Online-Shops: Stornieren nicht erwünscht
Am besten vorsichtig klicken: Viele Online-Geschäfte bieten ihren Kunden keiner Möglichkeit, ihre Bestellung zu stornieren. Das ist ärgerlich, finden Verbraucherschützer.
Foto: dpaDüsseldorf. Ein falscher Klick, schon ist es passiert: Die Bluse, die eigentlich blau sein sollte, wurde aus Versehen in Gelb bestellt. Doch anders als bei der Anprobe im Laden können Kunden von Online-Shops den ungeliebten Artikel nicht einfach zurück ins Regal hängen oder den Verkäufer vor Ort bitten, die Ware noch schnell zu tauschen. Eine Lösung wäre Stornieren. Doch nur wenige Online-Shops ermöglichen ihren Kunden das, ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Verbraucherschützer haben 50 Online-Shops getestet. Ziel war es, herauszufinden, wie schnell und wie einfach sich „aus Versehen“-Käufe stornieren lassen. Das Ergebnis: Jeder fünfte Anbieter erlaubt seinen Kunden gar nicht, sofort nach dem Bestellen zu stornieren. Genauso viele Shops hielten es gar nicht für nötig, ihre Kunden über die Möglichkeit aufzuklären.
Die Mehrzahl der Online-Händler räumt zwar eine knappe Frist ein, bei einigen bleibt aber nur das umständliche und teurere Widerrufsrecht. In vielen Fällen sei aber eine sofortige Stornierung oder Änderung viel sinnvoller, erklärte die Verbraucherzentrale. Damit würden das Hin- und Hersenden der Ware sowie Versand- und Logistikkosten entfallen und die Umwelt geschont.
Das Problem: Händler müssten zeitlich zwischen rascher Auslieferung und kostensparender Stornierung abwägen. Schließlich wollen die meisten Kunden, ihre Bestellung so schnell wie möglich in den Händen halten. Vielen Shops würde die Balance zwar gelingen, so die Verbraucherschützer. Doch dabei machen sie den Kunden richtig Druck: „Möglichst umgehend“ soll etwa der Kunde bei Adidas, „zeitnah“ bei Galeria-Kaufhof stornieren.
Bei der Internetapotheke Sanicare ist ein Storno für die Kunden ein Wettlauf gegen die Zeit: Gerade einmal fünf Minuten dürfen sie verstreichen lassen, um die unerwünschte Bestellung rückgängig zu machen. Der Scanner- und Druckerverkäufer Epson räumt ein, dass Stornierungen binnen 15 bis 30 Minuten eine gute Chance haben. Etwas mehr Zeit bekommen dagegen die Kunden des Versandhändlers Otto. Dort könne man am Bestelltag immerhin noch bis 22 Uhr stornieren, so die Erfahrungen der Verbraucherschützer.
Bei anderen Shops können die Kunden gar nicht so genau wissen, ob ihr Storno-Versuch Erfolg haben wird oder nicht. Der Elektronikhändler Conrad zum Beispiel gibt an, dass Storno nur dann möglich sei, sofern der Auftrag noch nicht abgeschlossen sei. Gerry Weber sagt lapidar, Storno sei „abhängig vom Bestellzeitpunkt“.
Manchmal hilft aber auch die Möglichkeit zum Stornieren nicht gegen die Verwirrung der Kunden, etwa dann, wenn Daten bei der Bestellung schlicht falsch eingetippt wurden. Normalerweise können Kunden Angaben wie Größe oder Farbe einfach im Nachhinein bei der Bestellung korrigieren. Nicht so bei vier Anbietern, darunter Puma und Dänisches Bettenlager. Hier müssen die Kunden bei falscher Eingabe zuerst die gesamte Bestellung stornieren und dann umständlich wieder eintippen.
Eine Airline muss ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werde. Ausnahmen seien nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt, etwa wenn es um versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen gehe. Es sei normal, dass Fluggesellschaften mit solcher Art von unvorhergesehenen technischen Problemen klar kommen müssten, so die EuGH-Richter. Eine Frau hatte gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM geklagt und 600 Euro Entschädigung verlangt. Ihr Flug von Quito in Ecuador nach Amsterdam hatte 29 Stunden Verspätung, doch KLM verweigerte einen Schadenersatz. Die Fluggesellschaft argumentierte, die Verspätung resultierte aus einem Mangel am Kraftstofffilter eines Motors. Dies sei vorher bei der Wartung nicht zu erkennen und auch nicht abzusehen gewesen. Ersatzteile hätten per Flugzeug aus Amsterdam geliefert werden müssen, um sie einzubauen.
Apple verliert nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland sein Patent für die Wischbewegung zum Entsperren des iPhones. Das Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und sei deshalb nichtig, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Die Richter bekräftigen damit eine vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts, gegen die Apple in Berufung gegangen war. Das vom kalifornischen Konzern 2006 eingereichte Patent ist nach Ansicht des Gerichts nicht neu: Ein von einem schwedischen Hersteller vertriebenes Mobiltelefon habe nahezu alle Merkmale vorweggenommen. Die von Apple hinzugefügte grafische Anleitung für das Entsperren, die eine Fingerbewegung auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm anzeigt, reiche nicht aus, um daraus eine Erfindung zu machen. Auch das Patentgericht sah in der Imitierung eines Schiebereglers auf dem Display keinen technischen Fortschritt, sondern vielmehr eine grafische Maßnahme, die die Bedienung für den Benutzer vereinfacht.
Foto: dpaDas Wort „bekömmlich“ hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort „bekömmlich“ suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung. Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg. Der Anwalt der Brauerei, Roland Demleitner, schloss weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man beim Oberlandesgericht Berufung einlege, sagte er. Das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht.
Foto: dpaIm Skandal um minderwertige Brustimplantate müssen der TÜV Rheinland und seine französische Tochtergesellschaft als Prüfunternehmen doch keinen Schadenersatz an mehr als 3000 betroffene Frauen zahlen. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence kassierte am 2. Juli ein Urteil aus dem Jahr 2013. Die Frauen müssen nun möglicherweise elf Millionen Euro zurückzahlen, die sich auf Basis des jetzt aufgehobenen Richterspruchs bereits erhalten hatten. Die Implantate der französischen Firma PIP hatten sich geschätzte 125 000 Frauen weltweit bis zum Verkaufsstopp 2010 einsetzen lassen. Die Kissen enthielten billiges Industriesilikon und waren zudem brüchig, so dass die Flüssigkeit austreten konnte. Das Berufungsgericht befand, der TÜV Rheinland habe dieses Problem nicht erkennen können, weil der Hersteller sich bemüht habe, die Mängel zu verbergen. Das Urteil von 2012 hatte sich auf die Klage von 1600 Frauen bezogen, später schlossen sich nach Angaben von Derycke weitere 1700 Frauen an.
Foto: AFPIm Streit um eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten hat die Wettbewerbszentrale am 02. Juli vor Gericht erneut eine Niederlage kassiert. Die Ankündigung, solche Gutscheine einzulösen, sei allein kein unlauterer Wettbewerb, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag - weder wenn einzelne Unternehmen namentlich genannt würden, noch wenn es eine Abgrenzung durch eine Branchenangabe gebe. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Ulm. Es liege auch keine unlautere Werbe-Sabotage vor. Müller verhindere durch sein Vorgehen nicht den Wettbewerb zwischen sich und den Konkurrenten, sondern verschärfe ihn, erklärte der Zivilsenat weiter.
Foto: dpaIn einem Kölner Kosmetikstudio dürfen sogenannte Knabberfische sich demnächst über die Füße der Kunden hermachen. Die Stadtverwaltung muss die Behandlung mit den Tieren erlauben. Das Kölner Verwaltungsgericht gab am 16. Juli der Klage eines Mannes statt, der ein Fisch-Spa einrichten will. Bei dieser Art der Pediküre halten die Kunden ihre Füße in ein Becken mit Kangalfischen, die dann die Hornhaut abknabbern.
Die Stadt hatte dies verboten, weil der Einsatz von Fischen allein zu Wellnesszwecken nicht mit dem Tierschutz zu vereinbaren sei. Das sah das Gericht anders und befand, dass die Belange des Tierschutzes mit der Berufsfreiheit des Klägers in Einklang gebracht werden müssten. Deshalb müsse die Stadt die Erlaubnis unter geeigneten Auflagen erteilen. (AZ: 13 K 1281/14)
Foto: dpaIn einem Prozess gegen die Internet-Videoplattform YouTube hat der Musikrechteverwerter GEMA vor dem Oberlandesgericht (OLG)Hamburg einen Etappensieg errungen. Die Richter entschieden am 1. Juli, dass der Internetdienst des Suchmaschinenbetreibers Google haftbar gemacht werden kann, wenn er bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musikvideos nicht nachkommt. Damit folgten sie dem Urteil des Landgerichts Hamburg. Vor dem OLG Hamburg ging es um die Frage, ob und in welcher Form YouTube verhindern muss, dass Internet-Nutzer geschützte Musikvideos illegal hochladen. Laut Gericht sind die Betreiber von Internetangeboten zwar nicht verpflichtet, die Inhalte zu überwachen oder nach illegalen Tätigkeiten ihrer Nutzer zu forschen. Wenn ein Dienstanbieter aber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse er das Angebot sperren, und dafür sorgen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen komme. Der Umfang seiner Verpflichtungen ergebe sich daraus, „was dem Betreiber nach den Umständen des jeweiligen Falles zuzumuten ist“ (Verfahren 5 U 175/10).
Foto: dpaÄrzte müssen keine Gema-Gebühren bezahlen, wenn sie in ihrer Praxis im Hintergrund Radio abspielen. Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Arztpraxen sei im Allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Juni 2015. Die Richter entschieden daher einen Streit zwischen einem Düsseldorfer Zahnarzt und der Gema - der Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte - zugunsten des Mediziners. (Az.: I ZR 14/14). Der Arzt hat Radio als Hintergrundmusik in seinem Wartezimmer abgespielt. Seinen seit 2003 bestehenden Lizenzvertrag mit der Verwertungsgesellschaft kündigte er 2012 und berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Der BGH gab dem Arzt jetzt recht.
Die Unister GmbH, die unter anderem das Reiseportal fluege.de betreibt, hat vor dem Landgericht Leipzig eine Niederlage gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erlitten. Unister darf laut Gericht keine Gebühr mehr von bis zu 50 Euro verlangen, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 08 O 2084/14).
Streitpunkt vor Gericht war eine Klausel in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens, in der Unister die Summe verlangt, wenn beispielsweise der Einzug vom Konto scheitert – etwa weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt hat oder wenn die angegebene Kontonummer nicht stimmt. Auch bei einem unberechtigten Widerspruch gegen eine Lastschrift oder einen Kreditkarteneinzug sollte die Gebühr anfallen. Die Richter begründeten in ihrem Urteil, dass 50 Euro zu viel seien. Unister erklärte auf Anfrage, das Urteil habe „keine Relevanz für das Tagesgeschäft“. Seit Sommer 2014 würden die Reiseportale von einem Tochterunternehmen betreut und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien seitdem „umfassend geändert“ worden. Auch die Zahlungskonditionen seien angepasst worden. Ein Sprecher des Unternehmens betonte zudem, dass es sich bei den 50 Euro in den alten Geschäftsbedingungen um die „maximal mögliche Höhe“ handle. Abgerechnet worden sei aber „aufwandsbezogen“.
