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Kündigung nach Wiederheirat EU-Gericht soll Sonderrechte für Kirchen prüfen

Als Arbeitgeber genießen die Kirchen Sonderrechte: So kann eine Wiederheirat nach Scheidung, wie im Fall eines Chefarztes die Kündigung bedeuten. Nun ruft das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof an.
28.07.2016 - 17:13 Uhr
Einem Chefarzt wurde von seinem katholischen Arbeitgeber gekündigt, weil er eine zweite Ehe einging. Den Fall prüft nun der Europäische Gerichtshof. Quelle: dpa
Kirchenkreuz

Einem Chefarzt wurde von seinem katholischen Arbeitgeber gekündigt, weil er eine zweite Ehe einging. Den Fall prüft nun der Europäische Gerichtshof.

(Foto: dpa)

Erfurt Der Streit um die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf wegen dessen zweiter Ehe soll den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Der Fall werde den Richtern in Luxemburg vorgelegt, erklärte der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am Donnerstag in Erfurt. Es geht dabei um den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit den Schutz vor Benachteiligung unter anderem wegen Religion oder Alter.

Kündigungsgrund für den 54 Jahre alten Chefarzt am katholischen St. Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf war seine Wiederheirat nach einer Scheidung. Der Fall beschäftigt seit 2009 die deutschen Gerichte. Der Mediziner verstieß aus Sicht seines Arbeitgebers gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre und gegen seine Loyalitätspflichten laut Arbeitsvertrag.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) solle nun prüfen, ob europäisches Recht es zulässt, dass ein kirchlicher Arbeitgeber unterschiedliche Loyalitätsanforderungen an leitende Mitarbeiter stellt, erklärte das Bundesarbeitsgericht. Es gehe darum, ob er dabei zwischen Arbeitnehmern unterscheiden darf, die wie im verhandelten Fall der katholischen Kirche, einer anderen Kirche angehören oder konfessionslos sind. Das Bundesarbeitsgericht setzte das Verfahren bis zu einer Entscheidung der europäischen Richter aus.

Die Kirchen haben in Deutschland ein vom Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht, das auch für ihre Rolle als Arbeitgeber von Hunderttausenden Angestellten gilt. Nach Meinung des religionspolitischen Sprechers der Grünen, Volker Beck, ist eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts dringend erforderlich - auch angesichts der Diskussion um die Gründung eine islamischen Wohlfahrtsverbandes, erklärte er.

Diese Urteile sind beinahe unglaublich
100 Tage Eheverbot für geschiedene Japanerinnen
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Japanische Frauen sollen nach einer Scheidung auch weiterhin 100 Tage lang nicht erneut heiraten dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete das Kabinett in Tokio am 8. März. Lediglich für Frauen, die sich von einem Arzt bescheinigen lassen, dass sie nicht schwanger sind, soll die Frist entfallen. Bislang gilt in Japan eine Frist von sechs Monaten für eine neuerliche Hochzeit. Die Regelung aus dem 19. Jahrhundert kippte das Verfassungsgericht allerdings im Dezember und schlug den neuen Zeitraum von 100 Tagen vor.

(Foto: dpa)
81-Jähriger DVD-Dieb muss ins Gefängnis
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Ein 81-jähriger Rentner muss in Italien in Haft, weil er im Jahr 2008 eine DVD geklaut hatte. Der Mann sei damals bei der Tat von einem Angestellten des Einkaufszentrums ertappt worden und habe diesen gestoßen, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am 10. März. Der Geschäftsmitarbeiter sei dabei leicht verletzt worden. Der Pensionär habe sich vor Gericht wegen schweren Raubes verantworten müssen und sei zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Da er es anschließend versäumt habe, innerhalb der möglichen Frist die Aussetzung der Strafe zu beantragen, sei er nun von der Polizei in der mittelitalienischen Stadt Pescara festgenommen worden.

