Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Streitfall des Tages Wenn der Banker Kunden riskante Papiere aufschwatzt

Ein Urteil macht tausenden Anlegern Mut. Banker dürfen Kunden keine riskanten Papiere empfehlen, auch wenn die Kunden die Gefahren kennen. Wer Anspruch auf Schadenersatz hat - und wer auf den Verlusten sitzen bleibt.
25.07.2011 - 12:10 Uhr 6 Kommentare
Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres

In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.


Der Fall


Eine Anlegerin mit einem Depot im Wert von drei Millionen Euro hat gegen die Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) eine Rückabwicklung des Kaufes von Investmentfonds erreicht. Die Bank muss laut Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 8 O 290/10) Schadenersatz in Höhe von 220.445 Euro plus Zinsen bezahlen.

Die Anlegerin hatte 2007 auf Anraten der Bank zwei Investmentfonds gekauft: den weltweit investierenden Aktienfonds Lingohr-Systematic-LBB-Invest (WKN 977479) und den Fonds Henderson Horizon Pan European Property Equities Fund (WKN 989232), der sich auf Immobilienaktien konzentriert. Das Landgericht ging von einer Fehlberatung durch die Bank aus, die eine vollständige Rückabwicklung der Geldanlage zur Folge hatte.

Die Begründung der Richter: Die empfohlenen Fondsanteile überschritten die Risikoklasse, die bei der Kundin im Jahr zuvor im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs ermittelt wurde. Die Wertpapiere zählen zur Risikoklasse D (wachstumsorientiert), obwohl laut der letzten Beratung im Jahr zuvor nur Papiere der Risikoklasse C (chancenorientiert) infrage kamen.

Dabei spielte es nach Auffassung der Richter keine Rolle, dass die Anlegerin risikoreichere Wertpapiere bereits im Depot liegen hatte und über langjährige Anlageerfahrung verfügte.

Neue Hoffnung für tausende Geldanleger
Seite 123Alles auf einer Seite anzeigen
6 Kommentare zu "Streitfall des Tages: Wenn der Banker Kunden riskante Papiere aufschwatzt"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Jeder ist doch schlussendlich selbst dafür verantwortlich, was er mit seinem Geld macht. Die Angebote eines Beraters stellen lediglich eine Empfehlung dar, darüber NACHDENKEN und sich INFORMIEREN ist die Plficht eines jeden Einzelnen. Beim Kauf eines neuen Handys für ein paar hundert Euro werden Stunden für die Suche, welches das beste Gerät ist, aufgewendet aber bei der Geldanlage nicht. Selber schuld, wenn man blind jemandem vertraut, dessen Beruf es ist, Finanzprodukte zu verkaufen. Wozu hat der Mensch denn ein Gehirn, wenn nicht zum denken?

    Andersrum beschwert sich doch auch keiner. Ich habe es zumindest noch nie erlebt, dass ein Kunde, der aufgrund einer Fehlbereitung "zu viel" Gewinn gemacht hat, diesen brav bei der Bank abgeliefert hat. Nur wenn es schief geht, will man die Verantwortung und die Konsequenzen der eigenen (!) Kaufentscheidung auf einen Dritten abwälzen. Großes Kino!

  • Guten Tag,....Wenn Sie wuessten was so als Anlageberater bei Banken herumlaueft! ?..... Nie aber auch Niemals geht es um's beraten;... nein es geht darum ein Finanzprodukt das keine Sau begriffen hat,... an den Mann zu bringen. Scheissegal wie und an wen. Boni und Sonderzahlungen richten sich nach " Leistung ". Und Leistung heisst " Klauen, betruegen, uebers Ohr hauen. Einer meiner frueheren " Vorgesetzten " war Moebelpacker dann Autoverkauefer und Versicherungsfritze. Seine einzige Qualifikation war ein Reisepass der " Grande Nation ". Er wurde mittlerweile vor die Tuer gesetzt. Er hatte sogar die Bank betrogen. Aber auch das war kein Einzelfall. Besten Dank

  • SgBerater, kann ihr Jammern nicht verstehen, bin auch bei einer Bank und habe gesehen, dass einige Kollegen den Zocker genutzt und den Knall verursachten! Viele Berater können selbst die Derivate Produkte nicht durchschauen und erklären ja nur, wie sie selbst verstanden haben, der Rest wird erst vor Gericht geklärt. Die wenigen Berater die etwas nicht verkaufen, was sie selber nicht verstanden haben, sind nur eine Handvoll. Sie tun so, als seien alle unschuldig.Mitnichten! Ein normaler Kunde ist kein geübter Handelsblattleser, sonst wäre er dem einen oder anderen Angebot nicht aufgesessen. Bei einer Waschmaschine bekomme ich auch Garantie und bei Defekt ist die Rechtslage ziemlich klar. Dass es auch Kunden gibt, die selber schuld sind und meinen, sie hätten Anspruch ist auch mir klar. So ist das Leben. In Zukunft brauchen Sie sich die Bewertunmgsbögen sparen, weil viele schlicht nicht mehr zur Bank gehen und/oder ihr Geld woanders anlegen. Diese Zeche zahlen alle!

