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Streitfall des Tages Was Bürger wissen dürfen

Aufträge an Unternehmen, unter Verschluss gehaltene Gesetzesentwürfe oder Kosten für Prestigebauten – viele Entscheidungen möchten Politiker oder Behörden geheim halten. Wann Bürger ein Recht auf Auskunft haben.
  • Ulrich Lohrer
06.02.2012 - 10:23 Uhr 3 Kommentare
Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres

In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Der Fall

Aufträge durch den Staat nehmen für einige Branchen und Unternehmen einen hohen Stellenrang ein. Damit die Kosten für die Steuerzahler niedrig und die Vergabe für die Bewerber fair ablaufen, werden diese Aufträge ausgeschrieben. Doch wie können die Entscheidungen überprüft werden?

Ein Büromaterialhändler hatte sich im Jahr 2006 erfolglos an einer Ausschreibung über die Lieferung von Drucker-Verbrauchsmaterial an eine Bundesbehörde beteiligt. 2009 erhielt er auf Nachfrage die Auskunft, der Auftrag wäre nicht an ihn vergeben worden, weil ein bestehender Vertrag wegen des Nichterreichens der vertraglich vereinbarten Mindestmenge noch nicht beendet sei.

Dem Händler schien dies unplausibel und wollte dies anhand des Lieferanten-Reportings der Behörde, die Aussagen über die gelieferten Mengen enthalten, kontrollieren. Dabei bezog er sich auf sein Recht als Staatsbürger auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§ 1 IFG).

Nachdem ihm die Behörde mit Verweis auf das Vertraulichkeitsgebot im Vergaberecht verweigert wurde, hat er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Akteneinsicht geklagt – und Recht bekommen (VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2011; AZ: K 3505/09).

Die Relevanz


Trotz Informationsfreiheitsgesetz verweigern Behörden und Ministerien immer wieder Bürgern die Akteneinsicht. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf andere Gesetze oder Interessen des Staates, die höher als das Recht auf Informationsfreiheit des Bürger zu bewerten seien. Zudem existieren nicht für alle Bundesländer und Kommunen solche Gesetze oder vergleichbare Beschlüsse.

Oft müssen Bürger ihr Recht auf Informationsfreiheit erstreiten. Ausgerechnet das Bundesjustizministerium (BMJ) von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verweigerte einem Anwalt die Auskunft über Vorbereitungsakten des BMJ für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, da es sich um ” typische Regierungstätigkeiten“ handle. Das BMJ holte sich damit vom Bundesverwaltungsgericht am 3. November 2011 eine beschämende Niederlage ein.

Das Recht auf Informationsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil eines Staates mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung. Nur wenn die Handlungen der staatlichen Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative, also Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichte – für den Bürger als Souverän nachvollziehbar und transparent sind, besteht für diese eine Legitimation. Intransparenz staatlicher Entscheidungen fördert zudem Machtmissbrauch, Ineffizienz und Korruption.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, kritisiert, dass „das vor fünf Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz eine Vielzahl Ausnahmeregelungen enthält, nach denen staatliche Stellen die Herausgabe von Informationen verweigern können. Diese Ausnahmen müssen überprüft und eingeschränkt werden.“

Nach einem Rating des Center for Law and Democracy nimmt Deutschland unter 89 untersuchten Ländern mit Informationsfreiheitsgesetzen den fünfletzten Rang ein. Gemessen wurde unter anderem der Umfang der Auskünfte der Behörden, das Anfrageprozedere und die Ablehnungsmöglichkeiten. In Europa wurden der Informationsrechte für die Bürger von Finnland, Großbritannien, Irland und die Niederlande im Rating relativ gut bewertet. Allerdings sagt das Rating noch nichts darüber aus, wie die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze umgesetzt und von den Bürgern in Anspruch genommen werden.

Einen Anhaltspunkt dafür bieten Internetportale, die die Auskunftsanfragen der Bürger auswerten. Besonders stark in Anspruch genommen werden die Dienste in Großbritannien. In Deutschland wurden 2010 auf Bundesebene nur 1557 Anfragen von Bürgern auf Akteneinsicht gestellt, davon wurden 799 voll und 200 teilweise gewährt. 320 Anfragen wurden abgelehnt, der Rest befand sich noch in Bearbeitung.

In den Vorjahren lag die Anzahl der Anfragen mit Ausnahme beim Inkrafttreten des Gesetzes (2006: 2278 Anfragen) meist sogar darunter. „ Die Bundesländer führen leider keine Statistiken über die nach den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen gestellten Anträge in den Landes- und Kommunalverwaltungen“, sagt Dieter Hüsgen von Transparency International Deutschland. „Nach Schätzungen werden in Nordrhein-Westfalen bis zu tausend Anträge jährlich gestellt, in den kleinen Bundesländern teilweise kaum hundert Anträge jährlich.“

Welche Auskünfte Bürger verlangen dürfen
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3 Kommentare zu "Streitfall des Tages: Was Bürger wissen dürfen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Deutschland muss, um zu Europa und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren sowie Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe NIS Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere Republik von Transparency Deutschland).

  • SHAEF, sollte es heißen.

    wir sind nun einmal eine Firma, keine souveräner Staat. Nicht dass es schlimm ist, aber man kann sich den Gang zur Wahlurne genauso ersparen, wie sich für die deutsche Sache einzusetzen. Trotzdem erklärt das alles, warum Deutschland so mit Überlichtgeschwindigkeit in die EU / Euro voll aufgenommen werden will.

    Mit der von uns geführten EU sind wir endlich wieder (völkerrechtlich) ein Staat.

    Das alles hat für uns keinen direkten Einfluss, aber es erklärt viel. Wir haben eben doch die weisesten und besten Politiker der Welt. Nur eben, der Proll auf der Straße versteht nicht die Hintergründe und unterstellt den Politikern Dummheit. Aber warum sollen die Politiker denn den Proll aufklären.

    Es gibt doch das Internet, wo sich jeder informieren kann.



  • SHARF sagt mir zwar nichts (und Wikipedia und Google spuckten hierzu auf den ersten Blick auch nichts aus), aber zwischen den Zeilen bin ich Ihrer Meinung.

    Dass das Deutschland (BIP und Bevölkerung) immer wachsen müssen, wie ein Unternehmen, finde ich schon lange suspekt. Wer profitiert denn davon, bzw., wer ist Anteilseigner ? Ihnen oder mir kann es doch reichlich egal sein wie hoch das deutsche BIP ist, solange wir in würde arbeiten und uns unsere Unterkunft, Nahrung und sonstige Versorgung leisten können. Mit der Höhe des BIP haben diese Faktoren des einzelnen Deutschen schon lange nichts mehr gemein. Auch frage ich mich: Welches Recht maßt sich denn bspw. der Verfassungsschutz an, wo wir doch gar keine Verfassung haben ... Die Haustürverkäufer-Tricks, uns das Grundgesetz, über das weder die BRD-Bevölkerung, noch die Ost-Bevölkerung jemals abgestimmt haben, als Verfassung verkaufen zu wollen sind nur lächerlich.

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