Wer sich für das einsame Wohnen auf dem Land entscheidet, muss mehr Gestank ertragen können als in Dörfern oder Siedlungen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW am 1. Juni 2015 in drei Grundsatzurteilen. Die Richter genehmigten vergrößerte Hähnchenmastställe im Kreis Kleve. Entscheidend war für die Richter, dass die klagenden Anwohner selbst Landwirte waren oder sind und damit zumindest in der Vergangenheit erheblich zur Geruchsbelastung durch Tierhaltung beigetragen hätten. Wenn landwirtschaftliche Gerüche über einen langen Zeitraum ortsüblich seien, sei den Anwohnern stärkerer und länger andauernder Geruch zumutbar, entschieden die Richter.
Foto: dpaEin Apotheker darf vor einem Lebensmittelmarkt keine Sammelbox für Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufstellen, wenn die bestellten Medikamente in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten von dort ausgeliefert werden sollen. Eine solche Box sei eine Rezeptsammelstelle im Sinne der Apothekenbetriebsordnung - unter anderem mit der Folge, dass sie nicht in einem Gewerbebetrieb aufgestellt werden dürfe, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 2. Juni 2015 veröffentlichten Urteil. (Az. 4 U 53/15) Die Richter gaben damit dem Antrag einer Apothekeninhaberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Konkurrentin statt. Diese hatte im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes eine Sammelstelle eingerichtet, bei der Kunden ihre Rezepte in eine Sammelbox einwerfen konnten. Dabei konnten sie wählen, ob sie die Arzneimittel in der Apotheke selbst abholen wollten oder ob die Arznei ihnen durch einen Boten zugestellt werden sollte. Die Aufstellerin der Sammelbox verwies in dem Verfahren darauf, dass sie über eine Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel verfügt. Mit dem Betrieb der Sammelstelle verstoße die Beklagte jedoch gegen die Apothekenbetriebsordnung, urteilte das Gericht.
Foto: dpaApple kann nach nicht darauf pochen, dass das Aussehen seines iPhones markenrechtlich geschützt ist. Ein Berufungsgericht in Washington kassierte am 18. Mai 2015 den Teil eines knapp eine Milliarde Dollar schweren Schadenersatz-Urteils gegen Samsung aus dem Jahr 2012. Darin war der südkoreanische Konzern einer unrechtmäßigen Nachahmung schuldig befunden worden. Die äußere Gestaltung stehe in Zusammenhang mit der Funktion eines solchen Smartphones. Würde Apple dieser Schutz zugestanden, hätte das US-Unternehmen faktisch für immer ein Monopol auf diese Merkmale, hieß es zur Begründung. Die anderen Teile des Urteils wegen Patentrechtsverstößen von 2012 blieben bestehen. Allerdings dürfte der damals zugesprochene Schadenersatz von 930 Millionen Dollar um den nun kassierten Teil gekappt werden, der das iPhone-Aussehen betrifft. Zumindest wurde das Geschworenengericht in San Jose in dem Urteil aufgefordert, dies nochmals zu bedenken. Dabei handelt es sich um rund 380 Millionen Dollar.
Foto: ReutersIm jahrelangen Konflikt um die „Tagesschau“-App der ARD haben die Zeitungsverlage einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, das die Anwendung für Smartphones und Tablets noch für rechtmäßig erklärt hatte. Jetzt müssen die Kölner Richter neu über den Fall verhandeln und prüfen, ob es sich bei den Inhalten der App im Wesentlichen um ein presseähnliches Angebot handelt. Solche aber untersagt der Rundfunkstaatsvertrag.
Foto: dpaDeutschland hat bei Beihilfen für die Deutsche Post einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zufolge gegen EU-Recht verstoßen. Die Bundesregierung habe bei Paketdiensten der Post für Unternehmen nicht die von der EU-Kommission verlangten Ermittlungen aufgenommen, entschieden die Luxemburger Richter am Mittwoch.
Foto: ReutersKlingt fast gleich, sieht ähnlich aus: Zwischen der Marke des britischen Senders „Sky“ und dem Namen des Internet-Telefoniedienstes „Skype“ besteht Verwechslungsgefahr. Das entschieden die Richter des EU-Gerichts in Luxemburg (Rechtssachen T-423/12, T-183/13 und T-184/13). Sie gaben damit dem EU-Markenamt Recht, das den Eintrag von „Skype“ als Marke nach Protesten von „Sky“ abgelehnt hatte. „Sky“ ließ seinen Namen vor „Skype“ schützen und besitzt damit die älteren Rechte.
Foto: dpaVerbraucherschützer haben nach eigenen Angaben vor Gericht einen Erfolg gegen den Verbrauchsgüterkonzern Unilever errungen. Das Landgericht Hamburg gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine Werbung für die Margarine Becel Pro activ statt, wie der Verband am 15. April in Berlin mitteilte. Unilever betonte, das Urteil richte sich allein gegen eine konkrete Anzeige und sei nicht rechtskräftig. Das Unternehmen kündigte Berufung an. In dem Fall ging es um eine Anzeige in der „Apotheken Umschau“ vom November 2013. Darin hatte Unilever damit geworben, dass die Margarine neben ausgewogener Ernährung und ausreichend Bewegung mithelfe, den Cholesterinwert zu senken.
Die Verbraucherschützer klagten gegen die Werbung, weil sie aus ihrer Sicht gegen die europäische Health-Claims-Verordnung verstieß, die Bürger vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Aussagen schützen soll. Gesundheitsbezogene Aussagen wie die Senkung des Cholesterinwerts seien nur erlaubt, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen seien. Die Werbebotschaft komme bei Verbrauchern fälschlicherweise so an, dass der Verzehr der Margarine Hauptursache für den Rückgang des Cholesterinwertes sei und nicht die ebenfalls in der Werbung erwähnte Bewegung und ausgewogene Ernährung, begründeten die Richter ihr Urteil. (Az: 315 O 283/14). Unilever betonte, dass sich der vom Landgericht Hamburg behandelte Fall lediglich auf die „konkrete Ausgestaltung einer einzelnen Werbeanzeige“ beziehe. Das Gericht habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Urteil nicht auf die „zulässige gesundheitsbezogene Werbung“ für die Margarine beziehe.
Foto: IMAGODer Verlag Eugen Ulmer ist mit seiner Klage gegen die Digitalisierung seiner Bücher in einer Universitätsbibliothek gescheitert: Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage des Unternehmens gegen die Technische Universität Darmstadt am 16. April als unbegründet ab. Dem Urteil zufolge ist es auch möglich, dass Bibliotheksnutzer digitalisierte Bücher anschließend kopieren oder auf einen USB-Stick abspeichern (Az.: I ZR 69/11). Im konkreten Fall geht es um das Lehrbuch „Einführung in die neuere Geschichte“. Auf ein Angebot des Verlages, von ihr herausgegebene Lehrbücher als elektronische Bücher (E-Books) zu erwerben und zu nutzen, war die Universität nicht eingegangen.
Foto: dpaDie Parodie eines etablierten Produkts kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht als eigene Marke gesichert werden. In einer Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Markenschutz hat der Bundesgerichtshof die Eigentumsrechte von etablierten Markeninhabern gestärkt. Der I. Zivilsenat des Gerichts bestätigte am 3. April in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom März 2013, wonach ein Designer eine Parodie des Sportartikelherstellers Puma nicht als eigene Marke sichern darf (Az: I ZR 59/13). Der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Wolfgang Büscher. „Das ist grundsätzlich unlauter.“ Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn müsse daher seine Pudel-Marke löschen. Der Wert der Marke Puma wird auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
Foto: dpaUnternehmen müssen Urteile einer Ratingagentur zu ihrer Bonität nicht klaglos hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verbot dem Darmstädter Wirtschaftsinformationsdienst Bisnode (früher D&B Deutschland) in einem am 13. April veröffentlichten Urteil ihr Scoring über eine mittelständische Luftfahrt-Firma aus dem Raum Rhein-Main. Das OLG erklärte, die Bewertung sei „von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit“ geprägt. Die Nutzer der Scoring-Werte - etwa Kunden oder Lieferanten - gingen davon aus, dass solche Bewertungen auf der Auswertung von einer Vielzahl von Daten beruhten. In diesem Fall seien die schlechte Note und die Warnung vor einem „hohen Ausfallrisiko“ aber nur auf die Tatsache zurückzuführen, dass die betroffene Firma keine Kapitalgesellschaft sei, sondern ein eingetragener Einzelkaufmann. Das reiche für die Beurteilung nicht aus. Bei dem seit den 1990er Jahren aktiven Unternehmen sei es noch nie zu einer Insolvenz oder Zahlungsausfällen gekommen.
Foto: AFPDas umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatzentscheidung am 18. März 2015 für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an.
Foto: ReutersIm jahrelangen Streit um Hygiene-Ampeln haben Verbraucherschützer einen neuen Rückschlag für solche Restaurant-Bewertungen erlitten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte am 13. März eine sogenannte Gastro-Ampel in Nordrhein-Westfalen für unzulässig (Az.: 26 K 4876/13). „Der Verbraucher wird davor gewarnt, einen Betrieb zu betreten, weiß aber gar nicht warum“, kritisierte der Vorsitzende Richter Norbert Chumchal. Die Warnfunktion der Internet-Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne keinen konkreten Tatsachen zugeordnet werden. Dies sei nicht im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes, das die Nennung konkreter Verstöße aber durchaus erlaube, bemängelte der Richter.
Foto: dpaDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat strenge Regeln zur Vermeidung von Insiderhandel bei Börsengeschäften festgelegt. Um Insidergeschäfte zu verhindern, müsse ein Unternehmen Informationen veröffentlichen, selbst wenn noch unklar sei, welchen genauen Einfluss diese auf den Aktienkurs haben werden. Das haben die Luxemburger Richter am 11. März entschieden. Sonst könnte der Besitzer dieser Information zum Nachteil anderer Marktteilnehmer von seinem Wissen profitieren (Rechtssache C-628/13). Insider sind Menschen, die etwa von Berufs wegen Informationen über börsennotierte Unternehmen haben, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Insider können Manager und andere Führungskräfte sein, aber auch Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Journalisten.
Foto: dpaNur ein in Deutschland hergestelltes Kondom darf mit „made in Germany“ beworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. März entschieden (Az.: I ZR 16/14). Demnach reicht es für das Siegel nicht aus, wenn im Ausland hergestellte Kondom-Rohlinge in Deutschland überprüft werden. Dem Verfahren liegt die Klage eines Kondomherstellers gegen einen Konkurrenten zugrunde: Das verklagte Unternehmen aus Thüringen hatte Latexrohlinge aus Fernost importiert und diese dann in Deutschland befeuchtet, verpackt und versiegelt sowie auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit untersucht. Im Internet wurden die Produkte dann mit „made in Germany“ beworben. Der klagende Mitbewerber sah darin eine Irreführung der Verbraucher und bekam bereits in den Vorinstanzen recht.
