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Streitfall des Tages Wie Anleger mehrere tausend Euro Steuer sparen

Tausende Deutsche zahlen zu viel Abgeltungsteuer, darunter auch zahlreiche Senioren. Dabei sorgt ein Trick bei der Steuererklärung für Steuerfreiheit. Wer Chancen auf eine Rückzahlung vom Finanzamt hat.
06.05.2011 - 08:31 Uhr Kommentieren
Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres

In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Der Fall

Vier Steuerklärungen in einem Jahr: Seinen Ruhestand hat sich Josef K. wirklich anders vorgestellt. Der 80-Jährige ist gerade dabei, seine Einkommensteuer-Erklärung einzureichen.

Zwar hat Josef K. einiges an Ersparnissen, doch wenigstens das Ausfüllen der Anlage „KAP“ für Einkünfte aus Kapitalvermögen will er sich sparen. Denn die Besteuerung von Zinsen und Dividenden ist mit der Abgeltungsteuer ja schon erledigt – meint er. Doch von wegen: Zwar werden Zinsen und Dividenden für Kapitalerträge ab einer Höhe von 801 Euro (Verheiratete:1602 Euro) seit 2009 mit 25 Prozent besteuert.

Die Bank behält diese Abgeltungsteuer gleich ein und leitet sie direkt ans Finanzamt weiter. Doch wessen individueller Steuersatz geringer ist als 25 Prozent, hat mit der pauschalen Abgeltungsteuer schon zu viel bezahlt und ein Recht auf Rückerstattung.

Bei Josef K. sieht das konkret so aus: Er erhält eine Bruttorente von 1556 Euro, seine Frau bezieht 861 Euro monatlich. Mit ihren gemeinsamen 2417 Euro pro Monat gehören die beiden zu den Rentnern, die finanziell keine Sorgen haben. Pro Jahr kommt das Paar also auf ein Einkommen von 29.004 Euro – das bedeutet, sie müssen keinen Cent an Einkommensteuer zahlen.

Gleichzeitig verfügen die beiden aber über Ersparnisse von etwa 70.000 Euro, die sie seinerzeit attraktiv zu knapp vier Prozent angelegt haben. Pro Jahr bringt ihnen das Zinsen von 2701 Euro. Nach dem Abzug des Freibetrags von 1602 Euro bleiben noch 1099 Euro, für die die Bank bereits 25 Prozent Steuern (274,75 Euro) samt 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (15,11 Euro) abgezogen hat. Diese 289,86 Euro an Steuern hat das Paar zu viel bezahlt und ein Recht auf Rückerstattung.  

Die Relevanz

Dieser Fall dürfte für viele Rentner zutreffen, so die Einschätzung von Rudolf Gramlich vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland in Darmstadt (LHRD). „Senioren haben sich im Lauf ihres Lebens ein finanzielles Polster angelegt. Die Generation, die jetzt in Rente geht, hat das Konsumieren gar nicht gelernt.“

Außerdem halten viele Ältere gerne ihr Vermögen zurück, um bei Pflegebedürftigkeit darauf zurückzugreifen. „Bei Senioren, die nur von ihrer Rente leben, ist es selten, dass sie in die Steuerpflicht rutschen“, sagt der Experte. Wer vor 2005 in den Ruhestand gegangen ist, bleibt bis zu einer Rente von 19.000 Euro pro Jahr steuerfrei, bei Paaren sind es 38.000 Euro.



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