Vergleichsrechner im Internet sind eine sinnvolle Hilfe bei der Suche nach einem günstigen Stromtarif. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Verbraucher die Rechner richtig nutzen.
Im Internet finden sich zwar etliche Vergleichsrechner, viele davon greifen aber auf dieselben Preis-Datenbanken zurück. Die größte Transparenz verschafft sich, wer parallel bei verschiedenen Anbietern sucht wie zum Beispiel Verivox, Check 24, Toptarif oder Mut-zum-Wechseln.
In vielen Eingabemasken sind bestimmte Suchkriterien voreingestellt. Wer mehrere Rechner nutzt, sollte immer dieselben Einstellungen wählen. Die Verbraucherzentrale rät, Angebote mit Vorkasse oder Kaution von der Suche auszuschließen. Auch Boni sollte man zunächst ausblenden, um den Preisvergleich nicht zu verzerren.
Zurzeit finden sich bei manchen Vergleichsrechnern hervorgehobene Angebote ganz oben in der Ergebnisliste, beim Preisrechner Verivox etwa heißen sie „Tipp“, gleichzeitig sind sie als „Anzeige“ ausgewiesen. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass bezahlte Anzeigen in Preisrechnern oft nicht deutlich genug markiert sind. Für Verbraucher ist in vielen Fällen nicht erkennbar, aus welchem Grund manche Angebote besonders empfohlen werden.
Wer bei der Suche den billigsten Anbieter wählt, kann später Probleme bekommen. Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden über Stromanbieter, die sich oder ihre Markentöchter mit besonders preiswerten Angeboten an die Spitze der Preisvergleiche schieben. Vor dem Zuschlag sollte jeder im Internet recherchieren, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Anbieter haben.
Zur Suche gehört auch: Nicht sofort über den Preisrechner einen neuen Vertrag abschließen. Die Rechner übernehmen nämlich keine Gewähr für Konditionen. Verbraucher sollten sich erst auf den Internetseiten des jeweiligen Stromanbieters informieren, ob der ausgewählte Tarif noch aktuell ist. Auch ein Vertragsabschluss ist natürlich mit dem Stromanbieter direkt möglich, statt über einen Stromvergleichsrechner.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, mit dem neuen Anbieter einen Vertrag von nicht länger als einem Jahr Laufzeit zu vereinbaren. Die Kündigungsfrist sollte höchstens einen Monat betragen. Denn auch vermeintliche Preisgarantien werden im Kleingedruckten manchmal eingeschränkt, so dass die Preise weiter steigen können. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten sich die Chance lassen, auf neue Marktentwicklungen schnell zu reagieren.