüber den Schlichtungsstellen erweitert und konkretisiert, so dass diese frühzeitig von etwaigen Fehlentwicklungen Kenntnis erlangt.
Entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorangetrieben, wobei hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festgelegt werden. Die Honorarberatung kann auch auf den Versicherungs- und Darlehensbereich ausgedehnt werden. Dabei werden die Beratungen auf europäischer Ebene zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie berücksichtigt.
Stärkung der Institutionen (1): Der kollektive Verbraucherschutz wird als Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich verankert und soll alle Aufsichtsbereiche umfassen.
Stärkung der Institutionen (2): Bestehende Verbraucherorganisationen werden mit einer speziellen Marktwächterfunktion beauftragt.
Ein wichtiges Beispiel ist das „Girokonto für jedermann“, das durch gesetzliche Verankerung eines subjektiven Rechts auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen umgesetzt wird. Dabei werden alle Institutsgruppen in angemessener Weise beteiligt werden.
Mitteilung der Ministerien für Finanzen und Justiz und Verbraucherschutz vom 22. Mai 2014
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neue Gesetze, AGBs, politsche Korrektheiten; EU-"Richt"linien,
das alles ist handwerklich sehr schlecht gemacht
selbst einfache alltägliche Verträge (u.a. der Einkauf, Mietvertrag) werden so
lang, unförmig, und damit wiederum unverständlich für den gemeinen ,
dass das ursprüngliche ziel sehr weit verfehlt wird!
mehr noch
rechtsanwälte berater erwirtschaften z.Z.mehr gewinn
wie der gesamte produktive bereich der wirtschaft
die gehirnleistung dieser gruppen wird missbraucht
für unnütze dinge und könnte anderswo besser eingesetzt werden
Banken sind auch nur Unternehmen, die auf ihren Vorteil bedacht sind.
Mitunter allerdings gehen sie an Grenzen, denen sie sich besser fernhalten sollten.
Nicht nur die genreeigene Konkurrenz schläft nicht - das Internet und der Fortschritt ganz allgemein sorgen für eine vielleicht ganz andere Konkurrenz.
@Monika Eichner
"Man stelle sich nur einmal vor: 10 Jahre hat man gearbeitet und gutes Geld verdient."
wenn eine Klausel des Vertrags gegen ein Gesetz verstößt, ist sie unwirksam, unabhängig davon, wie sehr ein Vertragspartner von dieser Unwirksamkeit betroffen ist.
Zehn Jahre lang haben Banken gut davon gelebt, daß die Kunden von dieser Unwirksamkeit nichts gewußt haben. Dummerweise (für die Banken)ist das jetzt letztinstanzlich geklärt worden.
Gesetze gelten auch für Banken.
Prinzipiell sollte jede der AGB von Kunden juristisch geprüft werden lassen, denn Banken sind sehr kreativ, diese Unwissenheit der Kunden auszunutzen (um es einmal freundlich zu sagen)
Banken gegen Banken egal ob Asien gegen Europe oder USA gegen Europe.
Witschaft gegen Wirtschaft BRICS gegen Anglosaksen.
P.S. Wir sind am Rande einen grossen Krieg( 3 Weltkrieg)
und dumme Politieker beschleinigen das.
Sorry, aber sogar ich als Normalo finde es nicht in Ordnung wenn noch Jahre nach Vertragsschluss (zwei Vertragspartner, Anbieter und Kunde, schliessen einen Vertrag - nicht STAAT oder RICHTER schliessen den.)dieser nach Gutdünken geändert wird. Das die Banken hier mauern ist für mich verständlich.
Wenn in unserem eigenen Arbeitsleben so etwas passieren würde, wären wir sicher auch nicht erfreut. Man stelle sich nur einmal vor: 10 Jahre hat man gearbeitet und gutes Geld verdient. Nach 10 Jahren sagt der AG plötzlich, so weil du dich über die Jahre bei mir aufgewärmt hast, zahlst du jetzt einen Teil des Gehaltes zurück. Denn Aufwärmen war ja nicht Teil des Vertrages. Wir würden gucken, denke ich.
Zu den Banken:
Als Konsequenz wird es eben wieder teurer einen Kredit zu bekommen. Darunter leiden dann alle Kunden. Und die Schufameldungen der Leute die ihre Bearbeitungsgebühr einklagen, möchte ich auch nicht sehen.
Fazit:
Leistung kostet. Wenn es derjenige nicht zahlt der die Leistung beansprucht, dann zahlen eben alle, auch die die eigentlich gar nichts beanspruchen.
Wird die Zahlung verweigert, schliessen eben Filialen und Banken so lange, bis der Kunde dann sehen kann wo er bleibt und sein Heil dann vielleicht bei 'humanen', amerikanischen Zahlungsdienstleistern suchen kann...
Von den gestrichenen Arbeitsplätzen will ich gar nicht reden.
Es gibt 1000 gute Gründe GEGEN vieles zu sein in unserer ferngesteuerten "von-oben"-Republik.
GEGEN: TTIP, Gen-Essen, Fracking, Gelddrucken und Schrottkaufen von EZB, Uferlose ungesteuerte Einwanderung, Medien-Politik-Kartell "Politik-Nutten" (Zitat Steinmeier), Agression gegen und Ausgrenzung von Russland, und und und
Bei der AfD wird eben diskutiert - sie LEBT ! Bei den Block-Parteien TOTENSTILLE mit der Rauten-Königin oben drauf.
Das ist der Unterschied. Wie stellen sie sich eigentlich gelebte Demokratie und Bürgerrechte vor???
Demo's der Bürger werden von Linken Antifa-Schlägern und Autonomen angegriffen in Deutschland. Bezahlt aus "Gegen Rechts"-Geldern. Ein Skandal !