Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Private Krankenversicherung BGH: Zu viel gezahlte Beiträge können nur zeitlich begrenzt zurückgefordert werden

Der BGH hat über die Verjährung von Beitragsrückforderungen bei der PKV entschieden. Das Urteil fällt allerdings zulasten der Verbraucher aus.
17.11.2021 - 16:39 Uhr Kommentieren
Im konkreten Fall hatte der Kläger mehrere Beitragserhöhungen bei der Axa nicht hinnehmen wollen. Quelle: dpa
Krankenversicherungskarten

Im konkreten Fall hatte der Kläger mehrere Beitragserhöhungen bei der Axa nicht hinnehmen wollen.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Privat Krankenversicherte, die aufgrund einer unwirksamen Prämienerhöhung zu hohe Beiträge gezahlt haben, können nur für begrenzte Zeit Geld zurückfordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass die Verjährung möglicher Ansprüche nicht in jedem Fall bis zur höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage gehemmt war. Das Erheben einer Klage sei unter bestimmten Umständen auch schon vorher zumutbar gewesen. (Az. IV ZR 113/20)

Hintergrund ist ein Urteil desselben Senats aus dem Dezember 2020. Damals hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter erstmals in letzter Instanz entschieden, wann die Begründung einer Beitragserhöhung formal falsch und damit unwirksam ist. Versicherten können daraus Ansprüche auf Rückzahlungen entstehen.

In dem Fall, der jetzt entschieden wurde, hatte der Kläger mehrere Beitragserhöhungen bei der Axa nicht hinnehmen wollen – sie seien unzureichend begründet gewesen und damit unwirksam. Er zog 2018 vor Gericht und wollte Geld aus der Zeit von Anfang Juli 2008 bis Ende Dezember 2017 zurück.

Laut BGH sind die Forderungen für die Jahre bis einschließlich 2014 aber verjährt. Indem der Mann noch vor dem BGH-Urteil von 2020 Geld zurückgefordert habe, habe er selbst zu erkennen gegeben, dass er vom Bestehen eines Anspruchs ausgegangen sei. Die Verjährungsfrist habe mit Erhalt der beanstandeten Änderungsmitteilungen begonnen. Sie beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Axa begrüßte die Entscheidung, sie gebe „allen Beteiligten Rechtssicherheit in dieser hochkomplexen Frage“. Der Gerichtshof habe bestätigt, dass die seit 2017 versendeten Mitteilungen den Anforderungen entsprächen. Aus allen bisherigen BGH-Entscheidungen zum Thema ergebe sich, „dass die meisten Beitragsanpassungen der vergangenen 10 Jahre wirksam waren“. Der Versicherungskonzern wies außerdem daraufhin, dass die Entscheidungen aus Karlsruhe aus seiner Sicht „ausschließlich zwischen den beteiligten Parteien wirken“.

Mehr: Bis 2030 droht ein Anstieg auf 45 Prozent – Gutachten warnt vor Kostenexplosion bei Sozialbeiträgen

  • dpa
Startseite
Mehr zu: Private Krankenversicherung - BGH: Zu viel gezahlte Beiträge können nur zeitlich begrenzt zurückgefordert werden
0 Kommentare zu "Private Krankenversicherung: BGH: Zu viel gezahlte Beiträge können nur zeitlich begrenzt zurückgefordert werden"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%