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Streitfall des Tages Wenn Verkäufer unnötige Versicherungen aufdrängen

Wer in einem Elektronikmarkt ein neues Handy, einen DVD-Player oder Fernseher kauft, kennt das: Kaum hat der Kunde ein Gerät ausgewählt, soll er dafür eine Versicherung abschließen. Warum solche Policen nichts taugen.
02.10.2012 - 07:39 Uhr 1 Kommentar
Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres

In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Eine Canon 600 D mit Objektiv sollte es sein. Preis bei Amazon: 599 Euro, der Versand ist kostenfrei. Direkt unter den Produktmerkmalen und noch vor der Produktbeschreibung hat der Käufer drei verschiedene Zusatzversicherungen für das gute Stück zur Auswahl: Für 119,99 Euro verkauft ihm der Onlinehändler einen Geräteschutz für drei Jahre gegen Diebstahl, Bedienungsfehler, Sturz- und Flüssigkeitsschäden.

Knapp 120 Euro, das sind aufs Jahr gerechnet noch 40 Euro, im Monat also 3,33 Euro. Günstig genug um darüber nachzudenken – und kein Einzelfall. Denn wer eine neue Kamera, ein Laptop, ein Handy oder einen Küchenherd im Internet oder in einem großen Elektronikmarkt kauft, bekommt im Regelfall einen solchen Zusatzschutz angeboten.

Das ist entweder eine Garantieverlängerung für einige Jahre, damit der Händler auch am Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist noch kostenfrei repariert. Oder es handelt sich um eine Garantieerweiterung, die weit mehr abdeckt als üblich, nämlich beispielsweise wie im Fall der digitalen Spiegelreflexkamera Sturz- und Flüssigkeitsschäden sowie Diebstahl. Brillenkäufer kennen diese Situationen ebenfalls, denn auch ihnen vermittelt der Verkäufer gerne eine Rundum-sorglos-Police für die Sehhilfe.

Die wahren Kosten

„Auf den ersten Blick scheint sich das zu lohnen, denn wer mehrere hundert Euro für ein Gerät ausgibt, hat sicherlich noch drei bis fünf Euro im Monat für die Police übrig“, sagt Hanno Beck, Professor für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik an der Hochschule Pforzheim.

Hinzu kommt: In den Elektronikfachmärkten bekommt der Kunde nicht wie im Internet den Gesamtpreis sondern zunächst tatsächlich den monatlichen Preis genannt. Künstlich kleingerechnet ist der Preis ein Lockmittel: „Da das Handy, der Fernseher oder das Laptop im Vergleich zur Versicherung viel mehr kostet, scheint der Policen-Preis gering“, so der Wirtschaftsexperte. Doch rechnet der Käufer einmal selbst, stellt er fest, dass die Versicherung bei einem Preis von drei bis fünf Euro im Monat zwischen 36 und 70 Euro im Jahr kostet – multipliziert für drei Jahre kommt er auf 108 bis 210 Euro. „Allerdings rechnen viele Leute im Laden eben nicht nach“, sagt Hanno Beck. „Denn sie haben die Ausgaben für das neue Gerät mental längst verbucht.“

Doch auch ohne nachzurechnen ist der Versicherungspreis alles andere als günstig: „Erstens: Wenn ich eine Hausratversicherung habe, ist der Diebstahl zumindest aus dem Haus bereits abgesichert“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine weitere Police ist dann unnötig. „Zweitens: Lässt jemand anders meine Kamera fallen, zahlt in der Regel seine private Haftpflichtversicherung – wenn er eine hat.“ Auch in diesem Fall benötigt man den Zusatzschutz also nicht.

Drittens: “Verlieren Elektrogeräte innerhalb kürzester Zeit an Wert. Geht die Kamera nach zwei Jahren kaputt, bekommt der Käufer in der Regel den Zeitwert ersetzt. Von diesem Geld kann er sich keine neue kaufen.“ Und viertens: “Zudem hat jeder Käufer eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Damit ist das Gerät bei Fehlern zwei Jahre geschützt, und der Kunde kann es reparieren lassen, ein Austauschgerät verlangen, den Preis mindern, oder das Geld zurückverlangen“, zählt Tryba auf. In anderen Worten: “Garantieverlängerungen und –erweiterungen sind teuer und überflüssig“, so Hanno Beck.

Warum sich nachrechnen lohnt
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1 Kommentar zu "Streitfall des Tages: Wenn Verkäufer unnötige Versicherungen aufdrängen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Mir wurde beim lesen dieses Berichtes des Handelsblattes wieder etwas klar.

    Zitat:
    “Zudem hat jeder Käufer eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Damit ist das Gerät bei Fehlern zwei Jahre geschützt, und der Kunde kann es reparieren lassen, ein Austauschgerät verlangen, den Preis mindern, oder das Geld zurückverlangen“, zählt Tryba auf." Zitat Ende.

    Georg Tryba ist laut Artikel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    Herr Tryra, ich empfehle Ihnen noch mal genau die gesetzlichen Bestimmungen zu lesen.
    Im ersten halben Jahr nach dem Kauf, wird davon ausgegangen, dass ein Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Der Verkäufer müßte das Gegenteil beweisen. Im zweiten Jahr nach dem Kauf ist jedoch der Käufer - als unser Herr/Frau Normalverbraucher - zu dem Nachweiß verpflichtet.
    Damit ist ein Neugerät höchstens für 1 Jahr geschützt. Ich verweise hier auf die Diskussion der EU mit der Firma Apple. Dort kann man das nachlesen.

    Herr Tryba, vielleicht lesen Sie mal selbst auf Ihren Seiten der Verbraucherzentrale NRW nach, was unter der "gesetzliche Gewährleistung." zu verstehen ist.

    Hier der Link: http://www.vz-nrw.de/UNIQ134921375802211/link7051A.html

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