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Nach Mobbing EU-Parlament muss 50.000 Euro zahlen

Das EU-Gericht hat entschieden: Nachdem eine Frau zu Unrecht nach Mobbing entlassen wurde, muss das Europaparlament ihr nun 50.000 Euro zahlen. Außerdem muss es zudem sämtliche Verfahrenskosten tragen.
14.01.2014 - 15:17 Uhr Kommentieren
Mitglieder des EU-Parlaments. EU-Richter entschieden, die Frau habe nicht genug Unterstützung erhalten, als sie unter Mobbing am Arbeitsplatz litt. Quelle: dpa

Mitglieder des EU-Parlaments. EU-Richter entschieden, die Frau habe nicht genug Unterstützung erhalten, als sie unter Mobbing am Arbeitsplatz litt.

(Foto: dpa)

Brüssel Das Europaparlament muss einer Mitarbeiterin 50.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil die Frau nach Mobbing zu Unrecht entlassen wurde. Dies entschied das Gericht für den öffentlichen Dienst des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Die Angestellte wurde einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge von einer Vizepräsidentin des Parlaments, der griechischen Sozialistin Anni Podimata, gemobbt.

Das EU-Gericht erklärte in seinem bereits am 12. Dezember ergangenen Urteil die Kündigung der Mitarbeiterin für unrechtmäßig. Statt der geforderten 120.000 Euro Schadenersatz wurden ihr 50.000 Euro zugesprochen. Zudem muss das EU-Parlament sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Die EU-Richter entschieden, das Parlament habe der Angestellten, die seit 2004 als Assistentin eines Abgeordneten und seit 2007 für Podimata arbeitete, nicht die nötige Unterstützung gegeben, als sich diese nach einer Gehalts-Herabstufung über systematische Herabwürdigung und ständige Kritik durch die Chefin beklagte. Die Frau erkrankte, Podimata verlangte die Kündigung wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Das EU-Gericht befand, das Parlament als Arbeitgeber hätte die Klagen der Angestellten über die Behandlung am Arbeitsplatz sorgfältiger prüfen müssen.

  • dpa
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