Nein, nicht zwangsläufig. Mit dem Gang zum Gericht ist zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren angelaufen. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, dessen Aufgabe es ist, das Unternehmen zu sanieren. So soll das für die Gläubiger beste Ergebnis erzielt werden. Im Fall des Fernsehherstellers Loewe konnte beispielsweise ein neuer Investor gefunden werden, der Teile des Unternehmens weiterführt. Für die Mitarbeiter setzt sich der Insolvenzverwalter für das staatlich gezahlte Insolvenzgeld ein. Damit könnte Prokon für drei Monate die Gehälter aus Staatsmitteln auszahlen. Der Betrieb geht zunächst erst einmal weiter. Erst später wird gerichtlich entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Nicht unbedingt. Prokon gibt zwar an, zahlungsunfähig zu sein, besitzt aber mit den Windparks auch große Sachwerte, die nun im vorläufigen Insolvenzverfahren verkauft werden könnten. Wie viel Geld die Genussrechteinhaber am Ende erwarten können, ist jedoch völlig unklar. Bedeutsam ist dabei, dass Genussrechte nur nachrangig gegenüber anderen Forderungen sind. Das heißt: Bevor die Inhaber von Genussrechten aus der Insolvenzmasse ausgezahlt werden, müssen andere Forderungen wie ausstehende Mitarbeitergehälter oder Mietzahlungen abgegolten sein.
Durch die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bleibt Anlegern zunächst nur eins: abwarten. Vorerst brauchen sie ihre Forderungen noch nicht anzumelden. Dies wäre unwirksam. Erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Forderungen angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, die Genussrechteinhaber über das weitere Vorgehen zu informieren. Eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt dürfte keine Auswirkungen mehr haben.
Das Unternehmen wird auch die gekündigten Genussrechte zunächst nicht auszahlen. Laut Prokon werden diese gleichrangig zu den nicht gekündigten Genussrechten im Falle der Insolvenz behandelt. Somit werden die Anleger nicht früher aus der Insolvenzmasse bedient, nur weil sie gekündigt haben. Verbraucherschützer sehen dies genauso.
Mahnbescheide oder eine per Klage erwirkte Zwangsvollstreckung sind fast aussichtslos. Der Insolvenzverwalter hat das Recht, solche Zwangsvollstreckungen größtenteils zu untersagen. Eine Möglichkeit, sich eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen, ist eine Klage zur Beseitigung des Nachrangs der Genussrechte. Im Erfolgsfall würde der Kläger vor den anderen Genussrechteinhabern und gleichrangig mit anderen Gläubigern entschädigt. Die Erfolgsaussichten sind laut Verbraucherschützern aber unsicher. Bei einer Niederlage müsste der Kläger dann auch noch Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Durch das vorläufige Insolvenzverfahren genießt das insolvente Unternehmen besonderen rechtlichen Schutz. Sollte es zum eigentlichen Insolvenzverfahren kommen, kann dieses Jahre dauern. Bis die Gläubiger Geld sehen, müssen sie also wahrscheinlich lange warten.
Nein, der Insolvenzverwalter hat klar gemacht, dass derzeit keine neuen Genussrechte gezeichnet werden können. Er bat darum, keine Zahlungen mehr auf Prokon-Konten vorzunehmen.
Die Stromkunden haben wenig zu befürchten. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb von Prokon vollständig fortgeführt wird. Zudem würden Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung fallen, wenn Prokon keinen Strom mehr liefern könnte. Dann würde der örtliche Stromerzeuger die Versorgung übernehmen. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnten Kunden dann zu viel gezahlte Monatsabschläge anmelden und würden aus der Insolvenzmasse, soweit möglich, entschädigt.
