Wer ein Tier findet und an sich nimmt, hat den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen.
Sie sind zwar nicht verpflichtet, den Eigentümer aufzuspüren. Allerdings können Sie Tier und Herrchen oft ganz einfach helfen: Häufig sind Tiere am Ohr oder der Innenseite der Schenkel tätowiert, Vögel häufig beringt. Vor allem Hunde und Katzen tragen oft einen Mikrochip unter der Haut. Tierärzte können mit einem speziellen Gerät die Registrierung ablesen und so den jeweiligen Halter ermitteln. Der Finderlohn bei Tieren beträgt drei Prozent ihres Wertes.
Wenn Sie eine Kennzeichnung gefunden haben, ist eine effektive Suche über das Haustierregister des Tierschutzbunds möglich. Sie können dort gleich online prüfen, ob diese Nummer registriert ist. Der Verein Tasso widmet sich ebenfalls der Registrierung von Tieren sowie der Rückvermittlung von Fundtieren.
Ist der Eigentümer unbekannt, muss der zuständigen Behörde – meistens ist das die Gemeinde – der Fund unverzüglich angezeigt werden. Tiere können bei der nächsten Polizeidienststelle oder im Tierheim abgegeben werden.
Sie können Fundtiere aus dem Tierheim zunächst nur in Pflege nehmen. Dazu ist es nötig, mit dem Tierheim einen Abgabevertrag zu schließen. Die Schutzgebühr, die dabei erhoben wird, variiert je nach Tierart und Alter. Bei Hunden und Katzen fallen im Schnitt zwischen 80 bis 200 Euro an. Meldet innerhalb von sechs Monaten niemand seine Ansprüche auf das Tier an, geht es automatisch an Sie über. Sollte der frühere Eigentümer jedoch noch auftauchen, muss er Ihnen die notwendigen Ausgaben ersetzen, die Sie für Pflege, Tierarzt und Gebühren hatten.
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