Telekommunikation Grünes Licht für kostenlose Warteschleifen

Verbraucher sollen von kostenlosen Warteschleifen profitieren.
Düsseldorf Der Weg für kostenlose Warteschleifen und mehr Verbraucherschutz beim Telefonieren und Surfen im Internet ist frei. Gestern haben sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss nach langen Verhandlungen auf die Details des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt. Dabei war man sich in puncto Warteschleifen, vereinfachter Mitnahme von Rufnummern sowie verkürzten Mindestvertragslaufzeiten eigentlich schon lange einig.
Die Änderungen sind jedoch Teil eines riesigen Gesetzespakets. Und dazu gehören auch Regelungen zur Vergabe von Rundfunkfrequenzen und zur Förderung des Breitbandausbaus. Hier haben Bund und Länder lange gestritten. Im neuen Entwurf des TKG gibt es dazu zwar noch immer keine abschließende Einigung. Doch die Bundesregierung hat ihre Kompromissvorschläge in sogenannten Protokollerklärungen festgeschrieben. Diese sind formell nicht Teil des Vermittlungsvorschlags, bilden aber den politischen Hintergrund für die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes.
Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch im Plenum über diese Änderungen entscheiden. Das könnte noch diese Woche geschehen. „Wir hoffen sehr, dass beide Häuser dem Vermittlungsvorschlag schnell zustimmen“, sagt Lina Ehrig, Telekommunikationsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Die Telefon- und Internetkunden warten schon viel zu lange auf die Verbesserungen.“
Und von diesen Verbesserungen könnten Verbraucher im Alltag beinahe täglich profitieren: Wer beispielsweise eine Service-Hotline anruft, soll künftig erst dann bezahlen, wenn sein Anliegen bearbeitet wird. Die Warteschleife, in der Kunden mit Musik oder Ansagen wie „bitte warten Sie“ beschallt werden, soll kostenlos sein.
Wer umzieht, soll den Telefon- und Internetanschluss in Zukunft einfach mitnehmen können. Bislang muss am neuen Wohnort auch ein neuer Vertrag geschlossen werden, selbst wenn der Anbieter der gleiche bleibt. „Das ist für die Verbraucher sehr misslich, denn dadurch sind sie meist auch wieder für 24 Monate an den Vertrag gebunden“, sagt Ehrig.
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