  • Weiter So - Deutschland !! Vorbild USA.

    Wir entziehen uns jeglicher Verantwortung, und wenn's schief geht findet unser Anwalt schon irgendeinen Schuldigen - Das Paradies auf Erden!

    Ich kenne bereits viele Berater, die sich aus dem Anlagegeschäft zurückgezogen haben, obwohl sie ihren Job immer gerne und zur Zufriedenheit der Kunden gemacht haben. Aber wer hat schon Lust, 245.897 Seiten Beratungsdokumentation anzufertigen und dann immer noch Gefahr zu laufen, etwas vergessen zu haben?

    Aber Schuld ist doch die Branche selbst. Alles wird hingenommen, keiner traut sich mal, an die Öffentlichkeit zu gehen und klar zu sagen, was für ein Schwachsinn der Beraterbranche mittlerweile aufgebürdet wird.

    Wer immer den Schwanz einzieht, darf sich über die Gesetzgebung und derartige Folgeurteile wirklich nicht wundern.

    Wer heute noch seine berufliche Zukunft in der Anlageberatung sieht, sollte sich das wirklich ganz genau überlegen. Kein Mediziner muss derartigen Protokollwahnsinn betreiben, und wahrscheinlich hat selbst ein Zuhälter einen besseren Ruf als der Banker...

  • Ich kann mich meinem Vorredner nur anschliessen.
    Ich selbst bin als Anlageberater bei einer Bank angestellt.
    Wenn das Thema Dokumentation aufkommt, schütteln die meisten Kunden nur mit dem Kopf.
    Ich finde es gut, sich ein komplettes Bild seines Kunden machen zu können mir allen Anlageformen, aber es gibt auch Kunden die mehrere Strategien verfolgen und neue Anlageformen ausprobieren wollen, wie den jetzigen "Rohstoffboom".
    Interessant ist es auch, dass nur Banken diese Wertpapierdienstleistungen protokollieren müssen, hingegen freie Finanzdienstleister verkaufen können was Sie wollen.
    Deshalb mein Appell: Entweder alle oder keine!
    Alleine schon die Überschrift des Artikels bringt mich zum Kopfschütteln.
    "Aufschwatzen".. Ich als Kunde kann nicht immer erwarten, dass der Bankkaufmann richtige Entscheidungen trifft. Es liegt auch im Interesse des Kunden sich vorher zu informieren.Es kann nicht sein, dass ein Kunde keine Ahnung hat, das Produkt aber trotzdem kauft, nachdem ich Ihm Kenntnisse und Erfahrungen über dieses Produkt vermittelt habe und er dann eine Woche später kommt und das Geschäft rückabwickeln lässt, weil der Kunde den Verbraucherschutz auf seiner Seite stehen hat und diese immer einen Grund für die "Ahnungslosigkeit des Kunden" finden.
    Außerdem ist es schade zu sehen, dass Banken weiterhin das Thema Nummer 1 bei Verbraucherschützern sind, obwohl wir in anderen Branchen ähnliche Probleme haben.
    Ich bin auch davon überzeugt, dass der Verbraucherschutz bald alles so eingeschränken wird, dass wir bald keine Wertpapiergeschäfte mehr in unserem Haus machen werden.

    Wie gesagt: Transperenz in jeder Branche oder man lässt es einfach sein!

  • Absolut unverständlich!
    Die meine persönliche Risikoneigung kann sich doch im Laufe der Zeit ändern. Je nachdem welche Ziele ich mit meinen Anlagen verfolge gibt es sowieso unterschiedliche Risikoprofile.
    Wenn du mein Bankberater das erkennt und weiss, dass ich verschiedene Risikoarten mit meiner Geldanlage abdecken sollte, ist es doch auch richtig wenn er mir dementsprechend Anlagevorschläge verkauft.

    Ich warte auf das erste Urteil, wo ein Kunde Schadensersatz von der Bank bekommt, weil er eine zu konservative Anlage empfohlen bekommen hat. Hätte er nach eigenen Angaben dann doch eine risikoreichere Anlage gewählt, hätte sich bei dem Daxanstieg das Geld verdoppelt.

    Abwarten. So etwas wird auch noch kommen.

    Wir Verbaucher werden in ein paar Jahren merken, dass das Vorgehen gegen die Banken im Bereich WPHG doch nicht so richtig war. Spätestens wenn man mal einen unabhängigen Rat benötigt und die Bank alle auskünfte verweigert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%