Foto: dpaDie Molkerei Ehrmann hat mit der Werbung für ihren zuckerhaltigen Früchtequark „Monsterbacke“ die Verbraucher nicht in die Irre geführt. Das hat der Bundesgerichtshof am 12.02.2015 in einem seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit entschieden. Strittig war der 2010 verwendete Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Der Werbetext war auf der Verpackung des speziell für Kinder angebotenen Früchtequarks aufgedruckt. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte argumentiert, Ehrmann habe die gesundheitsfördernde Wirkung der Milch ohne nähere Begründung einfach auf ihr Produkt übertragen. Dabei sei der Zuckergehalt des Quark 2,7-fach höher als der von Milch. Mittlerweile verwendet Ehrmann den Slogan nicht mehr.
Aus Sicht des BGH bezieht sich der Vergleich zur Milch aber nicht auf den Zuckeranteil. Dieser sei bei einem Früchtequark schon wegen des darin enthaltenen Fruchtzuckers naturgemäß höher als bei Milch. „Der Slogan knüpft an die verbreitete Meinung an, Kinder und Jugendliche sollten im Hinblick auf die gesundheitsfördernde Wirkung täglich ein Glas Milch trinken“, erläuterte der 1. Zivilsenat.
Foto: dpaDer Bund muss die Räumung der Neubaustrecke des Rhein-Ruhr-Express (RRX) von Weltkriegsbomben bezahlen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am 29. Januar entschieden (Az.: 6 K 7040/12). Die Kampfmittelräumung auf Bundesflächen sei Bundessache, befand das Gericht. Die Privatisierung der Bahn habe daran nichts geändert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Kosten von der Deutschen Bahn zu bekommen. Dagegen hatte die sich vor Gericht gewehrt - mit Erfolg. Auch wenn das Schienennetz und die Flächen inzwischen der DB Netz AG gehörten, sei dies nicht mit Privatbesitz vergleichbar. Der Bund habe nach wie vor weitreichenden Einfluss auf die Schienen-Infrastruktur. So könne die Bahn die Flächen auch nicht eigenhändig verkaufen, sagte der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann.
Foto: dpaFluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 15. Januar in einem Urteil klar gestellt (Rechtssache C-573/13). Dabei geht es um den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren. Die Luxemburger erklärten die Praxis von Air Berlin aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens. Es gehe nicht an, dass die Airline nur den Endpreis für einen ausgewählten Flug angezeigt habe. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in Deutschland gegen Air Berlin geklagt. Die Vorwürfe sind nach Einschätzung von Air Berlin inzwischen überholt.
Foto: obsDer Wettbewerb unter Reiseportalen im Internet soll in Deutschland nicht durch Bestpreisklauseln eingeschränkt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte sich am 09.01.2015 hinter eine Entscheidung des Bundeskartellamts, das den Online-Anbieter HRS aufgefordert hatte, solche Klauseln aus seinen Verträgen mit Hotels in der Bundesrepublik zu entfernen. Die Klauseln behinderten die Konkurrenz zwischen Hotelportalanbietern, entschied der 1. Kartellsenat des Gerichts. HRS kann gegen diese Entscheidung vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Foto: dpaDer umstrittene US-Chauffeurvermittler Uber ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Verbot in Hamburg gescheitert. Die Richter hätten die Beschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen, sagte ein Sprecher in Karlsruhe am Freitag. Eine weitere Begründung gab es nicht. (Aktenzeichen 1 BvR 2861/14)
Die Beschwerde richtete sich gegen eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das im September einen Eilantrag der Betreiber der Vermittlungs-App ablehnte. Uber hatte gegen eine Verfügung der Hamburger Verkehrsbehörde geklagt, nach der die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung dafür untersagt ist.
Uber argumentierte, dass es keine professionellen Fahrer vermittele, sondern Privatpersonen, die keinen Personenbeförderungsschein benötigten. Diese Genehmigung benötigen etwa Taxifahrer. Sie müssen etwa ein Gesundheitsattest vorlegen und Ortskenntnisse nachweisen.
Foto: dpaIm Streit um eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten hat die Wettbewerbszentrale vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Müller hatte damit geworben, Rabattgutscheine etwa von dm oder Rossmann sowie Douglas-Parfümerien anzunehmen.
Nach Ansicht des Landgerichts Ulm stellt die Aktion zwar eine erhebliche Behinderung der betroffenen Mitbewerber dar, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Sie sei jedoch nicht unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wettbewerbszentrale will prüfen, ob sie Berufung einlegt. (Az 11 O 36/14 KfH).
Foto: dpaLosgutscheine der „Aktion Mensch“ sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben hatte. Eine Klage der ZDF-Lotterie war damit erfolgreich.
Das beklagte Land Rheinland-Pfalz muss nun erneut entscheiden, ob die ZDF-Lotterie eine Vertriebserlaubnis für diese deutschlandweit neue Art der Losgutscheine erhält. Das Land hat in Deutschland die Aufsicht über bundesweite Soziallotterien.
Foto: dpaDas Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin (Az. 15 O 290/14). Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.
Foto: dpaAuch ohne offizielle Sponsoren der Olympischen Spiele zu sein, dürfen Unternehmen mit den Slogans „Olympische Preise“ und „Olympia-Rabatt“ werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: 131/13).
Die Wörter „olympisch“ oder „Olympia“ gehören demnach zum allgemeinen Sprachgebrauch. Dass Werbesprüche den Verbraucher an die Spiele erinnern, reicht der am Montag bekanntgewordenen Entscheidung zufolge für ein Verbot nicht aus.
Die Richter gaben einem Hersteller von Kontaktlinsen recht, der 2008 - und damit im Zusammenhang mit den Spielen in Peking- im Internet mit den beiden Slogans für seine Produkte geworben hatte.
Foto: dpaDer Online-Versandhändler Amazon muss Informationen über Produkteigenschaften und den Grundpreis angeben. Die Argumentation, eine Kennzeichnung sei aufgrund eines technischen Versehens nur bei einem Teil der Nutzer und nur kurzzeitig nicht zu sehen gewesen, und bei den fehlenden Grundpreisen handele es sich um Ausreißer, ließ das Landgericht Köln nicht gelten (Az.: 31 O 412/13).
Foto: apUnternehmen können selbstbestimmt regeln, wie sie ihre Kunden für deren Treue belohnen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. So können Firmen den Teilnehmern ihres Programmes etwa vorschreiben, dass Prämien nicht an Dritte verkauft werden dürfen und dass Bonuspunkte nach einer bestimmten Zeit verfallen. (Az.: X ZR 79/13)
Konkret gaben die Richter der Lufthansa AG im Streit mit einem Kunden recht. Dieser hatte am Bonusprogramm „Miles & More“ teilgenommen und seine vergünstigten Flüge anschließend verkauft. Die Lufthansa kündigte daraufhin das Bonusprogramm – zu Recht wie die Richter entschieden.
Foto: AFPMobilfunkanbieter dürfen für SIM-Karten kein hohes Pfand von ihren Kunden verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 32/14). Das Gericht erklärte eine Klausel des Mobilfunkanbieters Drillisch für unwirksam, mit der das Unternehmen für eine SIM-Karte 29,65 Euro Pfand verlangte. Weiter erklärte der BGH eine Klausel für unwirksam, mit der Drillisch für den Versand von Papier-Rechnungen monatlich 1,50 Euro verlangte.
Foto: dpaDie Allianz muss Kunden mit einer Lebensversicherungspolice künftig deutlich darüber informieren, dass bestimmte von ihr verwendete Vertragsklauseln unwirksam beziehungsweise irreführend sind (Az.: 11 O 298/13). Dies setzte die Verbraucherzentrale Hamburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vor dem Landgericht Stuttgart durch. Habe ein Versicherer über Jahre mit unwirksamen Klauseln gearbeitet und seinen Kunden dadurch einen finanziellen Schaden zugefügt, müsse er diese nun über die bisherige rechtswidrige Praxis im Klartext informieren. Fehler könnten damit nicht mehr einfach totgeschwiegen und ausgesessen werden, kommentierten die Verbraucherschützer.
Foto: dpaDie Po-Hosentaschen sind der Knackpunkt gewesen: Im Streit um Jeans-Plagiate muss die deutsche Modekette New Yorker Schadenersatz an den US-Jeanshersteller Levi's zahlen. Die genaue Höhe ist noch offen, Levi's verlangt 50 Euro pro verkaufter Hose. Außerdem wurde der deutschen Modekette verboten, Jeansmodelle weiter zu verkaufen, die Levi's-Hosen zu ähnlich sehen, entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Donnerstag.
Eine detaillierte Begründung für die Entscheidung gab es vom Gericht noch nicht. Bei dem Rechtsstreit geht es unter anderem um die Verzierung der Hosentaschen am Po - Levi's wirft dem deutschen Unternehmen vor, das „V“ auf den Hintertaschen kopiert zu haben.
Foto: dpaGelb gehört alleine Langenscheidt
Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hat einen Rechtsstreit um die Farbe Gelb auch in letzter Instanz gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass der Langenscheidt-Konkurrent Rosetta Stone in Deutschland die Farbe Gelb nicht mehr bei den Verpackungen seiner Sprachlernsoftware und in seiner Werbung verwenden darf. Der Bundesgerichtshof sah nun eine "markenrechtliche Verwechslungsgefahr", gab der Unterlassungsklage von Langenscheidt statt und bestätigte damit die Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln von 2012 (Az: I ZR 228/12).
Foto: apKostenpflichtige Links bleiben in Kinderspielen verboten
Die an Kinder gerichtete Werbung mit einem Link zu kostenpflichtigen Zubehörangeboten für das Computerspiel „Runes of Magic“ ist weiterhin verboten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes früheres Urteil, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte.
Die Herstellerfirma Gameforge 4D hatte für das Spiel im Internet mit der Kaufaufforderung für Zubehör geworben: „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“. Nach einem Klick auf den Link öffnete sich eine neue Internetseite, auf der Zusatzprodukte zum Kauf angeboten wurden.
Laut BGH handelt es sich dabei trotz des Links um eine verbotene unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder.
Foto: ReutersReal darf keine Produkte mit dem DFB-Adler-Logo verkaufen
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Adler-Streit mit der Supermarktkette Real einen ersten Erfolg gefeiert. Am 7. August bestätigte das Landgericht München eine einstweilige Verfügung, wonach Real keine Auto-Fußmatten und Fankleidung mit dem DFB-Adler mehr verkaufen darf. Der Fußballbund hatte das Unternehmen bereits im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft in diesem Sommer gerichtlich gezwungen, die Produkte aus den Regalen zu nehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 11 HKO O 10510/14). Real hat bereits beim Patent- und Markenamt beantragt, das dort vom DFB als Marke eingetragene Adler-Symbol löschen zu lassen. Dieses Löschungsverfahren wird mindestens bis Anfang nächsten Jahres, womöglich aber noch deutlich länger dauern. Der Ausgang des Verfahrens gilt als offen. Während der DFB den Adler als „historisches Verbandswappen“ sieht, vertritt Real die Auffassung, dass Hoheitssymbole der Bundesrepublik wie der Bundesadler nicht für Geschäfte des DFB monopolisiert werden dürfen.
