Premium Musterverfahren Einer für alle, alle für einen
In der Praxis gilt: Sobald mindestens zehn Schadensersatzprozesse vor Landgerichten in die Wege geleitet worden sind, kann ein Musterverfahren nach dem KapMuG beantragt werden. Bei Erfolg wird das Musterverfahren ins Klageregister eingetragen, welches im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar ist. Das Musterverfahren unterbricht alle gleich gelagerten Verfahren. Einer der Kläger muss das Musterverfahren durchlaufen, das dann sofort vor einem Oberlandesgericht geführt wird. Für die übrigen bleibt das Kostenrisiko auf die erste Instanz, also das Landgerichtsverfahren beschränkt.
Bei einem Streitwert von 22 000 Euro muss ein Kläger an Kosten für Gericht und eigenen Anwalt in der ersten Instanz rund 2 200 Euro einkalkulieren. Würde er bis zum Bundesgerichtshof klagen und verlieren, müsste er für das Gericht, eigene und fremde Anwaltskosten knapp 18 400 ausgeben.
Das Ergebnis des KapMuG-Verfahrens ist bindend
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