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Untreue-Prozess Gefängnisstrafe für „König von Deutschland“ gefordert

Etwa 1,3 Millionen Euro sind verschwunden. Das Geld von 500 Anlegern ist weg. Sie haben es dem falschen Monarchen Peter Fitzek aus Wittenberg anvertraut. Wie wird das Urteil ausfallen?
14.03.2017 - 18:23 Uhr Kommentieren
Der selbst ernannte „König von Deutschland“ betritt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt). Quelle: dpa
Peter Fitzek

Der selbst ernannte „König von Deutschland“ betritt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt).

(Foto: dpa)

Halle/Wittenberg Im Untreue-Prozess gegen den selbst ernannten „König von Deutschland“ hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Peter Fitzek, der vom Verfassungsschutz den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet wird, habe in Wittenberg unerlaubt Bankgeschäfte im Umfang von 2,3 Millionen Euro betrieben, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer am Dienstag beim Landgericht Halle.

Von dem Geld der Anleger habe Fitzek 1,3 Millionen Euro aus egoistischen Motiven für sich ausgegeben. Wo die Summe geblieben sei, sei nicht nachweisbar. Seine beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Angeklagte wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erneut von sich. Er habe nur dem Gemeinwohl gedient, sagte der 51-Jährige. „Ich habe mit den Reichsbürgern nichts zu tun und auch mit keinerlei rechten Ideologien“, betonte er in seinem Schlusswort.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Fitzek, gelernter Koch, die Anleger mit Hirngespinsten von seinem „Königreich“ manipuliert. Er habe das Geld nach Gutdünken verwendet. Es gebe keine Buchführung. Das ganze System habe wie ein „Schneeballprinzip“ funktioniert, sagte die Oberstaatsanwältin. Allein fünf Anleger hätten ihm jeweils 50.000 Euro anvertraut, im Einzelfall auch im bis zu 300.000 Euro.

Laut Staatsanwaltschaft hat Fitzek zwischen Juli 2009 und August 2013 von rund 500 Anlegern Geldbeträge angenommen und ihnen sichere Anlagen versprochen. „Sie haben ihm vertraut, dass alles gut läuft“, sagte die Oberstaatsanwältin. Die Verteidigung argumentierte, Fitzek habe sich nicht bereichert. Er habe seine eigenen Ideen umsetzen wollen.

Fitzek beschäftigt die Gerichte in Deutschland seit Jahren, unter anderem weil er sich selbst einen Führerschein ausgestellt hat und damit Auto fuhr. Wegen der Untreue-Vorwürfe sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil wird Mittwochnachmittag erwartet.

  • dpa
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