Unternehmen dürfen Daten sieben Tage lang speichern
Anbieter von Internetdiensten dürfen die Computerkennungen ihrer Kunden für interne Zwecke bis zu sieben Tage lang speichern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Gericht gab damit der Telekom im Streit mit einem Kunden recht. Dieser hatte verlangt, dass IP-Adressen sofort nach dem Ende der einzelnen Internetsitzungen gelöscht werden müssten. Die Speicherung sei notwendig, um angesichts der vielen Spams und Missbrauchsmeldungen die Funktionsfähigkeit des Internetbetriebes aufrechterhalten zu können, hatte die Telekom argumentiert. Der BGH billigte dies in einem am 1. August bekanntgewordenen Urteil (Az: III ZR 391713).
Foto: dapdDie Deutsche Bank hat Kleinaktionären bei der Übernahme der Postbank möglicherweise zu wenig für ihre Aktien bezahlt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Juli (Az. BGH: II ZR 353/12). Die Richter gaben der Düsseldorfer Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel recht. Sie hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das die Klage der Effecten auf Nachzahlung abgewiesen hatte. Die Verlagsgesellschaft hatte 2010 als Postbank-Minderheitsaktionärin im Zuge der Übernahme 25 Euro pro Aktie bekommen. Sie wirft der Deutschen Bank vor, bei der Übernahme gemogelt und dadurch den Preis gedrückt zu haben. Ob das tatsächlich der Fall ist, muss das OLG jetzt genau prüfen.
Foto: dpaDie Online-Partnervermittlung Parship darf bei Kündigungen innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist keine überzogenen Kosten verlangen. Wie viel Geld das Unternehmen den Kunden für genutzte Kontakte in Rechnung stelle, sei davon abhängig zu machen, wie intensiv die Kunden das Portal innerhalb der zwei Wochen genutzt hätten, urteilte das Landgericht Hamburg. Das Urteil gab am 24. Juli die Hamburger Verbraucherzentrale bekannt (Az:406 HKO 66/14). Die Verbraucherschützer zogen gegen die bisherige Berechnungspraxis bei Parship vor Gericht. Das Urteil nimmt Bezug auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde einen Halbjahresvertrag über 269,40 Euro abgeschlossen hatte. Innerhalb der 14-tägigen Frist habe dieser den Vertrag widerrufen, habe für Online-Kontakte aber dennoch 202,41 Euro zahlen sollen. Nach den jetzt vom Gericht festgelegten Regeln schulde der Kunde nur einen Wertersatz von rund 20 Euro.
Foto: dpaBei Fußball-Schleichwerbung sind Richter nicht so streng
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem grundlegenden Urteil Grenzen der Schleichwerbung bei Fußballsendungen gezogen. Demnach ist bei Fußballübertragungen ein „weiter gefasster Maßstab als in anderen Sendungsformaten angebracht“, teilte das Gericht am 23. Juli in Leipzig mit (Az: BVerwG 6 C 31.13). Hintergrund war ein Streit zwischen dem Fernsehsender Sat.1 und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz. Diese hatte die Übertragung des Europa-League-Finales 2011 moniert. Sat.1 schaltete zweimal in ein „Hasseröder Männer-Camp“, wo Fußballexperte Reiner Calmund interviewt wurde. Eine Biermarke war dabei nicht zu übersehen. „Die Herausstellung eines Produkts ist nicht bereits deshalb zu stark, weil ein hiermit verfolgter Werbezweck sich als solcher erkennbar im Sendungsgeschehen abbildet“, entschieden die Bundesrichter. Zu stark sei dies erst, wenn der Werbezweck das Sendungsgeschehen dominiere.
Amazon darf keine Provision an Schulfördervereine zahlen
Der Onlinehändler Amazon darf Schulfördervereinen keine Provision dafür zahlen, dass Eltern bei dem Unternehmen ihre Schulbücher bestellen. Das hat das Berliner Landgericht entschieden (Az: 101 O 55/13). Geklagt hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit Sitz in Frankfurt. Die Richter werteten die Zahlungen als unlauteren Wettbewerb und als Verstoß gegen die geltende Buchpreisbindung. Danach müssen Bücher bei Händlern in Deutschland überall gleich viel kosten, damit kein Preiswettbewerb entsteht. Amazon zahlte dem Förderverein eines Berliner Gymnasiums eine Provision, wenn Eltern nötige Schulbücher bei dem Portal kauften. Die Richter gingen davon aus, dass sich Eltern regelmäßig für eine Bestellung bei Amazon entscheiden, wenn damit auch der Förderverein profitiert. Damit trete der Wettbewerb ein, den die Preisbindung verhindern solle, heißt es in der Entscheidung vom 7. Juli. Zudem entstehe ein sozialer Druck für Eltern und Kinder, Bücher bei Amazon zu kaufen und nicht bei einem anderen Händler. Amazon war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Apple kann Ladeneinrichtung womöglich als Marke eintragen
Apple kann die Gestaltung seiner Läden womöglich als Marke schützen lassen. Grafische Darstellungen des Verkaufsraums könnten beim Patent- und Markenamt eingetragen werden, wenn sie aus Sicht des Verbrauchers Unterscheidungskraft hätten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am 10. Juli in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: C-421/139). Apple hatte die mehrfarbige Zeichnung seiner als „Flagship Stores“ bezeichneten Ladengeschäfte zunächst 2010 in den USA schützen lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte diesen Schutz jedoch mit der Begründung ab, dass der Verbraucher solch eine Zeichnung nicht „als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren“ verstehen könne. Dem Urteil zufolge muss die Behörde nun aber unter anderem konkret prüfen, ob „verständige Durchschnittsverbraucher“ die Zeichnung Apple zuordnen und von anderen Marken unterscheiden.
Foto: dpaRegen-Wette ist kein illegales Glücksspiel
Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten auf's Wetter als Werbeaktionen anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. Juli (Az.: 8 C 7.13). Damit unterlag das Regierungspräsidium Karlsruhe auch in dritter und letzter Instanz mit seiner Einschätzung, dass so ein Werbeversprechen, wie es sie immer mal wieder unterbreitet wird, ein verbotenes Glücksspiel sei. Eine Möbelhauskette aus dem schwäbischen Bopfingen hatte die Aktion 2011 geplant. Falls es an einem bestimmten Tag am Flughafen Stuttgart regnet, sollten die Kunden ihr Geld zurückbekommen. Die Behörden schickten jedoch einen ablehnenden Bescheid, weil sie im Kaufpreis auch ein verdecktes glücksspielrechtliches Entgelt sahen. Das sahen die Bundesrichter anders: Die Kunden zahlten Geld für die Möbel und nicht für den Erwerb einer Gewinnchance.
Foto: dpaBriefkastenfirma muss Frau versprochenen Gewinn zahlen
Wer einen Gewinn zusagt, muss den versprochenen Preis auch aushändigen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte einen Unternehmer entsprechend zur Zahlung von 20 000 Euro, die in einem Gewinnschreiben genannt worden waren. Das Urteil, das am 4. Juli bekannt wurde, ist rechtskräftig (AZ: 11 U 23/11). Geklagt hatte eine Frau, die 2007 ein Schreiben von einer Firma namens Buchungszentrumwest mit einem Postfach in Achim bei Bremen erhielt. Darin war ihr als dritter Preis 20 mal 1000 Euro Bargeld zugesagt worden. Diese Firma existierte nicht, das Postfach wurde von einem Dritten betrieben und von dessen Tochter geleert. Da die Frau ihren Gewinn nicht vom Postfachbetreiber bekommen konnte, richtete sie ihre Klage gegen den Geschäftspartner. Der Geschäftspartner des Postfachbetreibers sei der Absender der Gewinnmitteilung im Sinne des Gesetzes, entschieden die OLG-Richter. Dies könnten auch solche Unternehmer sein, die Verbrauchern unter nicht existierenden Firmen Gewinne versprächen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte mit dem Postfachbetreiber zusammengearbeitet habe. Er habe die Adressen geliefert, die Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt.
Foto: dpaBGH verdonnert Computerhersteller zur Abgabe für Drucker und PCs
Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof am 3. Juli entschieden (Az: I ZR 162/10 und andere). Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Auf die Hersteller könnte könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Wie hoch die Abgabe für die Geräte ist, muss noch ermittelt werden.
Foto: dpaEU-Staaten dürfen weiter nur die eigenen Ökostrom-Anbieter fördern
Der Europäische Gerichtshof hält die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens. Die Richter urteilten am 1. Juli in Luxemburg, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, grünen Strom aus Nachbarstaaten zu fördern (Rechtssache C-573/12). Damit dürfen EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiterhin rein national unterstützen. Das tun sie bislang fast ausschließlich. Geklagt hatte ein finnischer Windkraftbetreiber. Er wollte seinen nach Schweden geleiteten Ökostrom nach dortigen Fördersätzen vergütet bekommen. Hätte er recht bekommen, hätte auch Deutschland sein Gesetz zur Förderung von Ökostrom (EEG) ändern müssen.
Foto: dpaIm Ausland vorgefertigte Kondome sind nicht „Made in Germany“
Für im Ausland vorgefertigte Kondome darf in Deutschland nicht mit den Kennzeichnungen „Made in Germany”, „deutsche Markenware” oder „deutsche Markenkondome” geworben werden. Solche Werbeaussagen seien irreführend, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden haben, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am 25. Juni veröffentlichten Urteil (Az. 4 U 121/13, BGH I ZR 89/14). Der Richterspruch ist allerdings nicht rechtskräftig und wird demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen. In dem Verfahren geht es um Kondome, die eine deutsche Firma als Rohlinge aus dem Ausland bezieht. Sie werden hierzulande gegebenenfalls noch befeuchtet, im Anschluss daran verpackt und versiegelt. Zudem unterzieht die Firma die Kondome einer Qualitätskontrolle im Hinblick auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit.
Foto: dpaWinzer müssen weiter in Deutschen Weinfonds einzahlen
Winzer und Kellereien leisten zu Recht Abgaben für den Deutschen Weinfonds. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Abgabe sei verfassungsgemäß, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1139/12). Damit scheiterten mehrere Winzer und Kellereien beim obersten deutschen Gericht. Zuvor hatten die Verwaltungsgerichte ihre Klagen gegen die Pflichtzahlungen abgewiesen. Der Deutsche Weinfonds kümmert sich seit 1961 um die Qualität sowie die Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland. Für dieses staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich rund elf Millionen Euro in den Fonds ein.
Die Winzer in Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine landesspezifische Abgabe leisten. Auch diese sei verfassungsgemäß, entschieden die Verfassungsrichter nun.
Strengere Regeln bei Produkt-Plagiaten
Der Europäische Gerichtshof hat Produkt-Plagiaten klare Grenzen gesetzt. Nach einem am 19. Juni verkündeten Urteil (Az: C-345/13) sind Produkte als sogenannte Geschmacksmuster geschützt, wenn sie sich äußerlich klar von bisherigen Artikeln unterscheiden. Nachahmer können sich dann nicht damit herausreden, die verwendeten Design-Elemente habe es einzeln alle schon gegeben. Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen zwei britischen Unternehmen: Die Damenmode-Marke Karen Millen Fashions (KMF) hatte 2005 selbst entworfene Hemden sowie ein schwarzes Strickoberteil in Irland auf den Markt gebracht. Die irische Handelskette Dunnes Stores kaufte in einem KMF-Geschäft Exemplare dieser Kleidungsstücke, ließ Kopien fertigen und brachte diese 2006 in seine Geschäfte. Dagegen klagte KMF. Der Oberste Gerichtshof Irlands legte den Streit dem EuGH vor. Der betonte nun, dass Produktdesign auch dann geschützt ist, wenn es nicht formell als Geschmacksmuster eingetragen wurde. Voraussetzung sei nur, dass das Design Eigenarten aufweist, die den Artikel von bislang „öffentlich zugänglichen“ Produkten unterscheidet. Dabei reiche es aus, wenn der Hersteller aufzeigt, welches diese Eigenarten sind.
