Premium Neue Aktionärsrechte-Richtlinie Wissen, wer der „wahre“ Investor ist

Kein mühsames Durchfragen mehr.
Berlin Selbst wenn börsennotierte Gesellschaften im Sinne einer guten Unternehmensführung einen engen Kontakt zu ihren Aktionären suchen, sind sie damit nicht immer erfolgreich. Viele Investoren sitzen mittlerweile im Ausland, Aktien werden über lange Ketten von Zwischenverwahrern gehalten. Unternehmen wissen also zuweilen gar nicht, wer ihre Aktionäre sind. Das kann die Vorbereitung von Hauptversammlungen oder Fusionen sowie die Abwehr von Übernahmeangeboten erschweren.
Die EU-Kommission sorgt nun für einen Auskunftsanspruch der Unternehmen. „Aktiengesellschaften werden berechtigt, ihre Aktionäre auch grenzüberschreitend zu identifizieren“, erklärt Aktienrechtler Bodo Schmidt-Schmiedebach von der Kanzlei CMS. „Für Inhaberaktien, die bislang in Deutschland grundsätzlich anonym sind, ist das eine Neuheit.“
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