Bei einer Zahlungsaufforderung: Prüfen Sie zunächst, für wen das Geld eingetrieben wird. Wenn die Forderung unberechtigt ist, stellen Sie dem Inkassounternehmen gegenüber genau dar, warum aus Ihrer Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist.
Wenn es sich um Verträge handelt, die angeblich am Telefon geschlossen wurden, können Sie einen Mitschnitt des Gesprächs verlangen. Mit ihm lässt sich klären, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.
Schicken Sie Ihre Stellungnahme immer als Einschreiben mit Rückschein an das Inkasso-Unternehmen und informieren Sie gleichzeitig das Unternehmen, mit dem Sie den vermeintlichen Vertrag geschlossen haben.
Prüfen Sie, ob das Inkassobüro überhaupt beim zuständigen Land- oder Amtsgericht registriert ist. Das lässt sich im Rechtsdienstleistungsregister auch im Internet kostenlos kontrollieren: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/
Finden Sie keine Registrierung, zeigen Sie das beim zuständigen Gericht an. Denn ein nicht zugelassenes Inkassounternehmen handelt ordnungswidrig. Da können Bußgelder bis zu 5000 Euro verhängt werden.
Folgt trotz Ihrer Einwände ein gerichtlicher Mahnbescheid, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingereicht werden.
Auf keinen Fall irgendetwas bezahlen, auch keinen anteiligen Betrag. Das gilt als Anerkenntnis der Schuld. Ebenso wenig sollten Sie Ratenzahlungsvereinbarungen unterschreiben.
Hilfe, um sich gegen zweifelhafte Forderungen zu wehren, bieten Verbraucherzentralen und Schuldnerberater. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat eine Beschwerdestelle eingerichtet, wenn es um Inkassoforderungen einer Mitgliedsfirma geht. Der Verband kann bei Mitgliedern, die sich nicht an Berufspflichten halten, Sanktionen aussprechen und Geldbußen verhängen. Ob das Inkassobüro überhaupt Mitglied im BDIU ist, lässt sich unter http://info.inkasso.de/suchlist.nsf herausfinden.
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Na ja, ganz so persönlich wie im ersten Kommentar sollte man es nicht werden lassen. Wobei es in diesem nicht in die verkehrte Richtung geht.
Basis ist die in der heutigen Zeit zumindest in Dtld. gegebene sog. Privatautonomie. Heißt jeder egal wie geistig minderbemittelt darf Verträge abschließen.
Damit geht verantwortung einher, welche dümmlich verletzt wird, wenn solche Firmen Mahn- und Vollstreckungsbescheide zustellen lassen und dort bei dem vermeindlich Betrogenen selbst duch diese von einem Amtsgericht stammenden Schreiben keine Reaktion ausgelöst wird. Dabei ist der Wider- bzw. Einspruch so einfach.
Wer dies nicht tut ist leider dumm wie Stroh und wird im Leben auch sonst nichts auf die Reihe bekommen.
Im Übrigen lohnt es sich durchaus, entsprechende InkassoAnwälte wegen Beihilfe zum Betrug. u.ä. strafrechtlich anzuzeigen. Dort weiß man nämlich regelmäßig um das schmierige und rechtswidrige Geschäftsgebahren. Im Übrigen gibts öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen, die sich prima um Rat fragen lassen.
Also, über den Beitrag bin ich nun wirklich enttäuscht. Die Ratschläge sind vollkommen unpassend. Schließlich handelt es sich um Kriminelle, denen man mit bürokratischen Verfahren des Zivilrechts nicht beikommen kann. Die Masche ist immer dieselbe: Eine Betrugs-Firma erzeugt durch irgendeinen Trick eine geringe Forderung. Ein kriminelles Inkasso-Büro treibt die Forderung in exorbitante Höhen. Danach übernehmen kriminelle Anwälte. Meistens sitze die kriminelle Vereinigung im selben Gebäude. Eine Freundin von mir wurde selbst schon Opfer so einer kirminellen Vereinigung mit Sitz in Speyer. Die zuständige Justiz ist seit über 10 Jahren machtlos trotz über 100 Strafanzeigen. Die Amtsgerichte unterstützen die Betrügereien ja sogar, indem sie immer wieder die offensichtlich völlig unbegründeten Forderungen dann eintreiben. Und das über Jahrzehnte. Aber in der Dt. Justiz sitzen ja Beamte. Da ich aufgrund meiner Aktionen gegen die Betrüger in Speyer selbst in den Fokus der Anwälte gelangte und aufgefordert wurde, sofort hohe Summen zu überweisen, kann ich jedem Betroffenen nur folgende sehr erfolgreiche Methode empfehlen: Sofortiges Strafanzeige stellen mit dem Hinweis an die Staatsanwaltschaft, sich ggf. selbst zu wehren, da bei Untätigkeit der Justiz in jedem Fall Notwehr gegeben ist. Hinweis an die Anwälte, dass man gerne die hohe Summe zahlt. Allerding an die Jungs, die denen die Hütte abfackeln werden. Sorry, aber dann ist tatsächlich sofort Ruhe. Und wieder mal meine Aufforderung an alle, endlich die Staatsgläubigkeit abzulegen. Der Staat toleriert diese Betrügereien wissentlich seit Jahren.