Stellt ein Unternehmen Insolvenzantrag, übernimmt wie im Fall von Prokon meistens ein vorläufiger Insolvenzverwalter das Ruder. Die Geschäftsführung wird entmachtet. Während dieses „vorläufigen Insolvenzverfahrens“, also dem Zeitraum zwischen Antrag auf Insolvenz und Insolvenzeröffnung, wird von einem vom Gericht bestimmten Sachverständigen geprüft, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt. Dieser Experte ist oft zugleich der vorläufige Insolvenzverwalter. Er muss laut Insolvenzordnung prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Das Insolvenzverfahren kann aber auch in Eigenverwaltung ablaufen. Die Geschäftsführung bleibt dann im Amt, der bestellte Insolvenzverwalter tritt nur als beratender Sachwalter auf. Unter dessen Aufsicht kann die Geschäftsführung einen Sanierungsplan ausarbeiten. Ist die Sanierung nicht erfolgreich, wird das Insolvenzverfahren nach den üblichen Regeln fortgesetzt.
Seit März 2012 ist auch ein sogenanntes Schutzschirmverfahren möglich. Dabei wird die Eigenverwaltung mit einem Vollstreckungsstopp kombiniert: Gläubiger können ihre Forderungen an das insolvente Unternehmen maximal drei Monate lang nicht durchsetzen.
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Prokon ist ja nicht in die Schlagzeilen geraten, weil die Genussrechtinhaber unzufrieden sind, sondern die Verbraucher- Zentrale Hamburg eine Unterlassungserklärung in 2013 gerichtlich durchsetzen konn-te. Hierdurch dürfte der Konzern in die finanzielle Schieflage geraten sein. Und im Januar 2014 schob der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine weitere Unterlassung gerichtlich an. Prokon solle es unterlassen Genussrecht- Inhaber unter Druck zu setzen. Dieses Begehren hat das Landgericht Itze-hoe zurück gewiesen, mit der Begründung, es sei Pflicht der Antragsgegner ( Prokon ) auf die beson-dere Gefahrensituation bei Kündigung der Genussrechte hinzuweisen. Wessen Interessen vertreten die Verbraucher- Zentralen ? Es wird billigend in Kauf genommen, dass am Standort Itzehoe 300 Arbeits-plätze in Gefahr sind und weitere Tausend Arbeitsplätze in Norddeutschland. Dabei setzt der Konzern auf die Herstellung von Windräder zur Stromerzeugung, deren Installation und die Betreibung. Mit Pro-kon –Windparks können über 300- tausend Haushalte rund um Uhr mit Strom versorgt werden. Über den Ökostromverkauf fließen täglich mehr als 250-tausend Euro vor Steuern und Abgaben dem Kon-zern zu. Ab Januar 2014 will Prokon selbst Strom vermarkten und baut einen Kundenstamm auf. Mit einem Strompreis von 24,9 ct/ kWh und 6,00 Euro Grundgebühr monatlich ist Prokon der preiswerteste Stromanbieter deutschlandweit. Das ist doch verbraucherfreundlich, oder ? Wenn die Energiewende gelingen soll, braucht Deutschland Firmen wie Prokon ! Auch brauchen die Anleger keine Gängelung durch die Bundesregierung. Genussrecht- Inhaber und solche, die es noch werden wollen sind alt ge-nug für sich selbst zu entscheiden.
