1200 Ermittlungsbeamte und 15 Staatsanwälte rücken zu einer deutschlandweiten Razzia gegen die S&K Unternehmensgruppe und verbundene Unternehmen aus.
Die Immobilienfonds der S&K-Gruppe beantragen ein Insolvenzverfahren.
Acht Gesellschaften der United Investors Gruppe aus Hamburg melden Insolvenz an, darunter auch die Holding und das Emissionshaus.
Im Bundesanzeiger werden die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte S&K-Gründer und weiterer Verantwortlicher veröffentlicht. Darunter finden sich unter anderem teure Uhren von Hublot oder Rolex, Goldbarren, Motorräder, gepfändete Konten und Versicherungsverträge.
Stephan Schäfer springt bei einer Verhandlung in einem Zivilverfahren mit Handschellen aus dem ersten Stock des Frankfurter Landgerichts und verletzt sich schwer.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt gibt bekannt, dass sie gegen sieben mutmaßliche Hauptverantwortliche der S&K-Unternehmensgruppe Anklage erhoben hat.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den TÜV Süd wegen des Verdachts der Beihilfe.
Die 28. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft teilweise zu.
Mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppe melden Insolvenz an: Zuerst die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG, etwas später die S&K Real Estate Value GmbH.
Auftakt der Hauptverhandlung, Raum I, Gebäude E des Frankfurter Landgerichts. Nach nicht einmal zwei Stunden wird die Verhandlung vertragt, da der Anwalt einer Nebenbeteiligten einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt hat.
Am zweiten Verhandlungstrag wird die Entscheidung der Vertreter Kammer verkündet: Die Richter hätten im Eröffnungsantrag einen „Flüchtigkeitsfehler“ gemacht, doch die Sorge der Voreingenommenheit sei nicht stichhaltig. Danach folgt ein Antrag der Verteidiger auf den nächsten. Ist die 28. Wirtschaftskammer überhaupt zuständig? War die Besetzung der Schöffen rechtens? Drei Aussetzungsanträge zielen auf mangelhafte Akteneinsicht und Unvollständigkeit der Ermittlungsakte ab.
Hauptthema am dritten Tag der Hauptverhandlung ist die Anklageschrift - die Verteidiger kritisieren insbesondere den zu verlesenden 1700-seitigen Anklagesatz. Ein Problem ergibt sich daraus, dass die 28. Wirtschaftsstrafkammer die Anklage in Teilen nicht zugelassen hat. Dennoch möchte die Staatsanwaltschaft den kompletten Schriftsatz vortragen. Weiterer Kritikpunkt der Verteidiger: Der Anklagesatz sei mit sogenannten Beweiswürdigungen durchsetzt.
Auch am vierten Verhandlungstag dreht sich alles um die Frage, ob der Anklagesatz in der bisherigen Version verlesen werden darf. Auf dem Höhepunkt des Streits fordert ein Verteidiger, dass die Staatsanwälte abgelöst und durch „rechtstreue Staatsanwälte ersetzt werden“.
Es hätte der fünfte Prozesstag werden sollen, doch das Landgericht Frankfurt hat die Verhandlungstermine für die komplette Woche abgesagt. Eine Ergänzungsrichterin sei erkrankt, hieß es zur Begründung. Zudem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft am Vortrag doch eine neue, gekürzte Version des Anklagesatzes vorgelegt hat.
Am 13. Oktober sollte die Verhandlung eigentlich fortgesetzt werden, doch die Ergänzungsrichterin ist weiterhin krank.
Erneut ein kurzer Verhandlungstag. Nach dem Verlesen einiger Stellungnahmen beendet der Vorsitzende Richter die Sitzung: „Gut Ding will Weile haben.“
Nach erneuten Protesten der Verteidiger und mehreren Pausen dürfen die Staatsanwälte doch noch mit dem Verlesen der Anklage beginnen. Nach Seite zwölf ist aber Schluss. Abseits des Verfahrens wird die Privatinsolvenz des ehemaligen S&K-Anwalts Igor P. bekannt.
Nach zwei Wochen Herbstferien wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.
Der letzte S&K-Termin vor der Weihnachtspause: Inzwischen gab es 23 Verhandlungstage. Noch immer wird die Anklage verlesen - unterbrochen von Anträgen der Verteidiger.
Nach der Weihnachtspause wird der Mammut-Prozess fortgesetzt.
Es ist vollbracht. Die Staatsanwälte haben den 1774-seitigen Anklagesatz vollständig verlesen.
Nach dem Verlesen der Anklage könnte eigentlich mit der Beweisaufnahme begonnen werden, doch zuvor stellen die Verteidiger noch zahlreiche Anträge. Unter anderem: Der Anwalt des S&K-Gründer Stephan Schäfer fordert Haftentlassung für seinen Mandanten.