Nein, nicht zwangsläufig. Mit dem Gang zum Gericht ist zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren angelaufen. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, dessen Aufgabe es ist, das Unternehmen zu sanieren. So soll das für die Gläubiger beste Ergebnis erzielt werden. Im Fall des Fernsehherstellers Loewe konnte beispielsweise ein neuer Investor gefunden werden, der Teile des Unternehmens weiterführt. Für die Mitarbeiter setzt sich der Insolvenzverwalter für das staatlich gezahlte Insolvenzgeld ein. Damit könnte Prokon für drei Monate die Gehälter aus Staatsmitteln auszahlen. Der Betrieb geht zunächst erst einmal weiter. Erst später wird gerichtlich entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Nicht unbedingt. Prokon gibt zwar an, zahlungsunfähig zu sein, besitzt aber mit den Windparks auch große Sachwerte, die nun im vorläufigen Insolvenzverfahren verkauft werden könnten. Wie viel Geld die Genussrechteinhaber am Ende erwarten können, ist jedoch völlig unklar. Bedeutsam ist dabei, dass Genussrechte nur nachrangig gegenüber anderen Forderungen sind. Das heißt: Bevor die Inhaber von Genussrechten aus der Insolvenzmasse ausgezahlt werden, müssen andere Forderungen wie ausstehende Mitarbeitergehälter oder Mietzahlungen abgegolten sein.
Durch die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bleibt Anlegern zunächst nur eins: abwarten. Vorerst brauchen sie ihre Forderungen noch nicht anzumelden. Dies wäre unwirksam. Erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Forderungen angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, die Genussrechteinhaber über das weitere Vorgehen zu informieren. Eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt dürfte keine Auswirkungen mehr haben.
Das Unternehmen wird auch die gekündigten Genussrechte zunächst nicht auszahlen. Laut Prokon werden diese gleichrangig zu den nicht gekündigten Genussrechten im Falle der Insolvenz behandelt. Somit werden die Anleger nicht früher aus der Insolvenzmasse bedient, nur weil sie gekündigt haben. Verbraucherschützer sehen dies genauso.
Mahnbescheide oder eine per Klage erwirkte Zwangsvollstreckung sind fast aussichtslos. Der Insolvenzverwalter hat das Recht, solche Zwangsvollstreckungen größtenteils zu untersagen. Eine Möglichkeit, sich eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen, ist eine Klage zur Beseitigung des Nachrangs der Genussrechte. Im Erfolgsfall würde der Kläger vor den anderen Genussrechteinhabern und gleichrangig mit anderen Gläubigern entschädigt. Die Erfolgsaussichten sind laut Verbraucherschützern aber unsicher. Bei einer Niederlage müsste der Kläger dann auch noch Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Durch das vorläufige Insolvenzverfahren genießt das insolvente Unternehmen besonderen rechtlichen Schutz. Sollte es zum eigentlichen Insolvenzverfahren kommen, kann dieses Jahre dauern. Bis die Gläubiger Geld sehen, müssen sie also wahrscheinlich lange warten.
Nein, der Insolvenzverwalter hat klar gemacht, dass derzeit keine neuen Genussrechte gezeichnet werden können. Er bat darum, keine Zahlungen mehr auf Prokon-Konten vorzunehmen.
Die Stromkunden haben wenig zu befürchten. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb von Prokon vollständig fortgeführt wird. Zudem würden Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung fallen, wenn Prokon keinen Strom mehr liefern könnte. Dann würde der örtliche Stromerzeuger die Versorgung übernehmen. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnten Kunden dann zu viel gezahlte Monatsabschläge anmelden und würden aus der Insolvenzmasse, soweit möglich, entschädigt.
Stellt ein Unternehmen Insolvenzantrag, übernimmt wie im Fall von Prokon meistens ein vorläufiger Insolvenzverwalter das Ruder. Die Geschäftsführung wird entmachtet. Während dieses „vorläufigen Insolvenzverfahrens“, also dem Zeitraum zwischen Antrag auf Insolvenz und Insolvenzeröffnung, wird von einem vom Gericht bestimmten Sachverständigen geprüft, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt. Dieser Experte ist oft zugleich der vorläufige Insolvenzverwalter. Er muss laut Insolvenzordnung prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Das Insolvenzverfahren kann aber auch in Eigenverwaltung ablaufen. Die Geschäftsführung bleibt dann im Amt, der bestellte Insolvenzverwalter tritt nur als beratender Sachwalter auf. Unter dessen Aufsicht kann die Geschäftsführung einen Sanierungsplan ausarbeiten. Ist die Sanierung nicht erfolgreich, wird das Insolvenzverfahren nach den üblichen Regeln fortgesetzt.