Prokon ist ja nicht in die Schlagzeilen geraten, weil die Genussrechtinhaber unzufrieden sind, sondern die Verbraucher- Zentrale Hamburg eine Unterlassungserklärung in 2013 gerichtlich durchsetzen konnte. Hierdurch dürfte der Konzern in die finanzielle Schieflage geraten sein. Und im Januar 2014 schob der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine weitere Unterlassung gerichtlich an. Prokon solle es unterlassen Genussrecht- Inhaber unter Druck zu setzen. Dieses Begehren hat das Landgericht Itze-hoe zurück gewiesen, mit der Begründung, es sei Pflicht der Antragsgegner ( Prokon ) auf die besondere Gefahrensituation bei Kündigung der Genussrechte hinzuweisen. Wessen Interessen vertreten die Verbraucher- Zentralen ? Es wird billigend in Kauf genommen, dass am Standort Itzehoe 300 Arbeitsplätze in Gefahr sind und weitere Tausend Arbeitsplätze in Norddeutschland. Dabei setzt der Konzern auf die Herstellung von Windräder zur Stromerzeugung, deren Installation und die Betreibung. Mit Pro-kon –Windparks können über 300- tausend Haushalte rund um Uhr mit Strom versorgt werden. Über den Ökostromverkauf fließen täglich mehr als 250-tausend Euro vor Steuern und Abgaben dem Kon-zern zu. Ab Januar 2014 will Prokon selbst Strom vermarkten und baut einen Kundenstamm auf. Mit einem Strompreis von 24,9 ct/ kWh und 6,00 Euro Grundgebühr monatlich ist Prokon der preiswerteste Stromanbieter deutschlandweit. Das ist doch verbraucherfreundlich, oder ? Wenn die Energiewende gelingen soll, braucht Deutschland Firmen wie Prokon ! Auch brauchen die Anleger keine Gängelung durch die Bundesregierung. Genussrecht- Inhaber und solche, die es noch werden wollen sind alt genug für sich selbst zu entscheiden.
Werter Volker Lange HH, Sie geben Ihren angeblichen Sachverstand aber auch in fast jedem Forum zum Besten. Ich hoffe das die Leser in den Foren merken, dass Sie hier vermutlich nur eigene Interessen vertreten. Gehören Sie evtl. zu den Profischreiberlingen die für den geistigen Müll den Sie produzieren auch noch bezahlt werden? Ich gehöre zu den dummen und einfältigen Genussrechtsinhabern die wenigstens noch einen gesunden Menschenverstand haben und sich nicht von angeblich sachlicher Kritik und Besserwisserei beeinflussen lassen.
Ein kluger Mensch hat einmal gesagt: "traue keiner Bilanz die du nicht selbst gefälscht hast". In allen Bereichen der Wirtschaft wird getrickst und manchmal am Rande der Legalität gearbeitet, nur wird das nicht wie im Fall Prokon in der Öffentlichkeit breitgetreten aus Gründen der eigenen Interressen.
Das ist nur ein typisches standardisiertes Schreiben mit anfänglichem Zweckoptimismus, ein bißchen individuell angepasst. Schließlich braucht man die Leistung der Mitarbeiter noch täglich und will den wahrscheinlichen Übernahmepreis von erfahrungsgemäß max. der Hälfte für einen Investor/Konkurrent nicht quasi verbal vorab durch bald erfahrungsgemäß folgende schlechtere Infos weiter senken. Lt. s. deren eigener homepage z.B. mind. 210Mio. Verlust Konzern 1'12-10'13 in nur 22Monaten, vielleicht Ende13 nach bereits Ende12 2.Mal "bilanzielle Überschuldung negatives Eigenkapital". "Liquiditätsmäßige Überschuldung" lag theoretisch vor, weil die aktuell Begleichung Zinsen 2.Hj.2013+ca.160Mio. Anleger-Kündigungen praktisch nicht möglich waren. Also gibt es zur Deckung der beiden Lücken jetzt Notverkäufe mit großem Rabatt. Ganz schlimm wäre für die Betroffenen, wenn die Rechtsgutachten ein Novum ergeben. Auf Basis der allgemein schon besonderen Genußrechtsbedingungen(stimmlos), hier zusätzlich sehr speziell weil die tausendfach vorgelegten Kündigungen kurioserweise gar nicht als echte Verbindlichkeiten anerkannt werden(wg. vereinbartem Rangrücktritt), ergo kein klassischer Inso.-Grund spitzfindig mehr existierend. Dann werden die Sparer-Einlagen l a n g s a m aufgezehrt !!! Immerhin gibt es nun endlich die allseits vermißte Transparenz durch WP-Testate HGB-Konformitäten u. demnächst wohl Aufsichtsrat o. Beirat... u.a. ungeklärte Besitzverhältnisse rumänischer Wald eines extra dafür vollfinanzierten ostdeutschen Kooperationspartners.
