In den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz soll es ein einheitliches Zahlungsverfahren geben. Die nationalen Verfahren werden nach und nach abgeschafft. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen zwischen den Ländern sollen schneller und günstiger werden.
Das Verfahren wurde bereits Anfang 2008 für Überweisungen eingeführt. Seit 2009 können Bankkunden auch das grenzüberschreitende Lastschriftverfahren nutzen.
Die Sepa-Überweisung soll schneller abgewickelt werden als die herkömmlichen Überweisungen. Bislang dürfen es noch maximal drei Bankgeschäftstage sein, ab 2012 nur noch einer.
Wer beispielsweise in Deutschland wohnt, aber im Ausland arbeitet oder studiert, braucht nur noch in seinem Heimatland ein Bankkonto. Bisher waren mehrere Bankkonten nötig.
Künftig gilt die Bankkarte (debit card) für Euro-Zahlungen in allen Ländern des Sepa-Gebiets. Dadurch müssen Reisende weniger Bargeld bei sich tragen.
Wer beispielsweise eine Ferienwohnung im Ausland hat und monatlich Miete überweist, kann dies dank Sepa von seinem Heimatkonto erledigen.
Zahlungen per Sepa sind nur in Euro möglich. Für Transaktionen in anderen Währungen müssen Bankkunden eine Auslandsüberweisung tätigen.
In einigen Ländern werden für die Kontoführung bislang über 200 Euro pro Jahr fällig, in anderen nur 30. Die Preise sollen insgesamt sinken.
An die Stelle der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl tritt künftig die IBAN - International Bank Account Number. Sie hat insgesamt 22 Stellen und beginnt mit einem Länderkürzel - DE für Deutschland. Daran schließt sich eine zweistellige Prüfziffer an, die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer. Dank der Prüfziffer bekommt der Bankkunde sofort eine Fehlermeldung, wenn er sich bei der Zahlenabfolge vertippt hat. Das ist ein großer Vorteil, insbesondere seitdem Banken den Namen des Kontoinhabers und die Kontonummer nicht mehr abgleichen.
Der BIC - Bank Identifier Code - hat elf Stellen und soll die Bankleitzahl ersetzen. Kritiker monieren jedoch, dass die Kennung der Bank in Form der alten Bankleitzahl bereits in der IBAN enthalten ist. Ein weiterer Code mache die Überweisung nur unnötig kompliziert. Ab Februar 2014 soll der BIC bei Überweisungen im eigenen Land deshalb wegfallen. Für Geldtransfers innerhalb Europas von 2016 an.
Noch laufen die nationalen Systeme und das Sepa-Verfahren parallel. Bis zum Februar 2016 können Verbraucher die alte kurze Kontonummer im nationalen Zahlungsverkehr noch nutzen.
Das Mandat ist das Pendant zur bislang bekannten Einzugsermächtigung. Allerdings muss es künftig immer schriftlich vorliegen. Der Zahlungsempfänger verteilt dafür Mandatsnummern. Außerdem wird jedem Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer zugeordnet. Dadurch lassen sich die Einverständniserklärungen zum Lastschriftverfahren zuordnen.
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