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Strafverfahren S&K-Gründer scheitert mit Revision vor dem Bundesgerichtshof

Es ist eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die S&K-Gründer und ihre Komplizen sollten Anleger um 240 Millionen Euro gebracht haben.
06.09.2019 - 18:28 Uhr Kommentieren
Die beiden S&K-Firmengründer sollen mehrere tausend Anleger mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem um ihr Geld gebracht haben. Im Gerichtssaal treffen sie auf die wütende Zuschauer. Quelle: dpa
S&K-Betrugsprozess in Frankfurt

Die beiden S&K-Firmengründer sollen mehrere tausend Anleger mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem um ihr Geld gebracht haben. Im Gerichtssaal treffen sie auf die wütende Zuschauer.

(Foto: dpa)

Es war ein Mammut-Prozess, den das Frankfurter Landgericht erst nach 110 Verhandlungstagen abgeschlossen hatte. Knapp zweieinhalb Jahre später steht nun fest: Das Verfahren um die Frankfurter Immobilienfirma S&K muss nicht wieder aufgerollt werden.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mitteilte, hat er die Revision des S&K-Co-Gründers Jonas K. und eines Mitarbeiters verworfen. Damit ist das Urteil gegen die beiden rechtskräftig. Nach dem ersten S&K-Gründer muss nun wohl auch der zweite seine Haftstrafe antreten.

Das S&K-Verfahren hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte den beiden Gründern der Immobilienfirma sowie vier weiteren Männern schweren bandenmäßigen Betrug und ebensolche Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollten sie etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.

Bereits im Februar 2013 waren die sechs Männer im Rahmen einer deutschlandweiten Razzia festgenommen worden, ihre 3150-seitige Anklageschrift stellten die Frankfurter Staatsanwälte erst 2015 fertig.

Zur Ermittlungsakte gehörten rund 1000 Ordner, insgesamt hatten die Ermittler 100 Terrabyte Daten erfasst. Die Verhandlung vor dem LG Frankfurt begann im September 2015.

Das erste Urteil gab es im Dezember 2016: Wegen Krankheit war das Verfahren gegen einen Hamburger Unternehmer abgetrennt worden. Er wurde wegen schwerer Untreue und Anstiftung zur Untreue verurteilt.

Das Urteil gegen die verbliebenen fünf Angeklagten folgte im März 2017. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich vier von ihnen bereits vier Jahre in Untersuchungshaft – einer war nach einem Geständnis bereits im Mai 2016 aus der Haft entlassen worden.

Vorausgegangen war dem Urteil eine Verständigung zwischen der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten. Im Rahmen dieses „Deals“ hatten die Staatsanwälte ihre Anklagevorwürfe auf einzelne Punkte beschränkt und insbesondere den Vorwurf des Betrugs fallen gelassen. Im Gegenzug gaben die Angeklagten Geständnisse ab.

Die beiden Firmengründer und Hauptakteure, Stephan S. und Jonas K. waren wegen Untreue und Anstiftung zu derselben zu Haftstrafen von jeweils achteinhalb Jahren verurteilt worden. Ihre Geschäftspartner Marc-Christian S. und Thomas G. wurden zu sechs Jahren wegen Untreue beziehungsweise viereinhalb Jahren wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.

Im Anschluss hatten Jonas K. und Marc-Christian S. Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Stephan S. dagegen hatte seine Haftstrafe noch 2017 angetreten und war im Sommer dieses Jahres wieder auf freien Fuß gekommen.

K. muss die verbleibende Haftzeit jetzt wohl noch nachholen. Für wie lange er wieder ins Gefängnis muss, wurde am Freitag nicht bekannt. Ein mit dem Verfahren vertrauter Anwalt rechnet – analog zur Haftzeit von S. – mit etwa anderthalb bis zwei Jahren.

In einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde die S&K-Immobiliengruppe insbesondere durch die Partybilder der Unternehmenschefs S. und K. Sie zeigen das, was die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnete: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten. Stephan S. und Jonas K. lebten und liebten wohl den Exzess.

Derweil hoffen Tausende Anleger noch immer, dass sie zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Die Zivilverfahren laufen zum Teil noch.

Mehr: Der Aufstieg und Fall von S&K: Lesen Sie in unserem Dossier, das zum Prozessbeginn im September 2015 veröffentlicht wurde, alles über die Gründer und wie sie das Geld verprassten, die Anleger und wie sie über den Tisch gezogen wurden sowie die Mitschuldigen und wie sie das System unterstützten.

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