Unter dem Titel „Leistungen und Provisionen transparent“ veröffentlichte der Verein „Wohnen im Eigentum“ eine Untersuchung zu Makler- und Kundenbefragungen. Hier die wichtigsten Ergebnisse.
Die als „ortsüblich“ ausgegebenen und empfohlenen Provisionssätze der Branche und der Maklerverbände sind nicht mehr zeitgemäß. Verbraucher zahlen deutlich weniger, allerdings muss differenziert werden zwischen Regionen mit einer reinen Käuferprovision und Regionen mit einer Provisionsteilung zwischen Verkäufern und Käufern.
Eine Schätzung auf der Basis der durchgeführten Befragungen ergibt, dass die am Markt aktuell erzielten (Gesamt-)Provisionen ca. 20 Prozent unter den sogenannten ortsüblichen Maklerprovisionen liegen. Nennen die Makler und ihre Verbände auf Anfrage eine Gesamtprovision von 5,80 bis 6,96 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie inklusive Mehrwertsteuer, so erhalten sie derzeit tatsächlich sehr oft nur Provisionen in der Bandbreite von 4,6% bis 5,6 Prozent inklusive Mehrwertsteuer.
Im Rahmen dieser Untersuchung gaben ein Drittel der Käufer und ein Viertel der Verkäufer an, zu handeln. Zwei Fünftel aller verhandelnden Kunden erreichten Nachlässe in der Provisionshöhe. Insbesondere verhandelten Käufer dort, wo sie allein die Provisionslast tragen mussten. Es zeigte sich, dass (nur) zwei Fünftel aller verhandelnden Kunden Nachlässe in der Provisionshöhe erreichten. In jüngerer Zeit nahm die Verhandlungsquote deutlich zu.
Die Kundenbefragung ergab, dass bei vielen Maklerkunden Unsicherheit darüber besteht, ob und wann ein Maklervertrag zustande gekommen ist, wie hoch die Provisionsansprüche tatsächlich sind und wann die Provision zu zahlen ist. Hier zeigt sich: Das Verbraucherwissen und das Problembewusstsein über den Maklervertrag sind zu gering, die Informations- und Beratungsmöglichkeiten ebenfalls. Ein erhebliches Problem besteht darin, dass Absprachen mit Maklern zu wenig schriftlich fixiert werden.
Der Maklerauftrag führt überwiegend, aber nicht immer zum angestrebten Erfolg (Abschluss eines Kaufvertrags). Schätzungsweise (mindestens) ein Viertel der Aufträge von Verkäufern bleibt erfolglos, mitunter bei Laufzeiten von über einem Jahr. Einige Kunden haben den Makler (mehrfach) gewechselt, teils mit, teils ohne Erfolg. Die Verantwortung für scheiternde Aufträge wird teils den Maklern, teils den Marktverhältnissen zugeschrieben.
Ein Viertel der Kunden übte erhebliche Kritik an den Makleraktivitäten. Als Probleme wurden insbesondere genannt: geringe Aktivität, Ineffizienz, zu hohe Provisionen, ein sie benachteiligender Maklervertrag, Inkompetenz, Preisdrückerei und Illoyalität.
Obwohl der Preis der Immobilie für den Erfolg eines Geschäftes einen zentralen Stellenwert hat, wurde nur in der Hälfte aller Fälle (51%) der Wert der jeweiligen Immobilie mit den Kunden genau erörtert.
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Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Das müßten auch die Münchner Amtsrichter in ihrer Studienzeit irgend wann einmal gehört haben. Wie richtig im Artikel geschrieben, macht der Satz: Kaufpreis + Maklerprovison nur beim Käufer Sinn, (der Verkäufer zahlt keinen Kaufpreis). Diese Formulierung als zu ungenau anzusehen ist wohl an den Haaren herbeigezogen und wohl dem Umstand geschuldet, dass die Richter im Fach Deutsch geschlafen haben oder der deutschen Sprache nicht ganz mächtig sind.
Was Fred in seinem Leserbrief schreibt, bezüglich Maklerhaftung schreibt ist total aus der Luft gegriffen.
Sollte sich ein Makler wirklich so verhalten (auch da gibt es schwarze Schafe), kann er seinen Job nach den ersten Rechtstreitigkeiten an den Nagel hängen.
pippifax,
wenn Verwaltng und Vermittlung durch dasselbe Unternehmen (!) erfolgen, musst du keine Provision zahlen.
