Landgericht bestätigt Urteil Berliner Mietspiegel bleibt ungültig

Die Mietpreisbremse soll helfen.
Berlin Es bleibt dabei: Der Berliner Mietspiegel 2013 genügte nach richterlicher Auffassung wissenschaftlichen Kriterien nicht. Das Landgericht wies am Mittwoch die Berufung von Mietern zurück, die sich gegen eine vermeintlich überzogene Mieterhöhung gewehrt hatten und sich dabei auf den Mietspiegel beriefen (Az.: 18 S 183/15). Sie waren im Mai am Amtsgericht Berlin gescheitert. Dies hatte festgestellt, das Zahlenwerk entspreche nicht wissenschaftlichen Kriterien. Dieses Urteil löste eine bundesweite Debatte über Mietspiegel aus.
Das Landgericht ließ die Frage der Wissenschaftlichkeit indes außen vor, weil im Berufungsverfahren beide Seiten den Mietspiegel angezweifelt hätten. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht möglich.
Die Berliner Justiz hatte in den vergangenen Jahren je nach Kammer immer wieder unterschiedlich über den Mietspiegel geurteilt. Inzwischen gilt der Mietspiegel 2015. Er bestimmt die ortsübliche Vergleichsmiete je nach Lage und Ausstattung einer Wohnung. „Es ist und bleibt ein Einzelfallurteil“, teilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen mit. „Wir gehen fest davon aus, dass alle Berliner Mietspiegel qualifiziert sind.“
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