Foto: dpaWarsteiner darf Bier nicht „vitalisierend“ nennen
Schlappe vor Gericht für die Warsteiner Brauerei: Das Unternehmen darf sein alkoholfreies Bier nicht als „vitalisierend“ bewerben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 17. Juni veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 4 U 19/14). Die Brauerei hatte das Produkt als vitalisierend, erfrischend und isotonisch bezeichnet. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen eine EU-Richtlinie und bemängelten, dass der Werbeaussage keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden sei. Die Richtlinie schreibt das bei Lebensmitteln mit Gesundheitsbezug aber vor. Dem Verbraucher würde das Adjektiv „vitalisierend“ eine Verbesserung der Gesundheit signalisieren.
Foto: dpaEuropäischer Gerichtshof stärkt Rechte möglicher Kartellopfer
Wenn Firmen illegale Absprachen treffen, litten darunter nicht nur ihre Geschäftspartner sondern wohlmöglich auch Dritte, urteilte der Europäische Gerichtshof am 5. Juni in Luxemburg (Rechtssache C-557/12). Auch diese benachteiligten Firmen müssten Entschädigungen einfordern können. Denn Kartelle könnten die Preise auf dem gesamten Markt erhöhen. Nach Ansicht einer Expertin könnten Kartelle die Beteiligten damit in Zukunft teurer zu stehen kommen. Im konkreten Fall hatte die ÖBB, eine Tochtergesellschaft der österreichischen Bundesbahnen, Schadenersatz in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro von einem Kartell mehrerer Aufzugfirmen verlangt. Zwar hatte die ÖBB ihre Aufzüge und Fahrtreppen nicht bei den Kartellmitgliedern gekauft. Sie argumentiert aber, die unerlaubte Kungelei der Firmen habe auch die Preise ihrer Lieferanten erhöht.
Foto: dapdKein Extra-Hinweis auf mögliche Leasing-Nachzahlung nötig
Beim Autoleasing müssen Unternehmen ihre Kunden nicht ausdrücklich auf mögliche Nachzahlungen bei der Rückgabe des Wagens hinweisen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter gaben damit der Volkswagen-Leasing GmbH recht, die zwei ihrer Kunden verklagt hatte. Die Kunden hatten sich nach Ende ihres Leasingvertrags geweigert, die verlangte Nachforderung zu zahlen. Sie sahen sich durch eine Klausel in ihren Verträgen über den sogenannten Restwert nicht ausreichend über die tatsächlichen Kosten informiert.
Foto: dapdWhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten
WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. Das sogenannte Versäumnisurteil vom 27. Mai ist noch nicht rechtskräftig (AZ: 15 O 44/13). Der Kurznachrichtendienst war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden. Der Deal ist aber noch nicht komplett vollzogen, so dass nicht Facebook, sondern WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zuzumuten, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts.
Apotheker müssen preisgünstigste Arzneien aushändigen
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Apothekern die Vergütung streichen, wenn sie Patienten zu einem verordneten Medikament nicht eine preisgünstige Alternative ausgehändigt haben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am 27. Mai eine Beschwerde von zwei Apothekern gegen die Regelung ab (Az. Bundesverfassungsgericht:1 BvR 3571/13 und 3572/13). Apotheker sind per Gesetz dazu verpflichtet, zu einem verschriebenen Medikament eine preisgünstige Alternative auszuwählen, bei der Wirkstoff, Stärke und Packungsgröße identisch sind. Die Kläger hatten im Oktober 2007 das vom Arzt verordnete Präparat ausgehändigt, obwohl die Krankenkasse über Rabattverträge mit Herstellern zu alternativen Medikamenten verfügte und der Mediziner den Austausch nicht ausgeschlossen hatte. Die Kasse vergütete daraufhin die abgerechneten Beträge von 17,49 Euro und 47,08 nicht. Die Apotheker waren mit ihren Klagen schon beim Bundessozialgericht gescheitert.
Foto: obsKrankenkassen bekommen nicht mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds
Die gesetzlichen Krankenkassen haben laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts rückwirkend keinen Anspruch auf höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Die für die Höhe der Zahlungen maßgeblichen rechtlichen Grundlagen seien verfassungsgemäß, urteilten die Richter am 20. Mai in Kassel (Az. B 1 KR 5/14 R). Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe zu Recht eine entsprechende Klage seitens der Krankenkassen auf Nachzahlungen für das Jahr 2009 abgewiesen. Die Techniker Krankenkasse hatte beanstandet, die Rechts- und Datenbasis für die Ausgleichszahlungen im Jahr 2009 sei unzureichend gewesen. Das Bundessozialgericht kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Festlegungen des Bundesversicherungsamts (BVA) rechtmäßig gewesen seien. Hätten die Richter anders entschieden, hätte dies nach Einschätzung von Experten Auswirkungen auf die Regelungen des Gesundheitsfonds auch in den Folgejahren gehabt. Unter Umständen wären gar gesetzliche Änderungen notwendig geworden.
Foto: dpaDie Deutsche Bahn muss aktiv an allen Bahnhöfen über Zugausfälle und Verspätungen informieren und auch bei kleinen Haltestellen nachrüsten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 16. Mai veröffentlichten Urteil in Münster entschieden (Az.: 16 A 494/13). Ein Hinweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Die Bahn kann dagegen noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Die Bahnhofsbetreiberin im Bahn-Konzern, die DB Station & Service, hatte gegen eine Anordnung des Eisenbahnbundesamtes geklagt und hat nun bereits in zweiter Instanz verloren. Von den rund 5500 Bahnhöfen und Stationen der Bahn sollen noch etwa 300 ohne Anzeigetafeln oder Durchsagen sein. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte die kostenpflichtigen Service-Nummern kritisiert: Es gehe nicht an, dass Fahrgäste für diese Informationen auch noch bezahlen müssten.
Foto: dpaDeutschland darf seine Grenzwerte für Schwermetalle wie Quecksilber oder Arsen in Kinderspielzeug nicht beibehalten und muss die EU-Grenzwerte übernehmen. Diese seien überwiegend strenger, entschied das Europäische Gericht in einem am 14. Mai in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: T-198/12). Deutschland hatte geklagt, weil es die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 nicht übernehmen wollte und davon ausging, dass Kinder durch die deutschen Vorschriften besser geschützt seien. Die ist laut Urteil „klar“ nicht der Fall. Dem Gericht zufolge basieren die deutschen Werte auf der sogenannten Bioverfügbarkeit und beschreiben damit die maximal zulässige Menge eines chemischen Stoffes, die beim Spielen in den menschlichen Körper gelangen darf. Zudem gelten diese Grenzwerte ungeachtet der Konsistenz des Spielzeugmaterials für alle Spielzeugarten. Die EU bestimmt dagegen Migrationsgrenzwerte. Gemeint ist die Menge eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, bevor er vom Kind aufgenommen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesrepublik kann es vor der nächsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, anfechten.
Foto: dpaNur echte Märkte dürfen Sonntags geöffnet bleiben
Der Einzelhandel darf sich einen Anlass zur Öffnung der Läden an Sonn- und Feiertagen nicht selbst schaffen. Eine „Ladenöffnung mit Begleitprogramm“ ist jedenfalls in Hessen unzulässig, wie am 15. Mai der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied (Az: 8 A 2205/13). Damit gab das Gericht Klagen der Kirche und der Gewerkschaft Verdi gegen die Ladenöffnung am Palmsonntag 2013 in Darmstadt statt. Im Streitfall hatte die Stadt Darmstadt die Ladenöffnung anlässlich ihres „Ostermarkts“ gebilligt. Nach Überzeugung von Kirche und Verdi handelte es sich aber umgekehrt um eine „Sonntagsöffnung mit Begleitprogramm“. Dem ist das Gericht nun gefolgt. Der Ostermarkt sei „nur noch mit Mühe” zustande gekommen. Wegen der geringen Zahl der Marktbeschicker sei der Einzelhandel mit selbst organisierten und finanzierten Aktionen eingesprungen. Alles in allem sei der Markt nur veranstaltet worden, „um den Anschein eines Anlasses zu schaffen”. Dies reiche aber nicht aus, um dem Einzelhandel die Ladenöffnung an einem Sonntag zu erlauben, urteilten die Richter.
BGH billigt Ölpreisbindung bei Erdgaslieferungen an Firmenkunden
In Gaslieferungsverträgen mit Firmenkunden darf der Arbeitspreis für Erdgas an den Marktpreis für Heizöl gekoppelt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. Mai ( Az.: Urteil vom 14.05.14 - VIII ZR 114/13). Diese Regelung benachteilige Unternehmenskunden nicht unangemessen. Der BGH gab damit zwei Energieversorgern recht. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Mikropolis stritt mit den Berliner Gaswerken um knapp 11.800 Euro. Eine Porzellanfabrik forderte zudem 110.300 Euro vom Oldenburger Energiekonzern EWE zurück. Die beiden Kläger hielten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Gaslieferungsvertrages, nach denen der Erdgas- an den Heizölpreis gekoppelt ist, für unangemessen. Sie beriefen sich auf BGH-Urteile von 2010. Damals hatte das Gericht gleichlautende Klauseln in Verträgen für Privatkunden als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gekippt. Das müsse auch für Firmen gelten, forderten die Kläger.
Foto: dpaCommerzbank muss keine höheren Betriebsrenten zahlen
Betriebsrentner der Commerzbank haben keinen Anspruch auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Pensionen. Die Bank sei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage während der Finanzkrise nicht dazu verpflichtet gewesen, die Betriebsrenten anzuheben, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 15. April in Erfurt (3 AZR 51/12). Damit scheiterte ein Kläger aus Hessen mit seiner Forderung nach einer 5,2-prozentigen Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Juli 2010 auch in der letzten Instanz.
Kraftwerksbetreiber erhalten Brennelementesteuer zurück
Mehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurückerstattet. Das Finanzgericht Hamburg gab Anträgen von fünf Energieversorgern statt und verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer, wie die Kammer am 14. April mitteilte (Az. 4 V 154/13). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe der 4. Senat aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland umstritten. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken - darunter RWE und Eon - haben beim Hamburger Gericht gegen das Gesetz geklagt.
Foto: dpaLindt darf Goldbären weiter verkaufen
Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt darf seine in Goldfolie verpackten Schokoladen-Teddys trotz Protests von Haribo weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 11. April, dass die Rechte des Gummibärchenherstellers an der Marke „Goldbären“ durch den Schoko-Teddy nicht verletzt werden - der Edelmetalloptik zum Trotz (Az. 6 U 230/12). Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht gesprochen. Haribo-Rechtsanwalt Ingo Jung kündigte unmittelbar nach der Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof an.