Seit März 2012 ist auch ein sogenanntes Schutzschirmverfahren möglich. Dabei wird die Eigenverwaltung mit einem Vollstreckungsstopp kombiniert: Gläubiger können ihre Forderungen an das insolvente Unternehmen maximal drei Monate lang nicht durchsetzen.
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@Leser_A
Die EEG Zwangsabgabenzahlung ist eine Subventionierung der Erneuerbaren Energieerzeuger. Durch diese EEG-Zwangsabgabe auf der Stromrechnung ist jeder Endverbraucher gezwungen die Windmühlen- Fotovoltaik- und Faulgasbetreiber ihren vom Staat garantierten Profit und Einspeisevorrang zu gewähren. Somit zahlen wir mit der EEG-Zwangsabgabe die Profite (Abzockerbeträge) der Erneuerbaren Energie (EEG) Mafia!
@hanwufu
Und der Staat kann jederzeit, wenn es diesem zu dumm oder machtpolitisch gefährlich wird, eine Sonderabgabe oder Steuer auf die Erzeugung von Windmühlenstrom oder allgemein auf Erneuerbaren Energiestrom verlangen. Siehe Beispiel Spanien oder die Willkürliche vorzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke in Deutschland.
klar, NEID zieht immer. Wenn der Nachbar im Jahr 350 EUR mit PV macht oder der Dorfbauer mit seinem Windrad versucht, seinen Betrieb mit Zusatzeinnahmen gegen riesige industrielle Agrarfabriken Existenz zu sichern, oder Bürger sich zusammentun um die dt. Energiewirtschaft demokratischer d.h. näher beim Bürger, also Dezentral zu machen - ja das ist ganz schlimm. Atommüll für Jahrhunderte, ganze Landstriche die in Mondlandschaften "umgewandelt" werden und Menschen denen deshalb ihr kompletter Lebensraum mitsamt ihrer Heimat abgerissen wird - nur um einmalig diese Kohle durch den Schornstein zu jagen - ja, das ist ganz sozial und so nachhaltig. Und den Energiemanagern gehört dafür ein jährl. Millionensalär gezahlt. Aber diese Jungs treffen Sie ja nicht jeden Tag. Aber ihren Nachbarn!!
@HofmannM
Eine Änderung der Subventionssätze betrifft i.d.R. nur Neuanlagen. Ansonsten gilt die Subventionszusage die bei Genehmigung des Antrags versprochen wurde (Das ist ja einer der Punkte die unsere lieben Politiker die das EEG verzapft haben nicht kapiert haben, dass sie die Subventionen erstmal zwei Jahrzehnte an der Backe haben). Ohne eine solchen Bestandsschutz würden höchstwahrscheinlich ziemlich viele Betreiber solcher Anlagen vor Gericht gegen die BRD ziehen.
Blöd gesagt: Man kauft keine Windkraftanlage, sondern eine Art Geldverschenkungsmaschine (Die so chaotisch Strom erzeugt, dass am Ende eh ein Großteil geerdet wird... aber Geld gibt es es trotzdem).
aaalso ..., die EE werden NICHT subventioniert, denn die EEG-Umlage zahlt der Endkunde und sie steht auf seiner Rechnung. Haben Sie schonmal eine Umlage für Unendlichkeitslagerkosten für Atommüll oder Luftverpestungsfolgekosten auf ihrer Stromrechnung gesehen? Nee? Achso, deshalb ist Atomstrom so billig und EE so teuer. Verstehe! Zweitens: Ihr Argument impliziert (dennoch) Atom und Kohlekraftwerke seien jetzt bzw. zukünftig billiger bzw. wirtschaftlicher. Und bezeichnen die EE-Anlagenerbauer als Abzocker. Sie wollen aber nicht behaupten, dass OHNE die massive Unterstützung der EE die 4 Energiemonopolisten in D das freiwillig selbst getan hätten? Genau, denn z.Z. sieht man den massiven Lobbyeinfluss auf die Bundes- und EU-Politik, mit dem Versuch, den EE vollends den Garaus zu machen! Fazit: Ohne Anschubanreize geht es NICHT (bisher: 30 Mrd. für EE, > 600 Mrd. für Atomenergie). Sie schreiben: "Staatliche Subventionen wie das EEG machen ein Produkt nicht attraktiver, sondern unberechenbarer und zum Schluss wird ein Verlustgrab daraus!" Das stimmt. Deshalb ist die DDR untergegangen. Wenn Sie aber nun behaupten, die Energieerzeugung aus dem 19. und 20. Jahrhundert sei "wirtschaftlicher" als die Erzeugung durch EE, bzw. EE= Armut+Mangel, und der Staat soll doch bei den dreckigen Energien bleiben, dann reden Sie nicht von Marktwirtschaft, sond. setzen sich in die nächste Timecapsule und reisen wieder hinter den Vorhang. Sie liegen nämlich 1. komplett daneben und 2. wäre genau DIESES Planwirtschaft (= ineffiziente (Energie-)Wirtschaft gestützt durch Machtmonopole)! Ein kleiner Film wird ihnen viell. Augen öffnen: http://www.heute.de/atomkurs-statt-energiewende-eu-kommission-setzt-auf-atomkraftwerke-31564822.html
ich das ähnlich wie "herrkon". Bei einer fertigen Anlage fällt das Baurisiko bzw. Projektrisiko weg. An dieser Risikoart sind schon größerer Player gescheitert (z.B. die 1Mrd Abschreibung bei Siemens für Offshore). Die Risikoprämien für ein laufende Anlage (oder auch schlüsselfertige) Anlage ist eine andere Welt wie für die Finanzierung der Bauphase (sind i.d.R. auch zwei unterschiedliche Märkte).
