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Scheidung, Zugewinn und Unterhalt Die Rechnung für den Rosenkrieg

Das Statistische Bundesamt macht Heiratswilligen Mut: Die Zahl der Scheidungen geht zurück. Wer finanziell auf Nummer sicher gehen will, sollte trotzdem einen Ehevertrag schließen – sonst kann es teuer werden.
23.07.2015 - 09:30 Uhr 6 Kommentare
Bei Scheidungen entstehen den Partnern hohe Kosten. Quelle: dpa
Wenn die Ehe vorbei ist

Bei Scheidungen entstehen den Partnern hohe Kosten.

(Foto: dpa)

Frankfurt Bis dass der Tod uns scheidet – das klingt romantisch, hat mit der Wirklichkeit aber oft wenig zu tun, denn viele Ehen enden vor dem Scheidungsrichter. Doch Romantiker dürfen hoffen: Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes gab es im vergangenen Jahr in Deutschland immerhin 2,1 Prozent weniger Scheidungen. Damit wurden rund 166.200 Ehen beendet.

Die Prognose klingt weiterhin ernüchternd: 35 Prozent aller in einem Jahr geschlossenen Ehen werden im Laufe der kommenden 25 Jahre geschieden. Im Vergleich zum Jahr 2004 ist das jedoch ein erfreulicher Wert, denn damals wurden mehr als 42 Prozent aller Ehen geschieden. Seit diesem Höchstwert geht die Scheidungsziffer stetig zurück.

Auch die durchschnittliche Dauer einer Ehe verlängert sich. Im Jahr 2014 wurden Ehen im Schnitt nach14 Jahren und acht Monaten geschieden. Vor 20 Jahren betrug die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch genau zwölf Jahre. Die Statistiker fanden außerdem heraus, dass die Scheidungsanträge 2014 häufiger von der Frau gestellt wurden (52 Prozent der Fälle). Der Mann reichte nur in 40 Prozent der Scheidungen den Antrag ein, in den übrigen Fällen kam der Antrag von beiden Ehegatten gemeinsam. Etwa die Hälfte der im Jahr 2014 geschiedenen Ehepaare hatte gemeinsame Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2014 rund 134.800 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, knapp ein Prozent weniger als im Vorjahr.

Für die Partner und ihre Familie bedeutet eine Scheidung nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine finanzielle Belastung. Doch es sind nicht allein die Gerichts- und Anwaltkosten, die das Verfahren teuer machen. Oft muss ein Partner besonders tief in die Tasche greifen. Wenn das Paar vorab nicht konkret geregelt hat, wie das gemeinsame Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden soll, gibt es häufig Ärger. Ohne Ehevertrag befinden sie sich per Gesetz in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, doch das Ergebnis fällt nicht immer so aus, dass beide es für fair erachten.


Beim Zugewinnausgleich wird aufgelistet, was die Partner mit in die Ehe gebracht haben und was hinzugekommen ist. Das zeigt ein Rechenbeispiel: Angenommen, der Mann hätte nichts in die Ehe eingebracht und auch zwischendurch keine Einkünfte beigesteuert. Das Vermögen der Frau hätte sich dagegen von 100.000 auf 200.000 Euro erhöht, dann müsste sie ihm die Hälfte der Differenz zahlen. Das ist die Hälfte des Betrags, der während der Ehe hinzugewonnen wurde, hier also 50.000 Euro. Außen vor bleiben dabei Schenkungen und Erbschaften.

Einmal und nie wieder
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6 Kommentare zu "Scheidung, Zugewinn und Unterhalt: Die Rechnung für den Rosenkrieg "

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Frauen lassen sich scheiden, weil sie nach der Scheiden mehr Geld zur Verfügung als währenddessen haben. Cool was?

    Kurz und Knapp. Heiraten Sie NIE.
    Wenn man die Romantik braucht, dann heiraten Sie ausschliesslich kirchlich. Mit Ehvertrag sind Sie verloren. Alles was unter Famielengesetze unterliegt - Verträge, Urteile, oder Notarielle Vereinbarungen - alles, alles ist klopapier. Solange das Kind nicht bei Ihnen wohnt.

    Kinder
    Verheiratet oder nicht, haben Sie mal kinder, schmeissen Sie ihren Beruf und kümmeren Sie sich um das Kind.
    Das ist krank?
    Wenn Sie geschieden sind und verlieren Sie das Geld(Unterhalt usw..) und das Kind(Kein Umgang), haben Sie gar nichts. Alles wofür Sie gearbeitet haben ist weg!

    Verheiratet, haben kinder und haben sich um die Kinder nicht gekümmert?
    Sie sind nicht mehr zu retten. Willkommen in die Rechtstaat für die Frau!

  • @Josef Hirsepp
    Eine andere Regel: Wenn dein Geliebter nur bei dir bleiben will, wenn du ihn heiraTEST; DANN WIRD ER DICH AUCH VERLASSEN; WENN dU DAS GETAN HAST:

  • Ein Ehevertrag ist Augenwischerei. Die gesetzlich geregelten Unterhaltszahlungen kann man mit einem Ehevertrag nicht ausschließen. Das bedeutet, zahlen bis zum Erbrechen, wenn der geschieden Part das so betreiben will.

  • Die 4/7 Regel...das bedeutet doch nichts anderes, als dass der zahlende Partner nach der Ehe für 8 Stunden tägliche Arbeit gerade mal 1/7 seines Gehalts mehr behalten darf als die Exfrau bekommt. Da wird mal wieder nur auf eine "gerechte" Aufteilung des Geldes geschaut, aber nicht auf die Leistung, die zu höchst unterschiedlichen Anteilen dafür erbracht wird.

  • Wie sagte 'mal eine beruehmte Scheidungs- und Familienrechtsanwaeltin:

    Heirate oder heirate nicht, beides wirst du eventuell bereuen !

  • Eheverträge sind eine eigenverantwortliche Regelung durch die Eheleute.

    Soviel Autonomie der Menschen ist nicht nur dem sozialistischem Staat, sondern auch Anwälten und Gerichten die an Streitigkeiten verdienen ein Dorn im Auge.

    So werden viele Eheverträge angefochten, Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich werden gerne von den Gerichten für unwirksam erklärt.

    Man möge auch bedenken, dass sich die Verhältnisse, die Unrechtsprechung im Laufe der Jahre einer Ehe ändern.

    Ein Ehevertrag ist nicht schlecht, aber Vorsicht sollte geboten sein.

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