Foto: dpaEhrmann hat bei Monsterbacke womöglich zu viel versprochen
Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark „Monsterbacke“ möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 10. April in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12). Der Streit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke. Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof schaltete den EuGH ein. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Auflagen im EU-Recht zu gesundheitsbezogenen Angaben bereits im Jahr 2010 galten - auf dieses Jahr bezieht sich die Klage. Diese Vorgaben legen fest, dass Hersteller zum Beispiel Hinweise zu empfohlenen Verzehrmengen machen müssen, wenn sie eine gesundheitliche Wirkung in Aussicht stellen.
Foto: dpaSchadenersatz für Tonträgerhersteller
Vier führende Hersteller von Tonträgern erhalten nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt Schadenersatz wegen illegalen Herunterladens von Musiktiteln. Das Gericht sprach den Unternehmen aus Köln, Hamburg, Berlin und München in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil jeweils 150 Euro pro heruntergeladenen Musiktitel zu. Beklagter war der Teilnehmer einer Tauschbörse, der rund 440 Titel verbreitet hatte. Die Kläger beschränkten sich jedoch auf Schadenersatz für zehn Titel. Die Anzahl der einzelnen Zugriffe auf den Rechner des Beklagten sei für das Urteil unerheblich (Az.: 30Z2606/12(24)).
Foto: obsTchibo durfte online keine Versicherung anbieten
Tchibo hat unrechtmäßig Versicherungen im Internet angeboten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 12. März veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I ZR 7/13). Die Richter gaben dem Verband für Wirtschaft im Wettbewerb (WiW) Recht, der gegen einen Internetauftritt der Hamburger Handelskette im Jahre 2009 geklagt hatte. Tchibo hatte bis 2010 online Versicherungen des Unternehmens Asstel - etwa private Rentenversicherungen oder Zahn-Zusatzversicherungen - angeboten. Tchibo habe nicht nur auf die Versicherungen hingewiesen, sondern sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten, bestätigte der BGH nun die Vorinstanzen. Versicherungsmakler müssen aber registriert sein, einen Fähigkeitsnachweis erbringen und bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten leisten. Das sei nicht der Fall gewesen.
Europäischen Gerichtshof urteilt über Brötchenstreit
Ein Streit um österreichische Brötchen hat es bis vor den Europäischen Gerichtshof geschafft. In dem Markenstreit um die Rechte am Namen Kornspitz entschieden die Luxemburger Richter am 6. März, dass eine eingetragene Wortmarke grundsätzlich verfallen könne (Az: EugH C-409/12). Voraussetzung sei, dass der Markenname durch das Verhalten oder die Untätigkeit seines Inhabers aus der Sicht der Endverbraucher zur gebräuchlichen Bezeichnung für die Ware werde. Hintergrund des Streits: Das österreichische Unternehmen Backaldrin vertreibt unter der Marke „Kornspitz“ Backmischungen an Bäcker, die die damit hergestellten Brötchen dann unter dem gleichen Namen an die Kunden verkaufen. Der Name Kornspitz wird aber nach Auffassung des Wettbewerbers Pfahnl längst für alle Brötchen aus dunklem Mehl benutzt, die an beiden Seiten spitz zulaufen. Das Unternehmen hatte deshalb einen Antrag gestellt, die Marke Kornspitz für verfallen zu erklären. Die letzte Entscheidung in dem Streit liegt nun wieder beim Obersten Patent- und Markensenat Österreichs.
Foto: dpa„Abo-Fallen“ im Internet sind versuchter Betrug
Betreiber von so genannten Abo-Fallen im Internet machen sich wegen versuchten Betrugs strafbar und müssen mit Haftstrafen rechnen. Europarechtliche Vorgaben ändern daran nichts, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 6. März veröffentlichten Grundsatzurteil (Az. 2 StR 616/12). Im Streitfall hatte der Angeklagte im Internet einen Routenplaner betrieben, bei dem es für flüchtige Nutzer nur sehr schwer erkennbar war, dass sie sich mit der Nutzung zum Abschluss eines dreimonatigen Abonnements für knapp 60 Euro verpflichteten. Der Angeklagte war deshalb vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der BGH verwarf nun die Revision des Angeklagten. Er hatte vor allem beanstandet, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei, da sie den Routenplaner ja nutzen konnten.
Hipp darf nicht mit „Praebiotik+Probiotik” für seine Babymilch werben
„Probiotik“ klingt gesund. Dass Hipp auf Baby-Milch-Verpackungen damit wirbt, ärgert die Konkurrenz. Zumindest in der Art, wie der Baby-Nahrungshersteller es darstellte, war es nicht ok, entschied nun der BGH in seinem Urteil vom 26. Februar (Az: I ZR 178/12.) „Praebiotik“ und „Probiotik“ dürfen demnach zumindest nicht dann auf Produkten stehen, wenn damit zugleich auf den Nutzen für den Darm hingewiesen wird. Geklagt hatte der Babynahrungshersteller Milupa. Anders als Hipp darf die Danone-Tochter für ihre Produkte nicht dem Slogan werben. Hipp hat die Begriffe seit 1999 als Marke geschützt. Milupa sieht darin einen Verstoß gegen das Europarecht. Wenn es um die Gesundheit von Kindern gehe, gelten strenge Maßstäbe, hatte die Milupa-Anwältin bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH argumentiert. „Praebiotik + Probiotik“ würden dem Verbraucher suggerieren, dass die Nahrung gut für die Gesundheit der Kinder sei. Um so was zu behaupten, seien wissenschaftliche Nachweise nötig. Nach der Entscheidung des I. BGH-Zivilsenats handelt es sich bei den Begriffen um „eine gesundheitsbezogene Angabe“. Der Durchschnittsverbraucher verstehe sie so, dass damit die natürliche Darmfunktion und die Abwehrkräfte stimuliert würden. Im neuen Berufungsverfahren in Frankfurt müsse nun die Frage geklärt werden, ob „Praebiotik® + Probiotik®“ noch von einer Übergangsvorschrift der Health-Claim-Verordnung gedeckt sei.
Foto: dpaPresse-Grosso verstößt gegen Kartellrecht
Der Bundesverband der Buch- und Presse-Großhändler darf einem Urteil zufolge die Konditionen mit den Verlagen nicht mehr zentral aushandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am 26. Februar in zweiter Instanz (Az.: VI- U (Kart) 7/12). Das Mandat verhindere einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen. Das Gericht untersagte dem Bundesverband auch, einzelne Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen zu verweigern. In Deutschland wird der Einzelhandel mit Ausnahme der Bahnhofsbuchhandlungen von Großhändlern, sogenannten Grossisten, mit Zeitungen und Zeitschriften versorgt. Der Bauer-Verlag („TV Movie“, „Bravo“) war gegen den Bundesverband vor Gericht gezogen und hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Köln gewonnen. Das OLG ließ nun keine Revision zu. Der Presse-Grosso-Verband kann sich noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung wehren.
Foto: dpaBezahlte Presseartikel müssen als Anzeige erkennbar sein
Presseunternehmen müssen von Firmen bezahlte Artikel deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen. Die Verwendung eines unscharfen Begriffs wie „sponsored by“ reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 6. Februar verkündeten Urteil (Az. I ZR 2/11). Nach den Pressegesetzen der meisten Bundesländer sind Veröffentlichungen, für die der Verleger Geld bekommt, mit dem Wort „Anzeige“ zu bezeichnen, soweit sie nicht schon durch ihre Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen sind. Dabei komme es nicht darauf an, „dass das Entgelt für einen bestimmten Inhalt der Veröffentlichung oder für einen im Vorhinein festgelegten Artikel bezahlt wurde“, entschied der BGH. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des BGH entschieden, dass die Regelung der Pressegesetze nicht gegen EU-Recht verstoße.
Foto: dpaoFernsehwerbung nur auf Kundenwunsch
Kabel Deutschland darf keine Werbepost an Verbraucher senden, die das ausdrücklich nicht wünschen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 4. Februar hervor (Az.: 29 U 2881/13). Das Unternehmen hatte einem Mann den Anschluss an ein Glasfasernetz angeboten, was dieser in einer E-Mail in deutlichen Worten ablehnte. Darin bat er auch darum, ihm keine Werbung mehr zuzusenden. Weil der Mann jedoch per Postwurfsendung weitere Werbesendungen des Unternehmens erhielt, wandte er sich an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherschützer mahnten das Unternehmen nach eigenen Angaben vom Dienstag zunächst ab und verklagten es schließlich.
Schufa kann ihr Geschäftsmodell weiter geheim halten
Die Wirtschafts-Auskunftei Schufa muss ihre Geheimformel zur Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nach einem Urteil (VI ZR 156/13) des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar nicht offenlegen. Das Berufungsgericht wies die Klage einer Autokäuferin aus Hessen gegen die Schufa ab. Sie hatte den Kredit für ihr Fahrzeug nicht bekommen, weil die Schufa dem Kreditgeber eine falsche Auskunft über ihre Bonität gegeben hatte. Daraufhin wollte die Frau genau wissen, mit welchen Formeln die Auskunftei zu ihrer Einschätzung kommt. Die Auskünfte der Schufa widersprächen den Datenschutzbestimmungen, argumentierte sie. Der Datenschutz-Senat des BGH schmetterte ihre Klage aber in letzter Instanz ab. Verbraucher hätten nur Anspruch darauf zu erfahren, welche ihrer Daten bei der Schufa gespeichert sind und wie diese in die Bewertung ihrer Bonität einfließen. Wie sie dabei gewichtet werden, gehe sie nichts an. Der Gesetzgeber habe die Geschäftsgeheimnisse der Auskunfteien - dazu gehöre ihr aus mathematischen und statistischen Formeln bestehendes Scoring-Modell - bewusst geschützt, entschieden die Richter.
Foto: dpaKinoketten müssen weiter für Förderung deutscher Filme zahlen
Kinobetreiber müssen die Produktion deutscher Spielfilme weiterhin gegen ihren Willen mit einer Abgabe von bis zu drei Prozent des Nettoumsatzes fördern. Die vom Bund geregelte Sonderabgabe an die Filmförderungsanstalt ist zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. Januar in Karlsruhe (Az. 2 BvR 1561/12 u.a.). Die klagenden Kinobetreiber hatten angeführt, dass sie kein Interesse an deutschen Spielfilmen hätten und vor allem kommerziell erfolgreiche Filme aus internationaler Produktion zeigten. Die Kinoketten kritisierten überdies, dass die Sonderabgabe neben der Förderung der Filmwirtschaft auch für kulturelle Zwecke eingesetzt werde. Kulturförderung sei aber Aufgabe der Länder und nicht des Bundes, argumentierten sie. Die Verfassungshüter wiesen diese Argumente nun zurück: Im Jahr 2004, dem Ausgangspunkt des Streits, habe der Marktanteil deutscher Filme - gemessen an den Zahlen der Kinobesucher - bei 23,8 Prozent gelegen. Deutlicher als durch diese Zahl könne die Kinowirtschaft ihr Interesse an deutschen Filmen nicht bekunden, heißt es im Urteil. Zudem liege der Förderschwerpunkt auf wirtschaftlicher Ebene. Der Bund dürfe deshalb dabei auch „Schonung, Schutz und Förderung der Kultur” berücksichtigen.