Blöderweise ist Prokon quasi unter Zugzwang. Die potentielle Bieter werden sich (a) die Rosinen rauspicken, und (b) sich nicht gerade überbieten.
Ich verstehe nicht ganz warum Prokon unbedingt auf der Assetseite aktiv wird, weil das Finanzierungsmodell ihrer Passiva so oder so vollkommen im Eimer ist.
Kann man mit 314 Windenergieanlagen 480 Mitarbeiter durchfüttern und dann noch 8% aufs Kapital zahlen?
Ja das stimmt schon. Gerade als Energiequelle für die Industrie ist das zu teuer selbst wenn es sich um Offshore-Anlagen handelt muss man ohne Subventionen sehr gut nachrechnen.
Aber wenn man wenig für die Übertragung zum kleinen Endkunden
blechen muss denke ich schon das man Windstrom für 10 Cent/kWh
Netto verkaufen kann.
Das Argument das die Baukosten sinken wird sich denk ich mal
nicht bewahrheiten da man viel Metal benötigt und das Angebot
dort nicht mehr sondern weniger wird.
@herrkon
Sie müssen eines bedenken beim Kauf eines von staatlichen Subventionen abhängigen Produkts!
Nicht der freie Wettbewerbsmarkt auch Marktwirtschaft genannt (freies Angebot und freie Nachfrage) bestimmt über die Rentabilität des Produktes Windmühlen bzw. Solarmodule oder auch Faulgasenergie, sondern die Gesetzgebung (Willkür) des Staates, der diese Subventionsgesetz EEG ins Leben gerufen hat. Der deutsche Staat wird so oder so zu einer Lösung kommen, dass gravierende Einschnitte ins EEG vorsieht und damit ist die Ertragslage von Windmühlen (die diese ja in einer freien Marktwirtschaft nie hatten) nicht mehr gegeben. Verlust werden durch Subventionsvorteilsstreichungen und neue Besteuerungen und Abgabenbelastungen für die sog. Erneuerbaren Energien in Zukunft zur Normalität werden!
Staatliche Subventionen wie das EEG machen ein Produkt nicht attraktiver, sondern unberechenbarer und zum Schluss wird ein Verlustgrab daraus! Die Investoren werden weltweit mehr in neue Kohle- und Kernkraftwerke investieren und die sog. Erneuerbaren Energien werden durch die Kürzung der staatlichen Subventionen der normalen wirtschaftlichen Insolvenz-Tod sterben. Bei dem einen etwas schneller und bei dem anderen dauert es etwas länger. Zum Schluss sind aber dann alle sog. Erneuerbaren Energie Abzocker pleite. Und das ist auch gut so! Energiewende/EEG/Energieeinsparparolen = Armut und Mangel!
Dumm ist wer Dummes tut. Dumm war es einer dubiosen Firma Geld zu geben, das diese dann für Werbung, ihre Mitarbeiter, überhöhte Zinsen und etwas Anlagenbau verbruzzelt. Alle WK-Anlagen sind mit dem Ertragswert zu bewerten. Anlagen, die seit drei Jahren laufen, liefern hier gute Zahlen. Eine 5 Jahre alte Anlage mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren wird wahrscheinlich mit dem 5 - 7 fachen seines Nettojahresmsatzes bewertet werden. Anlagen die 18 Jahre alt sind, werden wertlos sein. Wenn dann noch 40% des angelegten Kapitals ausgezahlt werden können, wäre das sehr gut. Die Sanierung wird sehr einfach sein. Das Genusskapital wird in Anteilsscheine umgewandelt, vielleicht sogar in Aktien, die dann gehandelt werden können. Ihr Wert steht in den Sternen.