Nach den aktuellsten Stand der Statistik (2009) gibt es 202 Krankenkassen in Deutschland. Der Trend ist vor allem durch Fusionen und gegenseitige Übernahmen der Kassen eindeutig fallend: Zwei Jahre zuvor gab es noch 248 Krankenkassen (Stand 2009, Bundesministerium für Gesundheit).
Inklusive Rentnerinnen und Rentner sind in Deutschland 51,23 Millionen Menschen in Deutschland Mitglieder von Krankenkassen. Über das Prinzip der Versicherung von Familienangehörigen sind weitere 18,78 Millionen Menschen in den Kassen versichert (Stand 2009, Bundesministerium für Gesundheit).
Die Barmer GEK ist mit rund 8,6 Millionen Versicherten die größte Krankenkasse in Deutschland.
Einige Kassen geben ihren Mitgliedern eine Beitragsprämie. Spitze ist die G&V BKK mit 72 Euro pro Jahr. Eine Rückzahlung von 60 Euro pro Jahr bieten die BKK Wirtschaft & Finanzen und die hkk, 30 Euro zahlt derzeit die BKK A.T.U.
Der bundeseinheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Allerdings werden die Beiträge für Angestellte nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auf den Monat umgerechnet ist die Beitragsbemessungsgrenze 3712,50 Euro (2011) beziehungsweise ab nächstes Jahr 3825 Euro. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte allerdings bis zur sogenannten Verdienstgrenze in Höhe von 4125 Euro im Monat (2012: 4237,50 Euro).
Die gesündesten Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen leben in Baden-Württemberg, die kränksten in Sachsen. Dies ergibt sich aus dem Morbiditätsatlas der Barmer GEK. Allerdings gibt es nach Krankheiten große Unterschiede. Bei den Depressionen ist es jedoch exakt umgekehrt. Hier liegt der Osten weit unter dem Durchschnitt, während insbesondere in Bayern überdurchschnittlich viele depressive Versicherte leben. Nach den Ausgaben je Versicherten wird im Landkreis Vechta mit 1718 Euro am wenigsten und im Landkreis Bad Kissingen mit 2735 Euro am meisten für Krankenbehandlung ausgegeben.
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Schöner Reklame-Artikel für das o.g. Vergleichsportal - fein gemacht! ;-)
Es ist hilfreich und freundlich den Versicherten im Vordergrund zu stellen. Jedoch vermisse ich allen Reportagen zu Schließungen von gesetzlichen Krankenkassen, dass die Beschäftigten mit dem Folgetag arbeitslos sind. Sie haben keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist, sie erhalten keine Abfindungen. Im vorliegenden Fall der BKK für Heilberufe erhalten die Beschäftigten in den nächsten Tagen erst die Mitteilung, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.11 endet.
Hier ist eindeutig eine Lücke im SGB V, für die keiner Verantwortung übernimmt. Soviel zur SOZIALversicherung.