Foto: dpaKnacken von Spielekonsolen-Schutz kann manchmal legal sein
Computerprogramme, die Schutzsysteme von Spielkonsolen knacken, können nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig sein. Im konkreten Fall geht es um Hürden, die der Spiele-Spezialist Nintendo in seine Geräte einbaut: Sie verhindern sowohl das Abspielen von Raubkopien als auch die Nutzung von Spielen und Programmen anderer Hersteller. Allerdings sehe das EU-Recht solche Vorkehrungen nur vor, um das Urheberrecht zu schützen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 23. Januar (Rechtssache C-355/12). Knack-Software, die anderen Zwecken dient, könne dagegen erlaubt sein. Nintendo wehrt sich vor einem italienischen Gericht dagegen, dass die Firma PC Box Original-Konsolen mit Zusatzsoftware vertreibt. Es geht um die mobile DS-Konsole sowie die stationäre Wii. Die italienischen Richter baten ihre EU-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Die Luxemburger Richter stellten klar, dass Nintendos Videospiele eigenen schöpferischen Wert besitzen und damit urheberrechtlich geschützt sind. „Wirksame technische Maßnahmen“ gegen Raubkopien seien erlaubt. PC Box etwa ermöglicht aber auch das Abspielen von Filmen, Videos und MP3-Dateien auf Nintendo-Konsolen. Die Frage, ob die beiden Funktionen voneinander zu trennen sind, beantwortet der Europäische Gerichtshof nicht - dies müsse das italienische Gericht prüfen.
Foto: apAusweis darf nicht gescannt und gespeichert werden
Unternehmen dürfen Personalausweise von Kunden oder Geschäftspartnern nicht einscannen und speichern. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am 28. November entschieden. Die Praxis eines Unternehmens aus dem Landkreis Diepholz, das die Ausweise der Fahrer von Spediteuren einscannte, um den Transport von Autos zu überwachen, sei rechtswidrig. Ein Ausweis diene der Identifizierung, indem er vorgelegt wird. Das unbeschränkte Erfassen der Daten sei unzulässig, urteilten die Richter. Einmal erfasste Daten könnten leicht missbräuchlich verwendet werden, hieß es zur Begründung (Az.: 10 A 5342/11).
Foto: dapdTantra-Massagen sind vergnügungssteuerpflichtig
Wer Spaß haben will, muss Steuern zahlen: So entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass Tantra-Massagen vergnügungssteuerpflichtig seien, selbst dann, wenn sie nicht auf sexuelles Vergnügen ausgerichtet sind. Das Gericht wies am 7. November die Klage einer Massagesalon-Betreiberin ab, die von der Stadt Stuttgart zu Vergnügungssteuer-Zahlungen verpflichtet worden war, wie sie auch für Bordelle, Rotlichtbars oder Swingerclubs üblich sind. (Az.: 8 K 28/13). Nach Überzeugung des Gerichts räume die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt „Gelegenheiten zu sexuellen Vergnügungen ein“ und falle damit auch unter die entsprechenden Voraussetzungen, teilten die Richter mit. Auch wenn der Hauptzweck der Massagen nach der tantrischen Lehre ein anderer sei und dem ganzheitlichen Wohlbefinden diene, stehe außer Frage, dass die Behandlung vor allem bei der Einbeziehung des Intimbereichs auch sexuelles Vergnügen hervorrufen könne.
SAP muss Software-Verkauf nicht zustimmen
SAP-Kunden können Software künftig ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers weiterverkaufen. Das Landgericht Hamburg verbot am 25. Oktober die weitere Verwendung zweier Klauseln in den AGBs des Unternehmens. Darin hatte SAP gefordert, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Diese Klausel sowie die zur sogenannten Vermessung seien unwirksam, urteilte die Kammer. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. Würden die Klauseln weiterverwendet, könne ein Ordnungsgeld fällig werden, so das Gericht. Geklagt hatte die Firma Susensoftware, die nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet. Durch das Urteil (Az: 315 O 449/12) erhofft sich die Firma auf mehr Wettbewerb Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware.
Gerichtshof macht Internetportal für Kommentare verantwortlich
Internetportale können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR hat am 10. Oktober in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen Internet-Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen. Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals, Delfi AS, 2008 wegen beleidigender Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil schloss sich der EGMR an. Entsprechend müssen sich Internetportale auch in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden. Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, drohenden und wütenden Sprüchen auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe die Anlage preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere. Der Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt. In Deutschland gelten Prüfregeln für Provider, doch lassen diese nach Expertenmeinung viel Spielraum für Interpretation offen. Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung beantragt werden.
Foto: dpaWeinschorle darf Winzerschorle heißen - auch ohne Winzer
Eine Weinschorle darf Winzerschorle heißen - auch wenn sie nicht vom Winzer stammt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut Mitteilung vom 27. September entschieden (Az.: 8 A 10219/13.OVG) Geklagt hatte ein Lebensmitteldiscounter, der das Getränk einer bayerischen Kellerei aus zugekauftem Wein und Mineralwasser als Winzerschorle vertreibt. Rheinland-Pfalz hatte ein Verkaufsverbot verhängt, weil die Bezeichnung irreführend sei und gegen EU-Recht verstoße: Die Angabe Winzer dürfe es nur geben, wenn der Wein ausschließlich von Trauben aus dem eigenen Betrieb stamme. Ein Verbraucher verstehe unter „Winzer“ einen Hersteller von Wein, nicht einen Hersteller von Weinschorle, urteilte das OVG. Deshalb verbinde er mit dem Begriff Winzerschorle auch nicht die Herstellung durch einen bestimmten Winzer, sondern eine allgemeine Produktbezeichnung wie etwa das Bauernbrot. Weinhaltige Getränke wie Weinschorlen seien von der europarechtlichen Regelung auch nicht erfasst.
Foto: dpaMagnet-Schmuck hat in Apotheke nichts verloren
Magnet-Schmuck darf in Apotheken nicht verkauft werden. Dort dürfen nur Produkte und Gegenstände über die Theke gehen, „die der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienen oder diese fördern“, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteil. Damit unterlag ein Apotheker, der mit Magneten versehene Schmuckstücke verkaufen wollte (Az.: 3 C 15.12). Dem Urteil zufolge lässt sich die vom Apotheker behauptete positive Wirkung der Magneten auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehen. Es gebe auch keine wissenschaftlich tragfähige Erklärung, die die Wirksamkeit von Magnet-Schmuck jenseits eines Placebo-Effekts belegen könnten. Nach Ansicht der Richter ist die Zulassungsbeschränkung des Sortiments einer Apotheke auf Arzneien und Medizinprodukten auch aus Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Die Beschränkung schütze das Vertrauen der Kunden, dass sie in Apotheken Produkte "mit einem tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen" erhalten, heißt es im Urteil.
Foto: dpaVerkauf von Markenartikeln bei Ebay darf nicht verboten werden
Ein Hersteller von Schulranzen darf den Verkauf seiner Markenartikel über Internet-Plattformen wie Ebay nicht verbieten. Das entschied am 19. September das Berliner Kammergericht und folgte damit einer früheren Entscheidung des Landgerichts. Geklagt hatte ein Schreibwarenhändler, der Schulrucksäcke sowohl in seinem Laden als auch im Internet verkauft. Letzteres hatte ihm der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob aus Rheinland-Pfalz, untersagt. Bereits 2009 hatte das Landgericht den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Die Revision in dem Verfahren ist zugelassen.
Foto: dpaApotheker haftet wie Arzt für Verschreibungsfehler
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat eine grundsätzliche Entscheidung zur Haftung von Apothekern getroffen: Gibt ein Apotheker ein vom Arzt falsch verschriebenes Medikament aus und der Patient erleidet gesundheitlichen Schaden, muss der Pharmazeut beweisen, dass daran nicht die Fehlmedikation schuld ist. Das hat das OLG in einem am 28. August veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 5 U 92/12). Damit wurde erstmals die schon bei Ärzten geltende Beweislast auch auf Apotheker übertragen und eine bislang ungeklärte Haftungsfrage entschieden. Der Zivilsenat ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesgerichtshof zu.
Der Sachverhalt: Ein Arzt hatte einem Säugling mit Down-Syndrom, der vor einer Herzoperation stand, 2006 ein herzstärkendes Medikament versehentlich in achtfach überhöhter Dosierung verschrieben. Der Apotheker erkannte den Fehler nicht und gab die Arznei aus. Wenige Tage nach der Einnahme erlitt das Baby einen Herzstillstand und musste über 50 Minuten reanimiert werden. Es erlitt eine Hirnschädigung, einen Darmschaden und trug erhebliche Entwicklungsstörungen davon. Die Eltern forderten von dem Arzt und dem Apotheker Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro. Nachdem das Kölner Landgericht der Klage überwiegend stattgegeben hatte, bestätigte jetzt das OLG die Verurteilung der Beklagten, ließ aber die Höhe des Schmerzensgeldes noch offen.
Foto: dpaTelekommunikationsfirmen dürfen nicht unsachlich mit Schufa drohen
Telekommunikationsfirmen dürfen Kunden, welche die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet haben, nicht mit einem Schufa-Eintrag drohen. Die Verbraucherzentrale Hamburg verwies auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Dieses habe Vodafone am 9. Juli verboten, seinen Kunden trotz bereits bestrittener Forderungen mit einem Eintrag bei der Auskunftei Schufa zu drohen (Az. I-20 U 102/12). Das Unternehmen habe Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet und die Zahlung verweigert hätten, mitgeteilt, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln, erklärte die Verbraucherzentrale. Gleichzeitig habe Vodafone auf die möglichen Nachteile eines Schufa-Eintrags hingewiesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg habe Vodafone daher auf Unterlassung verklagt. Dem Urteil des OLG Düsseldorf zufolge müssen Unternehmen, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweisen, gleichzeitig deutlich machen, dass dieser durch das bloße Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann.
Foto: dpaWerbung in Internetspielen für Kinder verboten
In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juli entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel „Runes of Magic“ verklagt hatte (Az.: I ZR 34/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Runes of Magic“ funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten „Free-to-play“-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie dazukaufen.
Foto: dpaGebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil vom 17. Juli ist vor allem für Firmen relevant, die sich etwa für ihre Warenverwaltung neue Software zulegen. Aber auch Verbraucher profitieren, denn immer häufiger werden Programme im Internet als Download-Software statt auf CD-Rom oder DVD verkauft (Az.: I ZR 129/08). Das Urteil, mit dem der BGH eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, ist ein Erfolg für die deutsche Firma Usedsoft. Sie handelt mit gebrauchter Software und war deshalb von der US-Firma Oracle verklagt worden.
Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller neu herunterladen. Solche Lizenzen umfassen meist ein dauerhaftes Nutzungsrecht und gegebenenfalls auch das Recht auf Aktualisierungen. Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Zweiterwerber einer Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe.
