Wie viel Unterhalt das gemeinsame Kind bekommt, richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.
Das Gesetz sieht seit einigen Jahren mehr Eigenverantwortung der Geschiedenen vor. Hat ein Partner jedoch wegen der Ehe seinen Beruf nicht mehr ausgeübt, muss dieser Nachteil vom anderen finanziell ausgeglichen werden.
Während des Trennungsjahres können die Noch-Verheirateten weiterhin vom Ehegattensplitting profitieren. Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Hat das Ehepaar ein Kind, darf der betreuende Elternteil zunächst im Haus oder in der Wohnung bleiben. Das Wohl des Kindes hat hier eine hohe Priorität. Ansonsten wird die Frage danach entschieden, wer mehr auf die Wohnung angewiesen ist.
Wurde eine Immobilie während der Ehe erworben, stellt sie einen Vermögenswert dar, der in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einbezogen wird. Sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, gehört jedem die ideelle Hälfte. Bleibt einer dort wohnen, muss er dem anderen die Hälfte des Verkehrswerts auszahlen. Andere Möglichkeiten sind ein Verkauf, Ratenzahlung oder eine Versteigerung.
Den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags müssen sich die Ex-Eheleute teilen.
Das Kindergeld bekommt der betreuende Elternteil.
In dieser Zeit will der Gesetzgeber den Scheidungswilligen noch einmal Gelegenheit geben, sich die Sache zu überlegen. Wer es ernst meint, darf auch nicht mehr zusammen wohnen. Man spricht von einer Trennung von Tisch und Bett.
Gibt es keinen Ehevertrag, wird das Vermögen mittels Zugewinnausgleich aufgeteilt. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Partnern geteilt.
Grundsätzlich gilt für den Unterhalt eines Ex-Gatten die 3/7-Regel. Drei Siebtel des Nettoeinkommens bekäme also der Ex-Partner und die restlichen vier Siebtel dürfte der Unterhaltspflichtige behalten. Bei Einkommen oberhalb von monatlich 5100 Euro netto wird die Quote jedoch meist nicht verwendet.
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Frauen lassen sich scheiden, weil sie nach der Scheiden mehr Geld zur Verfügung als währenddessen haben. Cool was?
Kurz und Knapp. Heiraten Sie NIE.
Wenn man die Romantik braucht, dann heiraten Sie ausschliesslich kirchlich. Mit Ehvertrag sind Sie verloren. Alles was unter Famielengesetze unterliegt - Verträge, Urteile, oder Notarielle Vereinbarungen - alles, alles ist klopapier. Solange das Kind nicht bei Ihnen wohnt.
Kinder
Verheiratet oder nicht, haben Sie mal kinder, schmeissen Sie ihren Beruf und kümmeren Sie sich um das Kind.
Das ist krank?
Wenn Sie geschieden sind und verlieren Sie das Geld(Unterhalt usw..) und das Kind(Kein Umgang), haben Sie gar nichts. Alles wofür Sie gearbeitet haben ist weg!
Verheiratet, haben kinder und haben sich um die Kinder nicht gekümmert?
Sie sind nicht mehr zu retten. Willkommen in die Rechtstaat für die Frau!
@Josef Hirsepp
Eine andere Regel: Wenn dein Geliebter nur bei dir bleiben will, wenn du ihn heiraTEST; DANN WIRD ER DICH AUCH VERLASSEN; WENN dU DAS GETAN HAST:
Ein Ehevertrag ist Augenwischerei. Die gesetzlich geregelten Unterhaltszahlungen kann man mit einem Ehevertrag nicht ausschließen. Das bedeutet, zahlen bis zum Erbrechen, wenn der geschieden Part das so betreiben will.
Die 4/7 Regel...das bedeutet doch nichts anderes, als dass der zahlende Partner nach der Ehe für 8 Stunden tägliche Arbeit gerade mal 1/7 seines Gehalts mehr behalten darf als die Exfrau bekommt. Da wird mal wieder nur auf eine "gerechte" Aufteilung des Geldes geschaut, aber nicht auf die Leistung, die zu höchst unterschiedlichen Anteilen dafür erbracht wird.
Wie sagte 'mal eine beruehmte Scheidungs- und Familienrechtsanwaeltin:
Heirate oder heirate nicht, beides wirst du eventuell bereuen !
Eheverträge sind eine eigenverantwortliche Regelung durch die Eheleute.
Soviel Autonomie der Menschen ist nicht nur dem sozialistischem Staat, sondern auch Anwälten und Gerichten die an Streitigkeiten verdienen ein Dorn im Auge.
So werden viele Eheverträge angefochten, Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich werden gerne von den Gerichten für unwirksam erklärt.
Man möge auch bedenken, dass sich die Verhältnisse, die Unrechtsprechung im Laufe der Jahre einer Ehe ändern.
Ein Ehevertrag ist nicht schlecht, aber Vorsicht sollte geboten sein.