www.wetteronline.de, ein führender Internetanbieter für Wetterinformationen, ging gegen die Website www.wetteronlin.de vor, klagte auf Unterlassung und bekam Recht. Das Oberlandesgericht Köln wertete die Tippfehler-Domain als Form von Behinderungswettbewerb.
Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass durch diese gezielt gesetzte Tippfehler-Domain der Ruf des Internet-Wetterdienstes geschädigt wird. Außerdem gehen dem Unternehmen durch fehlgeleitete Besucher die für seine Existenz wichtigen Werbeeinnahmen verloren. (OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 187/11)
Die Wettbewerbszentrale ging 2009 einer Beschwerde einer Industrie- und Handelskammer nach. Der Trittbrettfahrer hatte eine Tippfehler-Domain mit dem Bestandteil„ihk“ für sich registrieren lassen. Auf dieser Internetseite war fremde Werbung in Form von „sponsored links“ geschaltet.
Alle verwendeten Begriffe auf dieser Website lehnten sich an die Industrie- Handelskammer und deren Kompetenzbereich an (Ausbilder ihk, ihk Prüfungen etc.). Sie erweckte also den Eindruck, eine Seite der IHK zu sein. Die Wettbewerbszentrale wertete das als irreführende geschäftliche Handlung, die den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher und der Konkurrenten beeinträchtigt.
Die Investment-Plattform Ebase (European Bank for Fund Services, www.ebase.de) hat sich mit der FinanzNet Holding als Betreiber der Domain www.ebaseonline.de außergerichtlich geeinigt, dass sich FinanzNet auf seiner Website deutlich als Betreiber zu erkennen gibt. Das Logo von Ebase darf FinanzNet als Kooperationspartner jedoch weiter nutzen.
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