
Der S&K-Betrugsprozess läuft bereits seit mehr als einem Jahr.
Frankfurt Seit genau einem halben Jahr läuft vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess um die Unternehmensgruppe S&K. Die Vorwürfe wiegen schwer. Die Firmengründer, Stephan Schäfer und Jonas Köller, sowie vier Mitarbeiter und Geschäftspartner sind wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue angeklagt. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie mehr als 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.
Die Thematik ist ernst, doch aus Sicht der Besucher im Gerichtssaal hat die Verhandlung gelegentlich auch einen großen Unterhaltungswert. Dafür sorgten anfangs vor allem heftige Wortgefechte zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern, die sich zunächst vorrangig um die Frage drehten, ob der 1774-seitige Anklagesatz überhaupt in der eingereichten Fassung verlesen werden darf. „Das ist besser als Theater – und der Eintritt ist sogar kostenlos“, hatte damals etwa ein Rentnerpaar auf den Besucherplätzen kommentiert.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen die S&K-Gründer und ihre Komplizen Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.
Die S&K-Unternehmensgruppe verfolgte unterschiedliche Geschäftsmodelle. Beispielsweise wurden geschlossene Fonds aufgelegt und Rückzahlungsansprüche von Lebensversicherungskunden erworben. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen rund 11.000 Anleger geschädigt worden sein.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt umfasst 3150 Seiten. Darin wurden sieben Personen angeschuldigt. Das Verfahren gegen den Rechtsanwalt und Notar Igor P. wurde vom Landgericht Frankfurt jedoch abgetrennt.
Nach Angaben hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden bei den Ermittlungen 2200 Bankkonten ausgewertet.
Zu Beginn der Hauptverhandlung muss ein Teil der Anklageschrift verlesen werden. Dieser sogenannte Anklagesatz umfasst rund 1774 Seiten.
Am 19. Februar 2013 waren 1200 Ermittlungsbeamte und 15 Staatsanwälte zu einer deutschlandweiten Razzia gegen die S&K Unternehmensgruppe und verbundene Unternehmen ausgerückt.
Zur S&K-Gruppe sollen 150 verbundene Unternehmen gehört haben.
Bei Eröffnung der Hauptverhandlung hat die 28. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt zunächst 50 Verhandlungstage angesetzt.
Laut Aushang am ersten Verhandlungstag werden die sechs Angeklagten insgesamt von 22 Anwälten vertreten.
An der Hauptverhandlung nehmen neun Richter teil: drei Berufsrichter – der Vorsitzende und zwei beisitzende Berufsrichterinnen – sowie zwei Schöffen (Laienrichter). Zudem sind zwei weitere Berufsrichter als sogenannte Ergänzungsrichter und zwei weitere Schöffen als Ergänzungsschöffen vor Ort.
Auf der Anklagebank sitzen die beiden S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller und vier weitere Beteiligte: Der ehemalige leitende S&K-Angestellte Marc-Christian S., der Unternehmer Daniel F. sowie Hauke B. und Thomas G., ehemals Geschäftsführer des Hamburger Fondsemissionshauses United Investors.
Als die Mammutanklage dann tatsächlich wochenlang verlesen wurde, lichteten sich die Reihen der Besucher schnell. Vielen Zuhörern dürfte das zu dröge gewesen sein. Inzwischen haben jedoch die Angeklagten das Wort. Eine ausführliche Einlassung hat zuerst Hauke B. vorgetragen, ehemals Geschäftsführer des Hamburger Fondshauses United Investors. „Meine Handlungen waren die eines bereits Betrogenen“, sagte er und gab an, immer das Wohl der Fondsanleger im Blick gehabt zu haben.
Insgesamt trug B. vor Gericht eine 230-seitige Einlassung vor. Gelegentlich wurde sein Vortrag emotional. Auch früher hatte er schon geschildert, dass der Transport von der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt zum Landgericht Frankfurt eine enorme Belastung sei. Noch dazu hat er mehrere kleine Kinder, die er seit der Inhaftierung nicht mehr gesehen habe. Sein Vortrag wirkte kämpferisch, er will sich mit aller Macht gegen die Vorwürfe wehren.
Auch Jonas Köller wehrt sich. Seit drei Verhandlungstagen trägt er seine Einlassung vor, meist in sachlichem Tonfall. Mehr als 300 Seiten umfasst nach Angabe seines Verteidigers das Schriftstück. Doch immer wieder gibt er ergänzende Erklärungen.