Während PROKON also nach einem Weg in die Zukunft sucht - und die Geschäfte fortgeführt werden sollen, will die Netzgesellschaft Schwerin mgH genau dieses verhindern. Kunden von PROKON Strom wurde mitgeteilt, das sie rückwirkend zum 24.01.2014 in der Ersatzversorgung seien. Aber Sie könnten - genauso rückwirkend - einen Stromvertrag mit der Muttergesellschaft (Stadtwerke Schwerin) mit einer einjährigen Bindung abschließen, weil die Ersatzversorgung ja sehr teuer ist.
Ich habe von Atomstrom die Nase voll! Wir können uns alle Bedanken das es noch keine größeren Zwischenfälle in den Meilern gab und wir alle noch leben!!!
Komisch, ich lese das Schreiben anders. Die neue Struktur ist erstmal reines Wunschdenken der bisherigen Geschäftsführung, die zu etwa 99,7% aus C. Rodbertus besteht. Penzlin hält sich bedeckt und prüft erst einmal die Lage. Zu Bewerten ist zum einen das tatsächliche Vermögen und dessen Verteilung innerhalb des Prokon-Konglomerats. Weiterhin die Struktur an sich, wer und was gehört überhaupt dazu (Großes Fragezeichen: HIT Torgau, noch größeres Rätsel: Prokon Hit Rumänien). Dann die endgültige und testierte Erstellung der Bilanzen f. 2012 u. 2013 und Klärung der Frage, ob das Auszahlen von Verzinsung plus "Überschussbeteiligung" bei zu vermutendem Konzernverlust überhaupt rechtens war. Schließlich die entscheidende Frage: Können nicht zu erfüllende GR-Kündigungen überhaupt zur Insolvenz führen, oder sind diese so nachrangig, dass sie schlicht ignoriert bzw. die GR-Werte gekappt werden können, solange die Geschäftslage dies erfordert. Dies wird das Gericht beantworten müssen und nur wenn die Antwort im Sinne des Weitermachens ausfällt und C.R. damit erreicht, was m.E. von vornherein Intention war (nämlich zuerst mit blumigen Versprechungen massenhaft GR-Kapital einwerben solange es geht und dann am Turning Point einen Cut auf Kosten der Anleger machen, der ihm eine goldene Zukunft sichert), ist es überhaupt sinnvoll, über neue Rechtsformen zu debatieren. Wenn sie Glück haben, bekommen die verdutzten Anleger dann Genossenschaftsanteile über 50% ihres nominellen GR-Wertes. Anderenfalls (wenn die Kündigungen bedient werden müssten), ist die Insolvenzeröffnung die logische Folge und damit eine weitgehende Abwicklung zur quotierten Auszahlung aller GR-Inhaber kaum zu vermeiden. In einigen Wochen wird man da sicher schon schlauer sein.
Nach dieser Theorie wäre ja die gesammte Stromproduktion durch Kohle und Atomkraft unwirtschaftlich. Diese wird seit Jahrzehnten nur über Subvention durch alle Steuerzahler am leben erhalten.Um etwas in diesem Land zu verändern braucht es Pioniergeist, aber auf keinen Fall Finanzfachleute mit Beamtenmentalität die keinen entsprechenden Weitblik haben und hier spreche ich von 20-50 Jahren.
Na aber die Anleger machen doch bei vorzeitigem Verkauf
Verluste wie bei einem Fond oder nicht?
Und ohne neues Geld wird es nicht gehen.
Denn man sollte zumindest die fälligen Zinsen rechtzeitig
bezahlen um das Vertrauen wieder herzustellen.
Da muss man dann halt hart sein und sagen nö du bekommst NUR deine
Zinsen und musst warten bis dein Anteil fällig wird.
Das Problem mit Krediten und langfristigen Anleihen ist ja, dass jeder weiss dass das Geld dann sofort genutzt wird von einem Großteil der Genussrechtinhabern um ihr investiertes Geld sofort abzuziehen und zu retten.
Deshalb glaube ich nicht, dass das gangbare Lösungen sein werden.