Telekom-Musterverfahren T-Aktionäre erringen Sieg

Ein Muster der Aktie, mit der die Deutsche Telekom in der zweiten Novemberhälfte 1996 an die Börse ging.
Frankfurt Das Vertrauen in das deutsche Rechtssystem hat Winfried Appel schon fast verloren. Der 67-Jährige ist einer von mehr als 16.000 Aktionären, die vor 16 Jahren beim „dritten Börsengang“ der Deutschen Telekom Aktien gezeichnet hatten. Als kurz darauf der Kurs einbrach, klagten sie auf Schadensersatz. Ihr Argument: Es gebe einen Fehler im Prospekt. Insgesamt geht es um 80 Millionen Euro plus Zinsen. Auf eine Zahlung wartet Appel noch immer. An diesem Mittwoch ist sie allerdings ein bisschen nähergerückt: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat den Aktionären in einem Musterentscheid recht gegeben (Az.: 23 Kap 1/06).
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