(Foto: dpa)
Batmans Batmobil darf nicht ohne Erlaubnis nachgebaut werden
3 von 14

Der US-Comicverlag DC Comics, vor allem für die Comicserie „Batman“ bekannt, hat in einem Gerichtsstreit um das Batmobil einen Sieg errungen. Wie am 8. März bekannt wurde, hält sich der Oberste Gerichtshof in Washington aus einem Urheberrechtsstreit zwischen DC Comics und einem kalifornischen Autobauer heraus. Damit hat das frühere Urteil eines Gerichts in Kalifornien bestand, dass das legendäre Batmobil urheberrechtlich geschützt ist. Wer also das rasante Kult-Fahrzeug nachbauen möchte, braucht dazu die Zustimmung des Rechteinhabers DC Comics. Der Verlag hatte einen Autohersteller verklagt, der Batman-Fahrzeuge nachgebaut und für rund 90.000 Dollar verkauft hatte.

(Foto: Reuters)
Bauer sucht Frau – und bekommt sein Geld zurück
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Nach einer misslungenen Partnervermittlung bekommt ein Landwirt knapp 1200 Euro zurück. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte. Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung „über den Tisch gezogen“ gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am 29. Februar. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az.: 71 C 2892/15).

(Foto: dpa)
Namensgebung „Am Lusthaus“ für Straße ist rechtmäßig
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Eine Grundstücksbesitzerin aus Köln ist mit dem Versuch gescheitert, die Namensgebung „Am Lusthaus“ für ihre Straße gerichtlich zu verhindern. Eine Straßenbenennung berühre nicht die Persönlichkeitsrechte der dort wohnenden Menschen, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am 3. März veröffentlichten Urteil. Denn es gehe dabei allein darum, dass eine öffentliche Sache – nämlich eine Straße – benannt werde (Az.: 20 K 3900/14).

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Bewährungsstrafe gegen gnädigen Bußgeldrichter
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Eine Bewährungsstrafe gegen einen Bußgeldrichter, der wegen fehlender Akten zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen hat, hat Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet, wie das Gericht in Karlsruhe am 7. März mitteilte. Der Richter hatte die Verkehrssünder zwischen 2005 und 2011 freigesprochen. Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn daraufhin im vergangenen Juni wegen Rechtsbeugung zu 15 Monaten auf Bewährung. Es begründete sein Urteil damit, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen habe. Er habe die Bußgeldbehörden aus Ärger über deren Aktenführung disziplinieren wollen (Az.: 2 StR 533/15).

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Mutter darf aus WG geworfen werden
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Studentenmütter, die sich in der WG ihres Sohnes einquartieren, können notfalls von Polizisten aus der Wohnung geworfen werden. Mitbewohner dürften die Polizei zu Hilfe rufen, um ihr Hausrecht durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Wohngemeinschaft von Studenten in Dortmund (Az.: 11 U 67/15). Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres damals 26 Jahre alten Sohnes um seine Katzen und ein Meerschweinchen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Das passte dem damals 29 Jahre alten Mitbewohner aber nicht. Weil die Mutter nicht freiwillig ging, alarmierte er die Polizei.

(Foto: dpa)

Es gehe ihm nicht darum, das kirchliche Selbstbestimmungsrecht infrage zu stellen, sagte der Anwalt des Arztes, Norbert Müller. Aber es dürfte keinen Automatismus geben, dass bei einer Wiederheirat nach Scheidung automatisch der Jobverlust drohe. „Es muss eine Einzelabwägung geben. Die Kirche ist nicht der Rechtsprechung entzogen“, sagte Müller. Bei Neueinstellungen bei kirchlichen Einrichtungen spiele es oft keine Rolle, ob die Kandidaten in zweiter Ehe lebten.

Der Anwalt der katholischen Klinik, Burkhard Göpfert, sagte: Dass ein Bischof Loyalitätsanforderungen an kirchliche Mitarbeiter autonom festlegen könne, „mag uns fremdartig vorkommen. Aber das ist so in einer christlichen Kirche.“ Sein Mandant habe ein Interesse an einer abschließenden Klärung des Falls.

Das Bundesarbeitsgericht musste sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht sein erstes Urteil von 2011 für unwirksam erklärte. Die Verfassungsrichter sahen bei dem ersten Urteil aus Erfurt das Selbstbestimmungsrecht der Kirche zu wenig beachtet.

  • dpa
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