Tool der Woche - Bafög: Bald kommt der Geldregen für Studenten
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Tool der Woche - BafögBald kommt der Geldregen für Studenten
Ab dem nächsten Studiensemester stehen wichtige Änderungen beim Bafög an: Studierende bekommen mehr Geld und die Zahl der Förderungsberechtigten steigt. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, lässt sich jetzt schon berechnen.
Frankfurt Monatlich bis zu 65 Euro mehr auf dem Konto, das kann sich bei einem Studenten-Budget schon sehen lassen. Möglich wird das ab dem Wintersemester 2016/2017 für alle, die eine Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten. Für jene, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt die Maximalförderung von 670 auf 735 Euro. Auch der Regelbedarf erhöht sich von 597 auf 649 Euro.
Die staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, rund vier Millionen Menschen haben schon davon profitiert und nach Angaben des Deutschen Studentenwerks erhält derzeit jeder vierte Studierende Bafög. Ziel dahinter ist mehr Chancengerechtigkeit im deutschen Hochschulsystem. Die Hälfte des Bafög für Studierende ist meist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als zinsfreier Kredit gewährt – und von diesem Betrag müssen maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden.
Das Wichtigste zum Bafög
In der Regel ist für Studierende das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der sie eingeschrieben sind. Bei Auszubildenden ist es das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig.
Die Geförderten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder einen anderen aufenthaltsrechtlicher Status (§ 8 BAföG).
Für ihre Ausbildung können Lernende bis zum 30. und für ihr Masterstudium bis zum 35. Lebensjahr eine Förderung beantragen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zur Finanzierung der Ausbildung nicht ausreichen. Auch das Alter spielt eine wichtige Rolle: Zu Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Und wer eine Förderung während seines Master-Studiums erhalten möchte, muss vor dem 35. Geburtstag damit beginnen. Profitieren können vom Bafög in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende.
Die im Herbst anstehenden Änderungen wurden bereits im August 2014 im Rahmen der Bafög-Reform beschlossen. „Wir bewerten es positiv, dass der Gesetzgeber nicht nur die Bedarfssätze erhöht hat, sondern auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner anhebt“, sagt Stefan Grob, Stellvertreter des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerkes (DSW), dem Handelsblatt. Die Freibeträge sollen um sieben Prozent erhöht werden, dadurch können nach Berechnungen der Bundesregierung bis zu 110.000 zusätzliche Studierende gefördert werden. Wie hoch das persönliche Bafög ab Herbst ausfällt, kann mit dem Bafög-Rechner geprüft werden.