Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.
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Neben den Verbraucherschützern sind es leider doch die Anleger, wie unsere öffentlich-rechtliche "Aufklärungs"maschinerie propagiert.
Belegt wird dies mit folgendem Link zur Tagesschau: http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1367842.html
Schade, dass die Aussage des Anlegers unkommentiert bleibt.
Inzwischen gibt es ja erste Forderungen zum Verbot risikobehafteter Anlagen.
-> Was genau ist denn bitte risikobehaftet? Und was ist risikolos? Staatsanleihen? Und wer legt das fest?
Eine sukzessive Entmündigung ist das.
Interessanterweise jammern hier nicht Prokon-Anleger. Es sind Verbraucher"Schützer", die sich hier in Stellung bringen.
Viel interessanter wäre eine Stellungnahme einer Prokon-Anlgervereinigung ob die denn der Meinung sind, man hätte sie schützen müssen. Unter Umständen waren sich die meisten ja ihres Risikos bewusst.
Zumal noch gar nicht klar ist, wer hier wieviel Geld verloren hat, oder ob überhaupt jemand Geld verlieren wird. Bis jetzt sind alles Vermutungen.
Wovor bitte sollen wir Kleinanleger geschützt werden? Ich würde sagen: Vor Falschberatung und Betrug, aber vor allen Dingen vor uns selbst.
Es tut mir wirklich leid für die meisten Prokon-Anleger. Kein Verständnis habe ich für diejenigen, die jetzt jammern und behaupten, das sei nicht absehbar gewesen. Noch weniger für Politiker, die sich dafür nun stark machen wollen.
Eine versprochene Rendite von 8% kommt nicht von ungefähr. Vor allem, wenn es sich dabei um nachrangige Papiere handelt.
Selbst wer den Zusammenhang von Risiko und Rendite nicht verstanden hat, dem bleibt ja immer noch die Möglichkeit einfach mal zu recherchieren. Bei einer sehr bekannten Suchmaschine finde ich auf Anhieb unter "Prokon Genussrechte 8%" mehrere Warnhinweise auf einschlägigen Seiten.
Niemand hat etwas zu verschenken. Auch nicht die Branche alternativer Engergieerzeuger.
Ein Ausbeuter samt Anhang weniger!
Nochmal für alle Leichtgläubigen kritischer Überblick des im Öko-Verführerprospekt bzw. homepage vom windigen Guru Hr.C.Rodbertus nachlesbaren aktuellen theoretischen Anleger-"Vermögens": 01/12-10/13=22 Monate >210Mio. Verlust. Zuerst bekommt die einzig verbliebene Bank 48Mio. weil mehrfach besichert. Es hängen fest z.B. in Windkraftanlagen noch im Bau oder nur Planungsstadium 168Mio., Tochter-Firmen Pflanzenöl-Magdeburg 145Mio.+Polen 181Mio.+Finnland 3Mio. In einem fremden Unternehmen HolzindustrieThorgau oHG dort nach der Pleite vor 3Jahren inzwischen gewährte Kredite 291Mio. davon rumänischer Wald 79Mio. Neutrale Wirtschaftsprüfer weigerten sich HGB-Konformität Einzel- u. konsolidierte Konzern-Bilanzen Holding 2012 zu testieren, weil ständig versucht wurde normale Zahlen mit stillen Reserven aus angeblichen Marktpreisen ohne Sachverständigen-Gutachten zu verschönern statt den Anschaffungskosten gemäß Buchwerten. Viel Spaß beim Notverkauf des gekünstelten Konglomerates. Die Quote wird nach Anwaltshonoraren etc. u. Beratergebühren usw. mit sehr viel Glück höchstens die Hälfte betragen !!!