Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll Menschen schützen, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligungen erfahren. Es schafft die rechtliche Grundlage, wonach Diskriminierung verboten ist.
Hauptsächliche Anwendung findet das AGG in der Arbeitswelt. Das bezieht beispielsweise Auswahlkriterien bei Bewerbungsverfahren, berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Höhe der Arbeitsvergütung mit ein. Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für Situationen im Alltag, in denen Diskriminierung stattfinden kann, beispielsweise bei Einkäufen, Gaststätten- oder Diskothekenbesuchen, sowie bei Rechts-, Versicherungs- und Bankgeschäften.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 eingerichtet, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten war.
Zu den Aufgaben der ADS zählt:
•über Ansprüche zu informieren
•Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens zum Schutz vor Benachteiligungen aufzuzeigen
•Beratungen durch andere Stellen zu vermitteln
•eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anzustreben.
Außerdem macht die ADS Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und schreibt Berichte an den Deutschen Bundestag, die einen Überblick über Benachteiligungen geben und Empfehlungen beinhalten.
Wer Opfer von Diskriminierung geworden ist, kann den Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der Hotline 030 / 18 555 / 1865 oder per Kontaktformular melden.
Diversity-Management ist ein Konzept, das die Vielfalt der Belegschaft berücksichtigt (z.B. Geschlecht, Alter, Behinderung, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung, Lebensstil, biografischer Background), sie explizit fördert und wertschätzt.
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was heißt erlebt? aktiv belästigt worden, oder auch Zeuge einer Belästigung gewesen.? Im letzten Fall hat dann fast jeder dieses Erlebnis erlebt. Wenn der Chef vor versammelter Mannschaft einen eindeutig zweideutigen Witz zum Besten gibt, dann haben 100% einen Übergriff erlebt. Vielleicht sollten solche Untersuchungen mal richtig definiert und interpretiert werden. Ich bin 60+ und habe eine entsprechende Entgleisung nie erlebt. Allerdings habe ich über Jahre hinweg vorwiegend in der Produktion nackte Busenwunder als Kalender gesehen. Frauen dagegen nicht. Warum wird das als sexuelle Belästigung definiert aber ein Kiosk voll nackter Zeitschriften ist kein Gegenstand öffentlicher Erregung. Von dem mal abgesehen - der homo sapiens ist das durchsexualisierteste Wesen aller Arten hier auf dem Planeten. Warum lassen wir uns Sex immer noch durch die katholische Brille bewerten? Diese Institution hat doch den im frühen Mittelalter gelebten Genusssex ausgelöscht und den Zeugungssex durchgedrückt. Seien wir doch froh, wenn wir noch jemanden mit unserer Figur, Blick oder einer Berührung ein schönes Gefühlserlebnis zukommen lassen können. Wir sind SEX, mögen SEX und brauchen SEX. Ansonsten sind wir tot.
Ja was ist denn nun eine "sexuelle Belaestigung"?. Wenn jeder Zweite betroffen ist, muss es sich um das Zuwerfen von Kusshaendchen handeln! Klaer, voellig unhaltbare Zustaende!