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Streitfall des Tages Wenn der Makler plötzlich mehr Geld will

Wenn Makler und ihre Kunden nicht klar die Immobiliencourtage regeln, kann es Ärger geben. Ein Hinweis zur Provision im Exposé muss nicht immer ausreichen. Wer Zehntausende Euro zurückfordern kann.
16.04.2012 - 09:57 Uhr 7 Kommentare
Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres

In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.


Der Fall

In München sollte ein Anwesen für 1,2 Millionen Euro verkauft werden. Der Eigentümer gab einem Makler den Auftrag, nach einem geeigneten Käufer Ausschau zu halten. Auf Grund einer Internetanzeige meldete sich auch bald ein Interessent.

Bei dem Besichtigungstermin wurde auch ein Exposé übergeben: Darin war der Kaufpreis zuzüglich 3,57 Prozent Maklercourtage angegeben. Und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers war die Passage enthalten, dass es gestattet sei, für beide Parteien als Makler provisionspflichtig tätig zu sein. Durch diesen Passus glaubte sich der Makler sicher, von beiden Seiten Provision verlangen zu können.

Nach dem üblichen Gefeilsche kaufte der Interessent schon bald die Immobilie. Er hatte den endgültigen Kaufpreis auf 1,088 Millionen Euro herunter gehandelt. Die Maklerfirma kassierte erst beim Verkäufer und verlangte weitere 42.840 Euro vom Käufer. Dieser lehnte eine Zahlung aber ab. Seine Begründung: „Eine Maklerprovision ist mit mir nicht vereinbart worden.“ Die Maklerfirma klagte daraufhin vor dem Amtsgericht.

Die Richterin des Amtsgericht München (Az.: 222 C 5991/11) wies die Klage des Maklers jedoch ab. „Ein wirksamer Maklervertrag ist nicht zustande gekommen.“ Eine Provisionszahlung sei zwischen Makler und Käufer nicht ausdrücklich besprochen worden. Der Käufer habe auch nichts getan, woraus sich schließen lasse, dass er stillschweigend solch eine Forderung akzeptiert hätte.

Wer sich an einen Makler wende, der mit Angeboten werbe, erkläre dadurch noch nicht seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision, so die Richterin. „Vielmehr darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb eine Leistung für den Verkäufer erbringt.“

Ein Maklervertrag komme erst zustande, wenn der potentielle Käufer nachweislich von dem Provisionsverlangen erfahren habe und dieser aufgrund dieser klarer Information weiterhin die Dienste des Maklers in Anspruch nehme: „Der Vermerk auf dem Exposé erfüllt diese Voraussetzungen nicht.“ Schließlich ergebe sich daraus nicht, ob der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer Provision verlange oder ob lediglich die eigentlich vom Verkäufer zu zahlende Provision vom Käufer übernommen werden solle.

Auch der Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maklerfirma, dass es der Firma gestattet ist, für beide Vertragspartner als Makler tätig zu werden, reiche nicht aus, wenn sich daraus nicht klar ergibt, ob und unter welchen Voraussetzungen dies tatsächlich geschieht.

Die Relevanz

Auch wenn sich vor Ort bestimmte Provisionen als „üblich“ herausgebildet haben, so gilt grundsätzlich: Die Höhe der Provision ist frei zwischen Makler und seinem Kunde verhandelbar. Die Höhe der Provision hängt damit auch von der Informiertheit des Kunden, seinem Verhandlungsgeschick und vor allem von der jeweiligen Marktsituation ab.

Viele Käufer und Verkäufer scheinen dies nicht zu wissen. Für weitere Missverständnisse sorgen, dass sich je nach Region unterschiedliche Provisionshöhen als marktüblich herausgebildet haben. Bei privaten Immobilienverkäufen fallen regelmäßig zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises an Provision an. Auch gibt es je nach Region Unterschiede, ob Käufer oder Verkäufer „üblicherweise“ die Provision bezahlt.

Da es beim Kauf von Immobilien meist um hohe Summe geht, kann aber Unklarheit über die Provsionsregelung schnell zum Streit führen.

Wer die Provision verhandeln kann
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7 Kommentare zu "Streitfall des Tages: Wenn der Makler plötzlich mehr Geld will"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Das müßten auch die Münchner Amtsrichter in ihrer Studienzeit irgend wann einmal gehört haben. Wie richtig im Artikel geschrieben, macht der Satz: Kaufpreis + Maklerprovison nur beim Käufer Sinn, (der Verkäufer zahlt keinen Kaufpreis). Diese Formulierung als zu ungenau anzusehen ist wohl an den Haaren herbeigezogen und wohl dem Umstand geschuldet, dass die Richter im Fach Deutsch geschlafen haben oder der deutschen Sprache nicht ganz mächtig sind.
    Was Fred in seinem Leserbrief schreibt, bezüglich Maklerhaftung schreibt ist total aus der Luft gegriffen.
    Sollte sich ein Makler wirklich so verhalten (auch da gibt es schwarze Schafe), kann er seinen Job nach den ersten Rechtstreitigkeiten an den Nagel hängen.

