Staatspleite mit Folgen: Argentinien muss deutsche Anleger auszahlen
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Staatspleite mit FolgenArgentinien muss deutsche Anleger auszahlen
Geld vom Pleitestaat? Zwei private Anleger hatten 1996 in argentinische Staatsanleihen investiert. Dann ging das Land pleite. Die Anleger müssten das Geld zurückbekommen, entschied jetzt der BGH.
Karlsruhe Im Schuldenstreit mit Argentinien haben deutsche Gläubiger Rückendeckung vom Bundesgerichtshof erhalten. Der BGH gab am Dienstag den Klagen von zwei Privatanlegern gegen die Republik Argentinien statt. Die Kläger fordern die Rückzahlung von Schulden aus alten Anleihen, die das Land vor Beginn seiner finanziellen Krise im Jahr 1999 begeben hatte. Der BGH entschied nun in dem Grundsatzurteil, dass Argentinien Zahlungen gegenüber privaten Gläubigern nicht aus völkerrechtlichen Gründen verweigern könne. Dies hatte das Land geltend gemacht. (Az. XI ZR 47/14 und XI ZR 193/14).
Die Kläger zählen zu den Gläubigern, die den weitgehenden Schuldenschnitt nach der Staatspleite 2002 nicht akzeptiert hatten. Argentinien hatte damit argumentiert, dass einem Schuldnerstaat, der mit einer Mehrheit seiner Gläubiger eine Umstrukturierung der Verbindlichkeiten vereinbart habe, völkerrechtlich ein Leistungsverweigerungsrecht gegen die restlichen sogenannten „Holdout“-Gläubiger zustehe.
Dieser Einschätzung folgte der BGH nicht. Es gebe „keine Regel des Völkerrechts, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstands an einer Umstrukturierung der Schulden beteiligen müssen“. Das Völkerrecht kenne kein einheitliches Konkursrecht der Staaten. Im vorliegenden Fall hätten die Anleihebedingungen auch keine Zwangsklauseln enthalten, die für alle Gläubiger bindend sind (Collective Action Clauses).
Argentinien: Chronik einer Pleite
Die Argentinier heben täglich große Summen Peso ab, um sie in Dollar zu tauschen. 1,5 Milliarden Dollar fließen an einem Tag aus dem Finanzsystem ab.
18 Millionen Konten werden gesperrt, insgesamt 66 Milliarden Dollar eingefroren. Ab sofort dürfen die Argentinier pro Woche nur 250 Pesos (250 US-Dollar) abheben.
In Buenos Aires werden Supermärkte geplündert und Banken attackiert.
Präsident De la Rúa flieht aus dem Land.
Präsident Eduardo Duhalde hebt die Wechselkurs-Bindung auf.
Néstor Kirchner wird zum neuen Präsidenten gewählt. Er setzte gegen die Gläubiger einen Verzicht auf ihre Gelder von rund 70 Prozent durch.
Die Kläger machen Ansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen geltend, die von Argentinien 1996 und 1997 emittiert wurden. Sie fordern von der Republik Argentinien unter anderem die Zahlung der fälligen Zinsen. In beiden Fällen geht es zwar nur um rund 3000 Euro. Die Entscheidung des BGH dürfte nach Einschätzung von Kläger-Anwalt Guido Lenné aber Signalwirkung für mehrere Hundert ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland haben.
Nach der Staatspleite vor 13 Jahren hatte sich Argentinien mit den meisten Anleihe-Gläubigern auf einen Schuldenerlass geeinigt. Manche hatten sich der Vereinbarung aber nicht angeschlossen. Zu diesen „Umschuldungsverweigerern“ gehören die Kläger in den beiden vorliegenden Fällen, die mit ihren Ansprüchen bereits vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main Erfolg hatten. Der BGH wies nun die Revision der Republik Argentinien zurück. Argentinien wurde laut Anwalt Lenné zwar bislang in unteren Instanzen „regelmäßig zur Zahlung verurteilt“. An deutsche Kapitalanleger habe das südamerikanische Land seine Schulden dennoch bisher nicht zurückgezahlt, kritisierte er. Die Vollstreckung sei „sehr schwierig“.
Einen besonders heftigen Streit ficht Argentinien mit einigen Hedgefonds aus, die Bonds günstig aufgekauft hatten und auf volle Auszahlung von insgesamt 1,33 Milliarden Dollar samt Zinsen klagen. Die Regierung in Buenos Aires wirft ihnen vor, Profit aus der Notlage des Landes schlagen zu wollen. Weil Argentinien die Zahlung verweigert, wurde im Sommer ein erneuter Zahlungsausfall festgestellt.
2 Kommentare zu "Staatspleite mit Folgen: Argentinien muss deutsche Anleger auszahlen"
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Mich würde ja mal interessieren, ob die Anleihenbesitzer jetzt einen Vollstreckungstitel erwirken können und ggf. damit bei der Argentinischen Botschaft Pfänden können. :-D ... Die Staatskarossen sind wahrscheinlich geleast und nicht pfändbar, aber der ein oder andere repräsentative Objekt mit Wert wird sich doch wohl finden lassen.
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Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Mich würde ja mal interessieren, ob die Anleihenbesitzer jetzt einen Vollstreckungstitel erwirken können und ggf. damit bei der Argentinischen Botschaft Pfänden können. :-D ... Die Staatskarossen sind wahrscheinlich geleast und nicht pfändbar, aber der ein oder andere repräsentative Objekt mit Wert wird sich doch wohl finden lassen.
Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.