Foto: Reuters„Vorübergehende“ Leiharbeit darf nicht von Dauer sein
Im Dauerstreit um die Leiharbeit zieht das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zügel an. Nach einer weitgehenden Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung scheint nun das Pendel zurückzuschwingen. Das BAG zitierte in einer Urteilsverkündung am 10. Juli das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolge „vorübergehend“, heißt es darin. Dieser Satz, der erst Ende 2011 in das Gesetz eingefügt worden war, sei „nicht lediglich ein unverbindlicher Programmsatz“, sondern untersage die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung, so die Richter des BAG (Az.: 7 ABR 91/11). Zwar haben die Richter offengelassen, welcher Zeitraum genau damit gemeint ist. Doch sie haben unmissverständlich klargestellt, was nicht mehr als „vorübergehend“ gilt, nämlich eine „Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft“ einzusetzen. Betriebsräte können ihre Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern verweigern, wenn dieser auf Dauer angelegt ist.
Foto: dapdInternethandel-Plattformen müssen mit Steuerfahndung kooperieren
Internetplattformen wie Amazon und Ebay müssen mit der deutschen Steuerfahndung grundsätzlich zusammenarbeiten und Auskunft über die Umsätze und Kontaktdaten ihrer Händler geben. Eine deutsche Tochtergesellschaft könne sich nicht auf Geheimhaltung der Daten berufen, die sie mit dem Mutterhaus in Luxemburg vereinbart habe, entschied der Bundesfinanzhof in einem am 10. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: II R 15/12).
Im umstrittenen Fall wollte die Steuerfahndung von einer Plattform erfahren, welche ihrer Nutzer einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr erzielt hatten. Dabei sollte das Unternehmen Name und Anschrift der Händler ebenso angeben wie deren Bankverbindung. Außerdem sollte eine Aufstellung der einzelnen Verkäufe vorgelegt werden, weil ab einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Das deutsche Tochterunternehmen verweigerte diese Auskunft und verwies auf die vereinbarte Geheimhaltung mit dem Mutterhaus in Luxemburg. Zu Unrecht, wie der BFH entschied. Nun muss die Vorinstanz prüfen, ob die deutsche Firma Zugriff auf die in Luxemburg gespeicherten Daten hat.
Höherer Schadensersatz für Kleidung
Wer nach der Reinigung seinen Mantel nicht mehr wiedererkennt, kann in Zukunft mit einem höheren Schadenersatz rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach dessen Urteil (Az.: VII ZR 249/12) vom 4. Juli müssen Textilreinigungen künftig mehr Schadenersatz für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung zahlen. Das Gericht erklärte Klauseln für unwirksam, mit denen die Reinigungen ihre Haftung für Schäden oder Verlust von Kleidungsstücken begrenzt hatten. Die Kunden würden durch sie unangemessen benachteiligt. Das Gericht gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Die Verbraucherschützer hatten sich gegen Klauseln gewandt, welche die bundesweit 3000 Textilreinigungen seit Ende der 1990-er Jahre in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten.
Millimetergroße Preisangabe ist noch lesbar
Grundpreise in Supermärkten dürfen in einer zwei Millimeter kleinen Schrift angegeben werden. Eine solche Schriftgröße sei für Verbraucher noch deutlich lesbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 2. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 30/12). Die Richter wiesen damit eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Discounter Netto ab. Die Grundpreise seien kontrastreich und übersichtlich dargestellt, urteilte der BGH. Dass sich Käufer eventuell bücken müssten, um die Preise in den unteren Regalen lesen zu können, stehe der Beurteilung nicht im Wege.
Foto: dpaGoogle muss sensible Daten nicht „vergessen“
Google kann vermutlich auch künftig nicht dazu verpflichtet werden, sensible persönliche Daten zu „vergessen“ und aus seinem Suchindex zu streichen. Diese Ansicht vertrat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 25. Juni. Er begründete seine Position mit der Meinungsfreiheit. „Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung“, heißt es in dem Gutachten von Generalanwalt Niilo Jääskinen. Die derzeitige EU-Datenschutzrichtlinie beinhalte kein allgemeines „Recht auf Vergessenwerden“ (Az.: C-131/12).
Foto: apWerbung mit „Vitalstoffen“ ist verboten
Für Nahrungsergänzungsmittel dürfen Firmen nicht mit dem Begriff „Vitalstoffe“ werben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen entschieden. In dem Streitfall hatte eine Firma aus Essen für „Original Spiruletten mit Gerstengras“ damit geworben, dass das Produkt mehr als 7000 Vitalstoffe enthalte und so das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt sei. Das sei irreführend und zu unterlassen, befanden die Richter bestätigten eine Entscheidung des Landgerichts Essen (Az.: 4 U 149/12). Sie bemängelten, der Begriff „Vitalstoffe“ sei für den Verbraucherschutz zu unspezifisch und aus wissenschaftlicher Sicht ungeeignet.
Foto: dpaWetter-Wetten sind kein Glücksspiel
Auf das Wetter zu wetten ist kein Glücksspiel. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 15. April in Mannheim entschieden und gab damit einem Möbelhaus recht (Az.: 6 S 892/12). Das Unternehmen hatte mit der Aktion „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am ... regnet“ geworben. Daran sollten Kunden des Möbelhauses teilnehmen, wenn sie zuvor in einem bestimmten Aktionszeitraum Waren zum Preis von mindestens 100 Euro gekauft hatten. Falls am Stichtag zwischen 12 und 13 Uhr am Stuttgarter Flughafen mindestens drei Milliliter Niederschlag pro Quadratmeter fallen, sollten diese Kunden ihr Geld zurückbekommen. Der Niederschlag sollte amtlich festgestellt werden.
Foto: dpaErlaubnis von Werbeanrufen gilt nicht pauschal
Verbraucher können Werbeanrufen nur für konkrete Produkte und Unternehmen zustimmen. Andere formularmäßige Einwilligungen sind unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 12. April in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschieden. Als Konsequenz können solche Einwilligungen, etwa im Zusammenhang mit Gewinnspielen, nicht mehr frei gehandelt werden (Az.: I ZR 169/10). Konkret gab der BGH der Verbraucherzentrale Berlin im Streit mit dem Berliner Telefondienstleister Primacall recht. Auf Drängen der Verbraucherschützer hatte das Unternehmen 2007 eine Unterlassungserklärung bezüglich unerlaubter Werbeanrufe abgegeben. Danach wurde für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 2000 Euro fällig.
Foto: dpaBehörden dürfen vor Ekelfleisch warnen
Deutsche Behörden dürfen auch dann vor Ekel-Fleisch warnen, wenn dieses zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 11. April entschieden, auch ein lediglich „ungeeignetes“ Lebensmittel erfülle nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (Az.: C-636/11). Das EU-Gericht nahm zu einem Streit um verdorbenes Wildfleisch vor dem Landgericht München I Stellung. Das Passauer Unternehmen Berger Wild GmbH hatte Schadenersatz verlangt, weil das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr des Wildfleischs gewarnt und über ekelerregende Zustände in der Firma berichtet hatte. Die Firma meldete wenig später Insolvenz an.
Foto: dpaKunden müssen Einbauküche nicht vorab voll bezahlen
Lassen Verbraucher eine neue Küche vom Händler einbauen, kann dieser nicht schon vorab den gesamten Kaufpreis verlangen. Dem Kunden müsse ein ausreichendes Druckmittel auf eventuell notwendige Nachbesserungen verbleiben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 8. März bekanntgegebenen Urteil (Az.: VII ZR 162/12). Im Streitfall hatte eine Frau in Baden-Württemberg eine Küche für 23.800 Euro bestellt. Der Händler sollte die Küche einbauen. Mit dem Einbau war die Kundin aber nicht zufrieden. Sie stellte erhebliche Mängel fest und behielt daher vom Kaufpreis 5.500 Euro zurück.
Foto: gmsStrengere Regeln für Werbung mit wissenschaftlichen Studien
Unternehmen dürfen nur dann mit wissenschaftlichen Studien werben, wenn sie dabei die gesamte Aussagekraft der Untersuchungen darstellen. In vielen Studien gebe es Einschränkungen, die keine eindeutigen Ergebnisse zuließen. Dies müsse in der Werbung erkennbar sein, urteilte der Bundesgerichtshof am 6. Februar (Az.: I ZR 62/11). Er gab damit zum Teil dem Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis Recht, das gegen den Konkurrenten Novo Nordisk Pharma GmbH wegen irreführender Werbung für Insulin zur Behandlung von Diabetes vorgegangen war.
Das angeklagte Unternehmen hatte in seinen Anzeigen darauf verwiesen, dass ihr „Insulindetermir“ weniger dick mache als das „Insulinglargin“ der klagenden Konkurrenz. Dabei hatte es in einer Fußnote auf eine Studie verwiesen, die eben diese Wirkung belegen sollte. Laut BGH stellt die Untersuchung jedoch selbst einige ihrer Ergebnisse infrage und hat deshalb nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft.
Foto: dpaUnd da haben sie noch Glück: Bei jedem vierten Online-Laden ist Sofortstorno überhaupt nicht möglich. Darunter befinden sich große Einzelhändler wie Tchibo. Die Gründe dafür liegen oft beim Versandsystem der Unternehmen: Weil „die Daten direkt an das Logistiksystem übergeben werden“ begründet Tchibo die fehlenden Storno-Möglichkeit.
Bei der Baumarktkette Hornbach soll es die besondere Effizienz der Logistik sein: Weil jede Bestellung „ruckzuck in den Versand“ ginge. Auch Weltbild, Real, bei Ray-Ban und Butlers und Hellweg gestatteten ihren Kunden nur den Weg über das umständliche Widerrufsrecht. Bei Zalando entscheidet dagegen, wie der Kunde bezahlt: Der Kleidungsversandhändler annulliert nur die Aufträge, die per Vorkasse bezahlt wurden. Gleiches tut WMF.
Für diejenigen, die durch einen falschen Klick etwas Falsches kaufen, ist aber noch nicht alles verloren. Selbst, wenn der Online-Shop gar keine Möglichkeit zum Stornieren anbietet oder wenn man zu lange gebraucht hat, um den Kauf rückgängig zu machen: Es lohnt sich, den Anbieter über die Fehlermeldung zu informieren, raten die Verbraucherschützer. Bei Tchibo und C&A zum Beispiel entfallen dann die Versandkosten für die Rücksendung der Ware. Das wäre nicht der Fall, wenn der Kunde einfach vom Widerrufsrecht Gebrauch machen würde.
Das Widerrufsrecht gilt bei Online-Käufen übrigens unabhängig davon, ob man den Kauf stornieren kann oder nicht. Wer den Kauf von Schuhen, Smartphone oder Pullover bereut oder eine andere Größe oder Farbe wünscht, kann die Einkäufe binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen und zurückschicken. Dann gebe es das Geld und oft auch die Versandkosten zurück. Dieser Weg sei aber umständlicher und weniger umweltschonend, kritisieren die Verbraucherschützer.
Und: Das Recht gilt nicht für jeden beliebigen Artikel. Eine Ausnahme bilden beispielsweise Schnittblumen. Wer bei Blume2000 bestellt, sollte deshalb besonders aufpassen, warnt die Verbraucherzentrale. Das Geschäft bietet zwar die Option auf Stornieren: Bei dem Blumenhändler würden „Änderungen und Stornierungen bis 2 Werktage vor dem Lieferdatum“ berücksichtigt. Doch ausgerechnet „in den Zeiten vor dem Valentinstag, Ostern, Muttertag oder Weihnachten“ gilt das nicht. Dann heißt es für die Online-Shopper: vorsichtig klicken.