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Nach BFH-Urteil Ebay-Verkäufern droht Umsatzsteuerzahlung

Wer regelmäßig online Waren verkauft, muss damit rechnen, dass das Finanzamt darin eine unternehmerische Tätigkeit sieht und Umsatzsteuer verlangt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
17.05.2012 - 13:35 Uhr 17 Kommentare
Wer bei Ebay regelmäßig Gegenstände verkauft, muss damit rechnen, dass das Finanzamt dies als unternehmerische Tätigkeit wertet und eine Umsatzsteuer verlangt. Quelle: dapd

Wer bei Ebay regelmäßig Gegenstände verkauft, muss damit rechnen, dass das Finanzamt dies als unternehmerische Tätigkeit wertet und eine Umsatzsteuer verlangt.

(Foto: dapd)

München Wer regelmäßig in Internet in größerem Umfang Gegenstände verkauft, muss dafür möglicherweise auch Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ans Finanzamt zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Waren über Jahre hinweg eine „nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit“ vorliegen kann. Bei dem Prozess sei es um ein Ehepaar gegangen, das über Ebay Modelleisenbahnen, Puppen, Porzellan, Briefmarken oder auch Software verkauft habe, teilte der BFH am Mittwoch mit.

Das Paar hatte die Waren seit Ende 2001 angeboten. Bei Ebay gab es an, es handle sich um Privatverkäufe. Die Eheleute meldeten die Geschäfte zwar nicht beim Finanzamt, Steuerfahnder wurden aber darauf aufmerksam und werteten den Internet-Handel als unternehmerische Tätigkeit. Daraufhin erließ das Finanzamt Bescheide für Umsatzsteuerzahlungen für die Jahre 2003 bis 2005. In dieser Zeit hatte das Paar bei 841 Verkäufen etwa 83.500 Euro erzielt - das Finanzamt verlangte rund 11.500 Euro Umsatzsteuer.

Dagegen hat das Ehepaar erfolglos geklagt. Die Verkäufer hatten argumentiert, dass es nur um die Auflösung ihrer Sammlungen und somit um ihr Privatvermögen gegangen sei. Damit konnten sie sich weder beim Finanzgericht in erster Instanz noch beim BFH durchsetzen. Die Münchner Bundesrichter argumentieren, dass es nicht darauf ankomme, ob die Eheleute schon beim Kauf der Sammlergegenstände an den Wiederverkauf gedacht haben oder nicht. Wesentlich sei auch, dass die Ebay-Verkäufer wie ein Händler „aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände“ unternommen hätten.

Der BFH verwies den Fall an das zunächst zuständige Gericht zurück, das noch Details klären muss. So ist noch unklar, ob bei manchen Geschäften statt des normalen Umsatzsteuersatzes (19 Prozent) der reduzierte von 7 Prozent berechnet werden muss.

  • dpa
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17 Kommentare zu "Nach BFH-Urteil: Ebay-Verkäufern droht Umsatzsteuerzahlung"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Erstens ist das ein alter Hut
    Zweitens haben alle die Forenschreiber recht, daß unser Staat nicht von nichts existieren kann
    und
    Drittens ist es schlicht unfair als verkappte Privatperson quasi im rechtsfreien Raum ohne Gewährleistung jede Woche, jeden Monat zig Auktionen einzustellen

    Es ist schizophren: Man will immer biliig billig billig, aber das eigene Einkommen soll steigen...

  • Der behandelte Fall eignet sich natürlich gut dafür, von einem Handelsgeschäft ausgehen zu können - 841 Verkäufe mit einem Volumen von 83.500 Euro in 3 Jahren. Aber so deutlich wird es wohl nicht immer sein - und da man die Finanzverwaltungen sicherlich nicht überfordern will, braucht man zweifellos eine einfache Lösung: Einfach alle Ebay-Verkäufe Umsatzsteuer pflichtig machen, denn dann kann man Ebay zwingen, die Umsatzsteuer direkt einzubehalten und abzuführen.... Das wäre nicht nur einfach, sondern würde auch viel bringen. Vielleicht könnte man das Geld ja nutzen, um die Kapitalertragssteuer um 0,1% zu senken - zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit....

    Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

    So spart man Scheidungskosten und vermeidet den Verlust gemeinsamer Veranlagung:

    http://die-volkszeitung.de/0-0-0-an-die-juedinnen/geschichte/teil-01.html


  • Man sollte man die chinesischen Verkäufer unter die Lupe nehmen. Die haben einen Super-Trick: Die waren werden bei der Einfuhr nach Deutschland mit einem geringen Wert (Herstellungspreis in China z.B. 50 EUR) eingeführt, darauf 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und in ein Warenlager gebracht, das einer Outsourcing-Firma gehört.
    Diese Firma verschickt dann im Auftrag und Namen des Chinesen die Waren in Deutschland an die Ebay-Käufer (zum Preis von 150 EUR).
    Für diese 150 EUR müssten in Deutschland unter Anrechnung der bezahlten Einfuhrumsatzsteuer Umsatzsteuer bezahlt werden. Machen diese Händler aber nicht, weil sich das Finanzamt in Deutschland nicht darum kümmert.
    Hier gehen dem deutschen Fiskus Millionen an USt durch die Hände und zudem drängen die Chinesen deutsche Anbieter aus dem Markt, weil sie tatsächlich durch die Ersparnis der USt billiger anbieten können.

    Warum kümmert sich hier kein Finanzamt darum ?


    Tatsächlich zahlen die Chinesen nur die Einfuhrumsatzsteuer (

  • Das Urteil ist richtig - zwischen "Hobby" und Gewerbebetrieb muß unterschieden werden. Mich wundert es sowieso warum nicht noch viel mehr Steuerbescheide verschickt werden....da verkaufen angeblich "Private" nagelneue Produkte in größerer Anzahl (auch Grauimporte oder Schrott aus Fernost)und schleichen sich so noch um die Gewährleistung! Wie gerecht ist das den Händlern gegenüber, die von ihrer Tätigkeit nachhaltig leben müssen und Steuern und Sozialabgaben entrichten?

    Da sind wir doch alle ein bisschen scheinheilig geworden? Auf Beamte und den Staat schimpfen, aber "jeder" hat nebenher irgendwas am laufen z.B. auch so einen lustigen Netto-Nebenverdienst (Schattenwirtschaft). Also, erst mal
    den Balken aus dem eigenen Auge ziehen.....

    Gruß
    Steuer- und Abgabenzahler

  • Unser Beamten- und Sozialstaatssytem verbrennt nunmal viel Geld, da muss geschröpft werden was nur geschröpft werden kann. Hauptsache den Sesselpuppern und dem Gesocks geht es gut!

  • 1.) gleiches Recht für alle......
    2.) Beamte bitte in die Rentenkasse einzahlen.....
    3.) Legislaturperioden für Politiker abschaffen, damit Sie
    zum Beispiel nicht mit 40 in Rente gehen können....
    4.) Diäterhöhung ohne dem Volk, wie war das Doch, alle
    Macht geht vom Volk aus. Blödsinn wie man sieht....
    5.) und, und.....

  • Man darf hierbei nicht vergessen das Unternehmer die Vorsteuer (USt auf selbst bezahlte Waren/L&L) abziehen können: Netto zahlen sie nur über den entstandenen Mehrwehrt Steuern (Unternehmer kauft Rohstoffe für € 100, enthalten sind € 19 USt.= Vorsteuer, Unternehmer verkauft für € 200 = € 38 USt. Unternehmer führt € 38 - € 19 = € 19 an das Finzanzamt ab).

    Kleinunternehmer müssen keine USt bezahlen, sofern sie im letzten Geschäftsjahr höchstens 17.500,- € und im laufenden Geschäftsjahr vermutlich höchstens 50.000,- € Umsatz erwirtschaften.

    Die Gesetze sind so deutlich, das jegliche Diskussion über Unternehmer oder Privatverkäufer überflüssig ist.

  • - du wolle Rente, dann zahle
    - du wolle Gesundheitsversorgung - dann zahle
    - du wolle Straßen, Schulen, Sozialamt, Sicherheit, Hatz IV, Scheidung, ledige Mütter, Privatinsolvenz für Alle und noch mehr, dann zahle
    - Umsonst ist nur der Tod....
    In Deutschland muß alles nix kosten, aber ich will mehr....
    Fazit: Jammern auf hohem Niveau

  • Hallo! Wenn wir von den Reichen und Schönen Steuerehrlichkeit verlangen, dann auch vom Normalbürger, der sich hier offensichtlich die Taschen voll macht! Gleiche Rechte und Pflichten für Alle - der Sozialstaat braucht eben viel Geld zum Umverteilen.
    Wem es nicht passt: Auswandern! Aber Viele kommen wieder nach good old Germany...wegen Hartz IV und der weltweit erstklassigen Krankenversorgung - Juhu!!!!

  • Klar, Deutschland ist pleite, Deutschland hat keine Goldreserven,Deutschland ist amerikanische Kolonie!

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