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MietrechtKeine Chance bei Eigenbedarf?
Kündigung wegen Eigenbedarf – weil der Vermieter einen Zweitwohnsitz braucht. Das segnete jetzt sogar das Bundesverfassungsgericht ab. Bei Mieter- und Eigentümervertretern wird das Thema jedoch weiter diskutiert.
Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, haben Mieter häufig keine Chance.
(Foto: Getty Images)
Eine Mieterin muss nach 26 Jahren ihre Wohnung räumen, weil der Eigentümer sie für gelegentliche Treffen mit seiner unehelichen Tochter braucht: Eigenbedarf ist der häufigste Grund für eine Wohnungskündigung. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes laufen wegen solcher Fälle bundesweit derzeit etwa 40.000 Prozesse. Einer davon wurde in der vergangenen Woche vom Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nur zeitweise nutzen will. Es sei ausreichend, wenn der Vermieter „vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung“ habe, so die Richter. Und solche Gründe sahen sie hier vorliegen. Die uneheliche Tochter des Vermieters lebe mit ihrer Mutter in Berlin, während er mit seiner Familie in einer anderen Stadt wohne. Um sein uneheliches Kind zu sehen, müsse er sich regelmäßig über mehrere Tage in der Hauptstadt aufhalten. Dafür benötige er die knapp 57,5 Quadratmeter große Wohnung.
Es sei jedoch nicht erforderlich, dass ein Vermieter die Wohnung ständig nutze, hieß es. Er müsse daher auch nicht nachweisen, dass er oder seine Angehörige zu wenig Wohnraum hätten.
Wann Eigenbedarf nicht zählt
Wenn im gleichen Haus eine vergleichbare Wohnung leer steht.
Wenn die studierende Tochter in die Fünf-Zimmer-Wohnung ziehen soll.
Wenn der Vermieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages hätte wissen müssen, dass er die Wohnung bald selbst braucht (siehe auch AG Gießen Az.: 48 MC 318/04, Rückkehr eines älteren und schwer erkrankten Paares aus Spanien, dass drei Jahre nach Abschluss eines Mietvertrages in sein Eigentum ziehen wollte – und dies nicht durfte).
Der Vermieter nutzt die Wohnung nur kurzfristig für eigene Wohnzwecke und vermietet sie dann an jemand anderen.
Die 90-jährige Mutter soll in die gekündigte Wohnung ziehen – die liegt aber im sechsten Stock ohne Aufzug
Ist der Eigenbedarf seitens des Vermieters nur vorgetäuscht, kann das dazu führen, dass die Eigenbedarfskündigung zurückgenommen werden muss. Der Deutsche Mieterbund erklärt, wann Eigenbedarf nicht anerkannt wird.
Bei Vertretern des Deutschen Mieterbundes und des Eigentümerverbands Haus & Grund ruft der Fall sehr unterschiedliche Reaktionen hervor. Ulrich Ropertz vom Mieterbund fordert strengere Grenzen für die Zulässigkeit des Kündigungsgrundes Eigenbedarf. Kai H. Warnecke von Haus & Grund dagegen hält diese Interpretation des Eigenbedarf für zulässig und verweist darauf, dass hohe Gerichte schon zuvor zahlreiche Begründungen des Eigenbedarfs legitimiert haben. Zwei Meinungen - zwei Interviews.
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4 Kommentare zu "Mietrecht: Keine Chance bei Eigenbedarf?"
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Schlimm genug das man bei einem Mietverhältnis faktisch enteignet wird solange der Mieter bleiben will, aber ohne die Möglichkeit zur Eigenbedarfskündigung wäre die Wohnung dann auch praktisch unverkäüflich.
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Schon Wahnsinn wie man das in Deutschland geschafft hat, dass man ueber sein Eigentum nicht frei verfuegen kann, ohne mich :-)
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Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht. Ton Steine Scherben ca. 1974.
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Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.
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Schlimm genug das man bei einem Mietverhältnis faktisch enteignet wird solange der Mieter bleiben will, aber ohne die Möglichkeit zur Eigenbedarfskündigung wäre die Wohnung dann auch praktisch unverkäüflich.
Schon Wahnsinn wie man das in Deutschland geschafft hat, dass man ueber sein Eigentum nicht frei verfuegen kann, ohne mich :-)
Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht. Ton Steine Scherben ca. 1974.
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