Oftmals haben clevere Immoheinies deswegen zwei Unternehmen - eines zur Verwaltung und eines zur Vermittlung.
Du hast zwar dann unter Umständen mit derselben Person zu tun (identischer Geschäftsführer) aber der "Verwalter" ist
formal nicht der Vermittler.
Für mich ist klar: Ich kaufe nichts über Makler, bzw. ziehe dessen Provision sofort doppelt(!) vom Kaufpreis ab.
Wenn der Verkäufer einen braucht, soll der ihn auch bezahlen.
Für den Käufer ist der Makler auch neben der Provision nachteilig, weil der Makler leider in der Regel nicht für gegebene Infos haftet. Beachtet den Passus "nach Angaben des Verkäufers ohne Gewähr"
in Anzeigen.
Der Makler kann also auch ein Vermögensrisiko darstellen. Abgesehen davon hat er vom Objekt oft überhaupt keine oder nur sehr oberflächliche Ahnung.
Im Gegensatz zu dem Verkäufer, der über verborgene Altschäden die ihm bekannt sind (Wasserschaden, Bodenverunreinigungen z.B.) Auskunft geben muss, bzw. bei Verschweigen evtl. schadensersatzpflichtig wird.
Deswegen nach Erstbesichtigung und ernsthaftem Interesse
UNBEDINGT einen weiteren Besichtigungstemin mit dem Eigentümer
durchführen und mind. einen Zeugen mitbringen.
Alles Besprochene schriftlich festhalten und vor Beurkundung auch unterschreiben lassen.
Man kann auch vor dem Notar in dessen Gegenwart nochmal alle Fragen zu Altlasten und Schäden durchkauen und ggf. die
Angaben des Verkäufers in den Kaufvertrag aufnehmen lassen.
Wenn der Verkäufer zu sehr mauert, nicht abschließen.
Kostenfrei!
Keine Hemmungen, der Notar ist dazu da eine faire
und sichere Kaufabwicklung zu gewährleisten. Und dazu gehört auch mehr als Prüfen des Grundbuchs.
Gebühren kassiert der eh genug.
Viele Leute kaufen Immobilien - die größte Investition in ihrem Leben, an der sie 30 Jahre abzahlen - viel zu schnell und leichtsinnig.
Sie haben folgenden Fall in Ihren Dokumentationen nicht berücksichtigt:
Makler ist gleichzeitig Verwalter einschl. Beauftragter des Wohnungseigentümer hinsichtlich Vermietung der Wohnung.
Beim Verkauf dieser Wohnung verlangt der Makler auch noch Provision.
Das scheint mir nicht rechtens. Hierzu hätte ich gern etweas von Ihnen zu lesen bekommen!!
Pippifax, Schleswig
Sie haben folgenden Fall in Ihren Dokumentationen nicht berücksichtigt:
Makler ist gleichzeitig Verwalter einschl. Beauftragter des Wohnungseigentümer hinsichtlich Vermietung der Wohnung.
Beim Verkauf dieser Wohnung verlangt der Makler auch noch Provision.
Das scheint mir nicht rechtens. Hierzu hätte ich gern etweas von Ihnen zu lesen bekommen!!
Pippifax, Schleswig
Klar, Eine Forderung von über 40.000 Euro ist vor einem "Amtsgericht" verhandelt worden... Hinzu kommt, dass die Rechtsauffassung des Gerichts mehr als fraglich ist.
Käufer sollten vor allem darauf achten, dass sie nicht wie Einmalkunden behandelt werden: eine Immobilie kaufen die meisten Interessenten vermutlich nur einmal im Leben; was dazu führen kann(!)dass das Verkaufsverhalten weniger seriös praktiziert wird: http://www.servicereport.eu/2011/transfer-von-immobilien-ist-vertrauenssache-zertifizierte-makler-vermitteln-rechtssicher
"Besser vorher mit dem Makler hart verhandeln und das Verhandlungsergebnis klar im Vertrag festschreiben, als nach Abschluss des Kaufvertrags mit ihm zu streiten."
Besser ist es vor allem, wenn sich der Verkäufer bei der Beauftragung eines Maklers klar macht, dass alles, was der Käufer dem Makler zahlen soll, vom Kaufpreis abgezogen ist.