Zum Jahreswechsel wurde die bisherige Gerätegebühr abgeschafft. Sie wurde durch eine neue Haushaltsabgabe ersetzt. Unabhängig davon, ob der Bürger die Angebote von ARD und ZDF im Fernsehen, Radio oder Internet nutzt, muss er nun die volle Rundfunkgebühr zahlen.
Kassiert werden pro Haushalt 17,98 Euro pro Monat. Wer Unterstützung wie Arbeitslosengeld erhält, studiert oder in der Ausbildung ist, muss keine Gebühr zahlen, wenn er sich befreien lässt. Menschen mit Behinderung zahlen monatlich 5,99 Euro statt der vollen Gebühr.
„Schwarzseher“ werden es künftig schwer haben, da ihnen nicht der Besitz von Radio oder Fernseher nachgewiesen werden muss. Stattdessen wird jeder Haushalt zur Kasse gebeten. Wer nicht bezahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen.
Die Gebühren werden nach einem neuen Schlüssel berechnet, der pro Betriebsstätte und der Zahl der dort beschäftigten Mitarbeiter erhoben wird. Bislang fielen Gebühren lediglich für jeden PC im Unternehmen und jedes tatsächlich vorhandene Fernsehgerät an.
Besonders betroffen sind von der Neuregelung Firmen mit vielen Filialen. Sie müssen deutlich mehr zahlen. Die Autowerkstatt-Kette ATU gehört dazu, ebenso auch Rossmann, Sixt oder die DB Netz AG.
Die Antragsformulare des Beitragsservices sind nur vermeintlich eindeutig. Denn nur wer die Details der neuen Regeln kennt, kann wissen, dass er nicht alle Firmenautos eintragen muss. Nur die „beitragspflichtigen“ müssen eingetragen werden. Das heißt: Zahl der Autos minus Zahl der Betriebsstätten.