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Neues Verbrauchergesetz „Die EU-Richtlinie bringt Nachteile bei Retouren“

Die EU will die Verbraucher mit einer neuen Richtlinie besser schützen. Diese tritt nun auch in Deutschland in Kraft. Doch gerade bei Retouren bringt die Regelung Nachteile. Jurist Thomas Bradler erklärt, warum.
13.06.2014 - 15:41 Uhr 2 Kommentare
Retouren werden ab dem 13. Juni neu geregelt. Quelle: dpa

Retouren werden ab dem 13. Juni neu geregelt.

(Foto: dpa)

Am Freitag tritt die neue Verbraucherrichtlinie der EU in Kraft. Sie soll die Konsumenten besser schützen, zum Beispiel im Online-Geschäft oder bei Rücksendungen. Für die deutschen Verbraucher hat die neue Regelung aber nicht nur Vorteile. Thomas Bradler ist Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im Interview erklärt er, warum die neue Regelung das Bulimieshopping nicht eindämmen wird – und warum Kreditkarteninhaber sich freuen können.

Herr Bradler, in Deutschland waren die Verbraucher bislang gut versorgt: Zalando bietet Rücksendefristen bis zu hundert Tagen an, ab einem Bestellwert von 40 Euro waren Rücksendungen frei. Ist die Verbraucherrichtlinie für deutsche Konsumenten eine Verschlechterung?
Grundsätzlich hat die neue Regelung sowohl positive als auch negative Seiten für die deutschen Verbraucher. Bei Rücksendungen ist die Richtlinie in der Tat nachteilig. Wenn ich als Verbraucher von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, kann ich meine Ware nicht mehr kommentarlos zurückschicken und muss gegebenenfalls auch die Rücksendekosten tragen. Das war vorher nicht so – zumindest dann nicht, wenn der Warenwert mehr als 40 Euro betragen hat.

Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Quelle: © Verbraucherzentrale NRW

Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.

(Foto: © Verbraucherzentrale NRW)

Was genau heißt denn kommentarlos?
Früher konnte ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, in dem er die Ware kommentarlos zurückgeschickt hat oder sie zum Beispiel vom Postboten gar nicht angenommen hat. Das galt als Widerruf und man war aus dem Vertrag raus. Das gilt jetzt nicht mehr.

Sondern?
Jetzt muss ich den Widerruf ausdrücklich erklären. Das kann per E-Mail sein, das kann mit einem Zettel sein, den ich dem Paket bei der Rücksendung beilege. Es muss nur eine eindeutige Erklärung sein. Theoretisch ginge es auch per Telefon, aber das bietet sich allein deshalb nicht an, weil der Beweis schwierig ist, wenn sich Händler und Verbraucher am Ende über eine Rücksendung streiten.

Bisher kann ich eine Ware 14 Tage lang zurückschicken. Was ändert sich an diesen Fristen?
Nicht viel. Es gilt weiterhin: Ab dem Tag, ab dem die Ware da ist, habe ich 14 Tage Zeit, die Bestellung zurückzuschicken. Die Ware muss aber nicht 14 Tage später wieder beim Anbieter sein, ich muss bis dahin nur meine Widerrufserklärung auf den Weg gebracht haben. Bei Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist in der Regel ebenfalls 14 Tage, beginnend mit Vertragsschluss.

Künftig gibt es ein gesetzliches Muster, das Widerrufserklärungen standardisiert. Halten Sie das für sinnvoll?
Jein. Die Anbieter müssen den Verbrauchern das Muster zuschicken und darauf hinweisen. Das hilft natürlich dem Verbraucher natürlich bei der Formulierung, er muss zum Beispiel keine Gründe angeben.

Wo liegt dann das Problem?
Wenn ich zum Beispiel mehrere Waren bestell und mehrere davon zurückschicken will, will ich ja nicht den ganzen Vertrag widerrufen. Ein teilweises Widerrufsrecht bildet das Muster aber nicht ab. Da müsste ich als Verbraucher das Muster entsprechend abändern und selber noch Angaben machen.

„Die Zahlung mit Kreditkarte wird günstiger“
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2 Kommentare zu "Neues Verbrauchergesetz: „Die EU-Richtlinie bringt Nachteile bei Retouren“"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Alles ein fürchterlicher Regelungswust und vor allem für kleine Webshop-Betreiber ein ziemlicher Aufwand mit vielen Kosten. Und die Abmahn-Mafia wird auf Fehlersuche in den Shops gehen und versuchen, daraus Kohle zu schinden.
    Wir haben in unserem Web-Shop eine Rücksendequote von unter 1%. Ist allerdings ein sehr persönliches Geschäft und mit dem Kunden wird direkt kommuniziert, kann man deswegen nicht verallgemeinern.

  • einfache Lösung: weniger und dafür "genauer" einkaufen, oder ganz lassen. Ich hab nicht angekreuzt das ich in der EU leben will / muss ... warum weigert sich der Staat Deutschland nicht einfach das umzusetzen? Bei anderen "EU-Vorgaben" nehem die sich doch auch lange lange Zeit oder lassen sich dafür verklagen.

    Ohnehin ein Witz: D füttert die EU und wird als Dank verklagt... meine Herrn; ist das eine Idiotie.

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