  • pippifax,
    wenn Verwaltng und Vermittlung durch dasselbe Unternehmen (!) erfolgen, musst du keine Provision zahlen.

    Oftmals haben clevere Immoheinies deswegen zwei Unternehmen - eines zur Verwaltung und eines zur Vermittlung.
    Du hast zwar dann unter Umständen mit derselben Person zu tun (identischer Geschäftsführer) aber der "Verwalter" ist
    formal nicht der Vermittler.

    Für mich ist klar: Ich kaufe nichts über Makler, bzw. ziehe dessen Provision sofort doppelt(!) vom Kaufpreis ab.

    Wenn der Verkäufer einen braucht, soll der ihn auch bezahlen.

    Für den Käufer ist der Makler auch neben der Provision nachteilig, weil der Makler leider in der Regel nicht für gegebene Infos haftet. Beachtet den Passus "nach Angaben des Verkäufers ohne Gewähr"
    in Anzeigen.

    Der Makler kann also auch ein Vermögensrisiko darstellen. Abgesehen davon hat er vom Objekt oft überhaupt keine oder nur sehr oberflächliche Ahnung.

    Im Gegensatz zu dem Verkäufer, der über verborgene Altschäden die ihm bekannt sind (Wasserschaden, Bodenverunreinigungen z.B.) Auskunft geben muss, bzw. bei Verschweigen evtl. schadensersatzpflichtig wird.
    Deswegen nach Erstbesichtigung und ernsthaftem Interesse
    UNBEDINGT einen weiteren Besichtigungstemin mit dem Eigentümer
    durchführen und mind. einen Zeugen mitbringen.
    Alles Besprochene schriftlich festhalten und vor Beurkundung auch unterschreiben lassen.
    Man kann auch vor dem Notar in dessen Gegenwart nochmal alle Fragen zu Altlasten und Schäden durchkauen und ggf. die
    Angaben des Verkäufers in den Kaufvertrag aufnehmen lassen.
    Wenn der Verkäufer zu sehr mauert, nicht abschließen.
    Kostenfrei!

    Keine Hemmungen, der Notar ist dazu da eine faire
    und sichere Kaufabwicklung zu gewährleisten. Und dazu gehört auch mehr als Prüfen des Grundbuchs.
    Gebühren kassiert der eh genug.
    Viele Leute kaufen Immobilien - die größte Investition in ihrem Leben, an der sie 30 Jahre abzahlen - viel zu schnell und leichtsinnig.

  • Sie haben folgenden Fall in Ihren Dokumentationen nicht berücksichtigt:
    Makler ist gleichzeitig Verwalter einschl. Beauftragter des Wohnungseigentümer hinsichtlich Vermietung der Wohnung.
    Beim Verkauf dieser Wohnung verlangt der Makler auch noch Provision.
    Das scheint mir nicht rechtens. Hierzu hätte ich gern etweas von Ihnen zu lesen bekommen!!
    Pippifax, Schleswig

  • Sie haben folgenden Fall in Ihren Dokumentationen nicht berücksichtigt:
    Makler ist gleichzeitig Verwalter einschl. Beauftragter des Wohnungseigentümer hinsichtlich Vermietung der Wohnung.
    Beim Verkauf dieser Wohnung verlangt der Makler auch noch Provision.
    Das scheint mir nicht rechtens. Hierzu hätte ich gern etweas von Ihnen zu lesen bekommen!!
    Pippifax, Schleswig

  • Klar, Eine Forderung von über 40.000 Euro ist vor einem "Amtsgericht" verhandelt worden... Hinzu kommt, dass die Rechtsauffassung des Gerichts mehr als fraglich ist.

  • Käufer sollten vor allem darauf achten, dass sie nicht wie Einmalkunden behandelt werden: eine Immobilie kaufen die meisten Interessenten vermutlich nur einmal im Leben; was dazu führen kann(!)dass das Verkaufsverhalten weniger seriös praktiziert wird: http://www.servicereport.eu/2011/transfer-von-immobilien-ist-vertrauenssache-zertifizierte-makler-vermitteln-rechtssicher

  • "Besser vorher mit dem Makler hart verhandeln und das Verhandlungsergebnis klar im Vertrag festschreiben, als nach Abschluss des Kaufvertrags mit ihm zu streiten."

    Besser ist es vor allem, wenn sich der Verkäufer bei der Beauftragung eines Maklers klar macht, dass alles, was der Käufer dem Makler zahlen soll, vom Kaufpreis abgezogen ist.

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