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Neuer Gesetzentwurf „Grauer Kapitalmarkt“ wird stärker reguliert

Mehr Informationen für Anleger, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter, eine stärkere Aufsicht: Der „Graue Kapitalmarkt“ wird enger an die Kandare genommen. Auch wenn die strengeren Regeln nicht für alle gelten.
11.11.2014 - 15:38 Uhr 1 Kommentar
Die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon war mitentscheidend für die stärkere Regulierung des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“. Quelle: dpa

Die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon war mitentscheidend für die stärkere Regulierung des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“.

(Foto: dpa)

Berlin Kleinanleger sollen künftig besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Die schwarz-rote Bundesregierung will deshalb an diesem Mittwoch das bereits seit langem angekündigte Kleinanlegerschutzgesetz für schärfere Regeln auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verabschieden. Dieser war trotz der Finanzkrise bisher weitgehend unbeaufsichtigt und zog daher auch das eine oder andere „schwarze Schaf“ an.

Geplant ist nach Angaben vom Dienstag nun, eine Prospektpflicht für alle Vermögensanlagen einzuführen - allerdings mit Ausnahmen etwa für das Kapitalsammeln per Internet („Schwarmfinanzierungen“ beziehungsweise „Crowdfunding“). Vorgesehen sind auch Werbe- und Vertriebsbeschränkungen sowie Warnhinweise.

Die Finanzaufsicht Bafin erhält mehr Befugnisse und kann Angebote bei Verstößen untersagen. Bei unzureichenden und nicht aktuellen Prospekten kann sie die betreffenden Anbieter öffentlich machen. Die Hoffnung ist, so unzulässige „Schneeballsysteme“ einzudämmen, mit denen Anleger in der Vergangenheit häufig geprellt wurden.

Das Justiz- und das Finanzministerium hatten bereits im Mai einen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt, der bis zum jetzigen Gesetzentwurf leicht überarbeitet wurde. Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten rund 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro nach breiter Werbung in hochriskante Genussrechte investiert.

Die neuen Regeln könnten im nächsten Frühjahr in Kraft treten. Nach Einschätzung der Bundesregierung wurde eine vernünftige Balance zwischen Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers gefunden. Anleger müssten wissen, dass hohe Renditen mit hohem Risiko zu tun hätten. Die Kreditwirtschaft hatte zuletzt kritisiert, dass der von Gewerbeämtern beaufsichtigte „Grau-Markt“ weiterhin nicht komplett von der Finanzaufsicht Bafin kontrolliert wird.

Nicht immer sind Prospekte nötig
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1 Kommentar zu "Neuer Gesetzentwurf: „Grauer Kapitalmarkt“ wird stärker reguliert"

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  • Anstelle dieser ewigen Reguliererei, die eh nichts bewirkt, sondern nur die Cleveren noch reicher werden läßt, wären die Verursacher von Schäden strikter zu verfolgen und zu bestrafen, ggfls. zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

    Es bracht keine weiteren Regeln - alles ist bereits da. Man muß es nur sehen und benutzen.
    Der Rest ist bloße Politik - und schadet nur.

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