Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben am 22. Mai gemeinsam einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vorgestellt. Wichtiger Teil davon ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes der Kleinanleger.
Wichtiges Element des Aktionsplans ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes der Kleinanleger im Grauen Kapitalmarkt. Es besteht aus diversen gesetzgeberischen Einzelmaßnahmen zur Schließung von Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten, zur Erhöhung der Transparenz von Finanzprodukten sowie zur Verschärfung der produkt- und vertriebsbezogenen Vorgaben.
Nach Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten werden Verbraucher bei allen vertraglichen Streitigkeiten mit Unternehmern – Finanzdienstleistungen eingeschlossen – Zugang zu Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung haben. Zusätzlich werden – unter Wahrung der Pflicht zu Neutralität und Verschwiegenheit der Schlichtungsstellen – die Informationsrechte der BaFin gegenüber den Schlichtungsstellen erweitert und konkretisiert, so dass diese frühzeitig von etwaigen Fehlentwicklungen Kenntnis erlangt.
Entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorangetrieben, wobei hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festgelegt werden. Die Honorarberatung kann auch auf den Versicherungs- und Darlehensbereich ausgedehnt werden. Dabei werden die Beratungen auf europäischer Ebene zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie berücksichtigt.
Stärkung der Institutionen (1): Der kollektive Verbraucherschutz wird als Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich verankert und soll alle Aufsichtsbereiche umfassen.
Stärkung der Institutionen (2): Bestehende Verbraucherorganisationen werden mit einer speziellen Marktwächterfunktion beauftragt.
Ein wichtiges Beispiel ist das „Girokonto für jedermann“, das durch gesetzliche Verankerung eines subjektiven Rechts auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen umgesetzt wird. Dabei werden alle Institutsgruppen in angemessener Weise beteiligt werden.
Mitteilung der Ministerien für Finanzen und Justiz und Verbraucherschutz vom 22. Mai 2014
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Anstelle dieser ewigen Reguliererei, die eh nichts bewirkt, sondern nur die Cleveren noch reicher werden läßt, wären die Verursacher von Schäden strikter zu verfolgen und zu bestrafen, ggfls. zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Es bracht keine weiteren Regeln - alles ist bereits da. Man muß es nur sehen und benutzen.
Der Rest ist bloße Politik - und schadet nur.